Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist das Herzstück unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes und sorgt dafür, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden. Umso bedeutender ist die Reform, die heute im Bundestag beschlossen wurde: Eine Verfassungsänderung, die das Bundesverfassungsgericht weiter stärkt und ihm künftig denselben Status in der Verfassung einräumt wie anderen Verfassungsorganen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat diese Reform maßgeblich vorangetrieben. Andrea Lindholz, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, brachte es treffend auf den Punkt:
„Das Bundesverfassungsgericht ist ein starkes Gericht und es erhält nun eine stärkere Stellung in der Verfassung und damit den gleichen Status, wie andere Verfassungsorgane auch. Die Änderungsvorschläge sind wohl überlegt: Wir haben nur solche Regelungen ins Grundgesetz übernommen, die sich über Jahrzehnte bewährt haben und über jeden Zweifel erhaben sind.“
Besonders hervorzuheben ist der neu eingeführte Mechanismus zur Lösung einer möglichen Blockade bei der Wahl von Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern. Diese Neuerung stellt sicher, dass selbst im Ernstfall unsere Demokratie handlungsfähig bleibt und das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit ohne Verzögerungen fortführen kann. Andrea Lindholz erklärte dazu: „Der im Gesetz neu vorgesehene Auflösungsmechanismus im Falle der Blockade einer Richterwahl bietet im Ernstfall eine Lösung und setzt auf den bewährten, demokratischen Konsens.“
Als Mitglied im Ausschuss für Justiz, Verfassung und Rechtsfragen im Saarländischen Landtag und auch als Vorsitzender des Innenausschusses begrüße ich dieses Reformvorhaben ausdrücklich.
Es zeigt, dass die CDU/CSU auch in herausfordernden Zeiten ihre Verantwortung für unsere Demokratie wahrnimmt.
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht nur eine juristische Institution – es ist ein Symbol für den Schutz der Grundrechte und den Rechtsstaat. Mit der Reform wird unsere Verfassung gestärkt und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere demokratischen Institutionen gefestigt.
Für uns als CDU bleibt klar: Unsere Verfassung ist und bleibt die Grundlage unserer freiheitlichen Gesellschaft. Das Bundesverfassungsgericht ist als Hüter dieser Verfassung unverzichtbar. Die heutige Entscheidung ist ein klares Bekenntnis zu unserem Rechtsstaat und ein Schritt in die richtige Richtung, um auch künftigen Herausforderungen standzuhalten.
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