Sonntag, 6. November 2016

Umleitung über Bubach-Calmesweiler: Verkehrsregelung wegen Eppelborner Baustelle sorgt für Diskussionen

Die Kanalbauarbeiten im Bereich der Eppelborner Bahnhofstraße gehen zügig voran. Allerdings wird ab dieser Woche (7. November) bis zum Jahresende mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen sein. Eine Einbahnstraßenregelung und die Umleitung, die nun eingerichtet wird, machen große Umwege für die Menschen in den Bereichen nördlich des Bahnübergangs (z.B. in der Prümburgstraße, der Galgenbergstraße, Auf Weilerland) sowie in Calmesweiler erforderlich. Der Bahnübergang wird zur Einbahnstraße, die Einmündung der Calmesweilerstraße in die Illtalstraße in Bubach (B10) wird zum Nadelöhr.

Die Gemeindeverwaltung schreibt dazu im Nachrichtenblatt: 

"Bisher war der Bahnübergang in beiden Richtungen befahrbar. Am 7. November wird nun mit der Wiederherstellung von Fahrbahn und Gehwegen sowie mit der Erneuerung eines Trinkwasserteilstücks begonnen. Während dieser Zeit muss der Bahnübergang einseitig gesperrt werden. Hierzu wird in Richtung Calmesweiler eine Einbahnregelung eingerichtet. Der von der Prümburgstraße in Richtung Ortsmitte Eppelborn fahrende Verkehr wird über Calmesweiler und Bubach umgeleitet. Die Umleitungsstrecke wird selbstverständlich ausgeschildert. Die Einbahnregelung muss aller Voraussicht nach bis zum 23.12.2016 aufrechterhalten werden. Über weitergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen wird frühzeitig informiert."


Wenig Information, fehlende Transparenz

Warum sich die Verwaltungsspitze für Einbahnstraßenregelung mit allen verbundenen Nachteilen entschieden hat. ob Alternativen hierzu geprüft wurden und warum diese Gedanken wieder verworfen wurden, bleibt im Dunkeln.
Ich kann sehr gut verstehen, dass die betroffenen Menschen nun sauer sind. 
Ein wenig Transparenz, ein wenig Erläuterung, warum die Verkehrsregelung für die Zeit der Baustelle trotz zu erwartender Probleme so gewählt wird, wäre schon sehr hilfreich. Ich bin mir sicher, dass sich die Fachleute in der Bauverwaltung für diese Lösung erst nach sorgfältigem Abwägen entschieden haben. Das sollte dann aber auch öffentlich begründet werden
Ein bloßes: "Das wird jetzt so gemacht!" wird dem Informationsbedürfnis und auch dem berechtigten Anspruch auf Transparenz von Entscheidungen nicht gerecht. Die Verwaltungsspitze täte - wie ich finde - gut daran, Transparenz zu schaffen, aufzuklären und auch Alternativen zu prüfen. Gründe dafür gibt es:


Berechtigte Sorgen der Bürger

Der Einmündungsbereich der Calmesweilerstraße in die Illtalstraße (B10) ist im Zusammenhang mit der gegenüber einmündenden Straße Zum Hirschberg und der Fußgängerampel ohnehin ein Unfallschwerpunkt. Erst vor einigen Wochen hat es dort nochmal heftig gekracht.
Vor allem auch das Linksabbiegen ist - trotz des vorhandenen Verkehrsspiegels - an dieser ziemlich unübersichtlichen Stelle eine Herausforderung. Selbst beim Rechtsabbiegen muss man oft höllisch aufpassen.
Diese Situation ist vielen Menschen bekannt und wird - folgerichtig - nun natürlich vor dem Hintergrund der angekündigten Umleitung umso mehr diskutiert.

Erst Ortsvorsteher Berthold Schmitt sorgte ein wenig für Aufklärung

Aufgrund der Diskussionen inbesondere auf facebook schaltete sich der Eppelborner Ortsvorsteher ein und suchte noch am Sonntag den Kontakt zur Verwaltung. Danach konnte er folgendes mitteilen:
"Nach Rücksprache mit Ingenieur Peter Lutz von der Bauverwaltung der Gemeinde Eppelborn kann ich nunmehr die Facebook-Freunde informieren: Eine Ampellösung statt der Einbahnstraße hätte zu einer doppelten Ampelanlage geführt, oben die Baustellenampel und unten die Bahnschranken-Ampel. Der Rückstau, haben die Experten geschätzt, wäre bis zur Kreuzungs-Ampelanlae an der B 10 erfolgt.
Dies konnte nach Aussage der Verwaltung niemand verantworten. Außerdem stünde die Gefahr im Raum, dass Autos, vor allem auch LKWs, auf den Gleisen liegen geblieben wären - mit nicht einschätzbaren SIcherheitsproblemen. Der Weg zwischen der Baustellenampel, die oberhalb des Parkplatzes "Müllers Eck" stehen wird, sei viel zu kurz bis zur Anlage an der B 10. Diese Gründe haben die Bauverwaltung mid dem Ordnugsamt bewogen, die jetzt veröffentlichte Regelung zu finden."





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