Der Entwurf einer neuen Friedhofsgebührenordnung beschäftigt derzeit die Ortsräte in der Gemeinde Eppelborn - und entzweit die Gemüter. Während man in Hierscheid dem Verwaltungsvorschlag noch mit Bauchschmerzen folgte, erteilten die Ortsratsmitglieder in Bubach-Calmesweiler und Eppelborn einstimmig eine glatte Absage, in Habach votierte man mit sieben zu einer Stimme gegen die erneue Gebührenerhöhung.
In Dirmingen vertagte sich der Ortsrat und forderte von der Verwaltung zusätzliche Informationen.
Der Ortsrat Bubach-Calmesweiler verwies bei seiner ablehnenden Haltung auf seine schon 2015 in der Diskussion um die damals anstehende Erhöhung der Friedhofsgebühren gegebene Empfehlung, die Gebühren jährlich und in einer moderaten Weise an die Kostenentwicklung anzupassen.
In Habach und Eppelborn wurde moniert, dass die Gemeinde stets nur einseitig an der Steuern- und Gebührenschraube drehe, während man ernsthafte Sparanstrengungen vermisse.
Die neue Gebührenordnung sieht unter anderem vor, das Nutzungsentgelt der Friedhofshalle von 100 Euro auf 106 Euro pro Tag zu erhöhen. Die Kosten für ein Urnenstaudengrab sollen von 1070 Euro auf 1110 Euro steigen – ein Platz in der Urnenwand von 1480 Euro auf 1670 Euro. Ein Rasengrab schlägt nach der neuen Gebührenordnung mit 2470 Euro statt wie bisher mit 1910 Euro zu Buche. Ein Einzelreihengrab soll mit 3710 Euro berechnet werden. Zurzeit betragen die Kosten dafür 2500 Euro.
Die Entscheidung über die Friedhofsgebührenordnung trifft letztendlich der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag nächster Woche.
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