Montag, 3. Juni 2024

Keine Kompromisse bei Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Cannabis-Legalisierung

Als drogenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion aber auch als Vorsitzender des Innenausschusses im Saarländischen Landtag kann ich eine Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr nicht unterstützen. Vom Cannabiskonsum geht ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr aus. Das lässt sich nicht wegdiskutieren.
Die  geplante Anhebung des Cannabis-Grenzwertes von 1,0 Nanogramm pro Milliliter auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum stelle das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer. Das gilt umso mehr, als dass  insbesondere Gelegenheitskonsumenten den Einfluss und die Auswirkungen von Cannabis möglicherweise nicht einschätzen können.
Im Sinne der sogenannten „Vision Zero“, also der Reduzierung der Verkehrstoten möglichst auf Null, muss daher auf die Anhebung des Grenzwertes für Cannabis verzichtet werden!
Die Bundesregierung ist aufgefordert, ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm pro Milliliter in der Rechtsprechung bereits besteht. Das hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch in einem entsprechenden Antrag im Bundestag deutlich gemacht.

Auch meine Kollegin Anja Wagner-Scheid, die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende unserer CDU-Fraktion im saarländischen Landtag, teilt diese Ansicht.
Sie kritisiert die Pläne der Bundesregierung für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Straßenverkehrsgesetz ebenfalls:

„THC beeinträchtigt die kognitiven und motorischen Funktionen eines Menschen und verlängert dadurch die Reaktions- und Entscheidungszeit, was im Straßenverkehr verheerende Folgen haben kann. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass sich die Verkehrssicherheit nach einer Cannabis-Legalisierung verschlechtert. Schwere Verkehrsunfälle ereignen sich deutlich häufiger. 

Der Ampel-Plan für einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC entspricht mehr als einer Verdreifachung des bisherigen Wertes von 1 Nanogramm. Die Ampel wirft mit diesem Gesetzentwurf die Arbeit für mehr Sicherheit auf deutschen Straßen um Jahre zurück. Dieser Schritt würde die Verkehrssicherheit bei uns massiv gefährden und die Interessen der Cannabiskonsumenten über den Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer stellen. Damit würden auch die Warnungen von Verkehrsmedizinern und der Polizei ignoriert.

Wir als CDU fordern strikt die Beibehaltung des generellen Fahrverbots für Cannabiskonsumenten, wie es die aktuelle Rechtsprechung mit dem Grenzwert von 1 Nanogramm THC bereits vorsieht. Die geplante Anhebung des THC-Grenzwertes würde nicht nur das Unfallrisiko erhöhen, sondern auch die Bemühungen um eine verantwortungsvolle und sichere Verkehrskultur untergraben. Ein weiterer Grund dafür, dass wir als Union die gesamte Cannabis-Legalisierung rückgängig machen werden, wenn wir wieder in der Bundesregierung sind.“


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