Donnerstag, 16. März 2023

Kinder- und Jugendschutz spielen bei der Landesregierung weiterhin nicht die Hauptrolle

Im Bildungsausschuss des Saarländischen Landtages ging es heute um mögliche Sicherheitslücken und eine fehlende Gewährleistung des Jugendschutzes bei den Schülerendgeräten der Medienausleihe, es ging um mögliche Datenschutzprobleme und es ging natürlich auch um den Umgang der Landesregierung mit den entsprechenden Vorwürfen. Als kinderschutzpolitischer Sprecher meiner Fraktion war es mir natürlich wichtig, an dieser Ausschusssitzung teilzunehmen und so aus erster Hand zu erfahren, welche Lehren die Landesregierung und insbesondere die Spitze des Bildungsministeriums aus der Diskussion und den Sorgen von Eltern, von Lehrerinnen und Lehrern und von Kinderschützern ziehen.
Um das Fazit vorweg zu nehmen: Der Bericht der Landesregierung war mehr als ernüchternd.


Für einen möglichst guten Kinder- und Jugendschutz sind Schutzkonzepte in Einrichtungen, in den Kinder viel Zeit verbringen, ein elementarer Eckpfeiler. Was aber in anderen Bundesländern längst auch gesetzlich geregelt ist, war der Landesregierung auch in der heutigen Ausschusssitzung nicht einmal eine einzige Silbe wert.
Aus der Antwort auf meine entsprechende parlamentarische Anfrage wissen wir, dass dem Ministerium weder bekannt ist, wie viele Schulen noch welche Schulen über Schutzkonzepte verfügen und welche Inhalte diese Schutzkonzepte haben. Und ganz offensichtlich hat auch die fortschreitenden Digitalisierung mit all ihren Herausforderungen und insbesondere auch mit all ihren Gefahren für Kinder und Jugendliche an diesem Desinteresse nichts geändert.
Standards, wie sie in anderen Bundesländern längst selbstverständlich sind, sind der Landesregierung erkennbar nicht einmal einen Gedanken wert. Dabei wäre es ein Leichtes, in allen Schulen verpflichtende Schutzkonzepte zu etablieren. 
Teil dieser ganz grundsätzlichen Konzepte könnten dann Handreichungen für Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zur Sicherheit im Digitalen Raum sein, in denen dann Schutzstrukturen, Meldewege und Handlungsweisen definiert werden könnten.
 

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