Donnerstag, 7. September 2023

Gefahr durch K.O.-Tropfen: Hat das Gesundheitsministerium die Verteilung von Schutzarmbändern untersagt?

K.O.-Tropfen werden zunehmend wieder zum Problem. Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle stieg in den letzten Jahren stetig an. Mit den pandemiebedingt ausbleibenden Gelegenheiten in der Festival- und Partyszene sowie den in dieser Zeit abgesagten Volksfesten gingen die Zahlen zwar vorübergehend wieder zurück, wachsen jetzt aber wieder derart an, dass viele Behörden bereits wieder alarmiert sind. Das österreichische Gesundheitsministerium warnt inzwischen ebenso wie das sächsische Landeskriminalamt. Der Deutschlandfunk berichtet, dass es auch in Fußballstadien immer häufiger zu Verdachtsfällen von K.O.-Mitteln käme. So habe beispielsweise der SC Freiburg zuletzt gewarnt, dass es in der Bundesliga vermehrt Verdachtsfälle von K.O.-Mitteln in Stadien gegeben habe, auch im eigenen Stadion.
Ein wenig Sicherheit bieten sogenannte Schutzarmbänder. Sie können zudem auch eine abschreckende Wirkung auf die Täterinnen und Täter haben. Deshalb wollte eine Präventionsstelle gemeinsam mit den saarländischen Frauenbeauftragten im Rahmen ihrer Kampagne „Mich kriegst du nicht K.O.! – Gemeinsam stark gegen K.O.-Tropfen!“ beim Ferien-Open Air des  SR in Sankt Wendel solche Schutzarmbänder verteilen. Das sei ihnen jedoch durch das saarländische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit untersagt worden.
Und auch wenn bereits hinlänglich bekannt ist, dass das Thema Prävention für die saarländische Landesregierung nur noch eine sehr untergeordnete Rolle spielt, sorgt dieses mutmaßliche Verbot von K.O.-Tropfen-Schutzarmbändern ausgerechnet durch das Gesundheits- und Frauenministerium für Unverständnis und wirft einiges an Fragen auf. 
Genau diese Fragen habe ich, nach dem mir das mutmaßliche Verbot der Verteilung der Schutzarmbänder bekannt wurde, in einer parlamentarischen Anfrage an die Landesregierung gerichtet.
Auf die Antworten bin ich gespannt.

Mehr als 15.000 Kinder und Jugendliche besuchten in diesem Jahr das SR1 Ferien-Open-Air in St. Wendel. Es wäre deshalb ein guter Ort gewesen, um Präventionsangebote vorzustellen, vor Risiken und Gefahren im Umgang mit Drogen und Alkohol zu warnen. Das sahen, wie mir mitgeteilt wurde, auch Frauenbeauftragte und eine zunächst nicht näher bezeichnete Präventionsstelle wohl so und wollten das Open Air nutzen, um im Rahmen der Kampagne „Mich kriegst du nicht K.O.! – Gemeinsam stark gegen K.O.-Tropfen!“ unter anderem junge Menschen beispielsweise auch für mögliche Gefahren durch Liquid Ecstasy bzw. Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) oder Gamma-Butyrolacton (GBL) zu sensibilisieren. Dies sind Substanzen, die nicht immer bewusst eingenommen werden und schnell betäubend wirken können.

In Form sogenannter K.O.-Tropfen werden 
sie teils unbemerkt in Getränke oder Essen gemischt, um Menschen bewusstlos bzw. „willenlos“ zu machen. Die Betroffenen können sich an die letzten Stunden nach dem Konsum nicht erinnern. Sowohl bei bewusster als auch bei unbewusster Einnahme kann es zu einer Überdosierung kommen, die zu einem lebensbedrohlichen Zustand führt.

Die Frauenbeauftragte und die Präventionsstelle hätten, so wurde mir geschildert, Kontakt zu einem Unternehmen aufgenommen, das sogenannte K.O.-Tropfen-Schutzarmbänder herstellt. Ziel war es, eventuell solche Schutzarmbänder im Rahmen einer Kampagne gegen K.O.-Tropfen insbesondere an junge Frauen zu verteilen – also Aufklärung zu bieten und zugleich Schutzmöglichkeiten aufzuzeigen. 
Das angesprochene Unternehmen habe daraufhin angeboten, eine größere Menge der Schutzarmbänder kostenlos zur Verfügung zu stellen. Es sei jedoch vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit nicht nur untersagt worden, dieses Angebot anzunehmen, sondern und auch ganz grundsätzlich verboten worden, Schutzarmbänder kostenlos zu verteilen.

Als gesundheits- und als drogenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion aber auch als Vorsitzender des Innenausschusses im saarländischen Landtag will ich nun von der Landesregierung wissen:

  • Mit welchen Präventionsangeboten waren die saarländische Landesregierung oder ggf. ihr nachgeordnete Behörden beim SR1-Ferien-Open-Air inSt. Wendel präsent?

  • In welcher Weise unterstützt die Landesregierung die Kampagne „Mich kriegst du nicht K.O.! – Gemeinsam stark gegen K.O.-Tropfen“ und in welcher finanziellen Höhe wurde ggf. die Kampagne in den zurückliegenden Jahren gefördert?

  • Ist der Landesregierung bekannt, dass es ein Angebot gab, das die kostenlose Verteilung von K.O.-Tropfen-Schutzarmbändern am Rande des SR1-Ferien-Open-Air in St. Wendel ermöglicht bzw. unterstützt hätte und welche Präventionsstelle hatte die Aktion angeregt?

  • Hat nach Kenntnis der Landesregierung das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit der Präventionsstelle untersagt, dieses Angebot zu nutzen und was waren die Gründe?

  • Hat nach Kenntnis der Landesregierung das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit zudem auch ganz grundsätzlich der Präventionsstelle untersagt, K.O.-Tropfen-Schutzarmbänder zu verteilen und was waren die Gründe?

  • Wie viele Fälle gibt es nach Kenntnis der Landesregierung seit 2013 im Saarland, in denen K.O.-Tropfen, Liquid Ecstasy, Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) oder Gamma-Butyrolacton (GBL) verabreicht wurden?


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