Mittwoch, 4. Dezember 2019

Kinderrechte ins Grundgesetz: Landtag debattierte Antrag von CDU und SPD

Neben anderen wichtigen Themen wie beispielsweise die Zukunft der Gusswerke Halberg und ihrer Mitarbeiter oder die zweite Lesung eines Justizvollzugsdatenschutzgesetzes stand auch die Forderung nach Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz im Mittelpunkt der heutigen Plenarsitzung des saarländischen Landtages.
Als kinderpolitischer Sprecher der CDU-Landtagfraktion hatte ich heute Gelegenheit, zu einem ganz grundsätzlichen Thema Stellung zu beziehen: der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Grundsätzlich sind zwar auch Kinder ganz selbstverständlich Träger der im Grundgesetz verankerten Menschenrechte, denn unsere Verfassung unterscheidet nicht, wie alt oder jung, wie groß oder klein ein Mensch ist. Vor unserer Verfassung sind alle gleich und sie haben auch die gleichen Rechte.
Trotzdem aber hat die Regierungskoalition auf Bundesebene aus guten Gründen als Ziel in ihrem Koalitionsvertrag definiert, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und damit einen Weg einzuschlagen, den wir im Saarland bereits im Jahr 2007 beschritten haben: In der Verfassung des Saarlandes sind längst die Rechte von Kindern in einem eigenen Artikel fest zementiert.

In meiner Rede machte ich deutlich, warum Kinderrechte meiner Meinung nach auch ins Grundgesetz gehören. Ich betonte aber auch nicht weniger deutlich, dass hierdurch weder die Rechte von Eltern beschnitten oder hinten angestellt werden, noch dass der Staat stärker als bisher in die Erziehung eingreifen soll.
Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz soll vielmehr sichtbares Zeichen sein, dass noch immer in enger Partnerschaft von Familie und Staat an den Rahmenbedingungen gearbeitet werden muss, damit Kinder alle Chancen und Möglichkeiten bekommen, um sich in  bester Weise entwickeln zu können.

Mit großer Mehrheit folgte der Landtag meinen Argumenten uns stimmte dem Antrag der Koalitionsfraktionen zu.
Lediglich die Abgeordneten der AfD bewiesen ein weiteres Mal, dass sie mit Kindern nichts anfangen können, dass sie sie nicht ernst nehmen und dass sie ihnen nicht zugestehen wollen, dass ihre Grundrechte im Grundgesetz Erwähnung finden.


In meinem Video können Sie sich meine Rede im genauen Wortlaut ansehen und anhören: