Freitag, 6. Dezember 2019

Konkretisierung des Strafrechts bei Kindesmissbrauchsdelikten: Strafen sollen auch abschreckende Wirkung haben

Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Dagmar Heib fordert Reform des Strafrechts – Täter sollen härtere Strafen erhalten


Die Forderung des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul stößt auch in der CDU-Fraktion des Landtags des Saarlandes auf große Zustimmung. Die rechtspolitische Sprecherin und Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zu den Missbrauchsfällen am UKS, Dagmar Heib, sieht die Sachverhalte ähnlich: „Das Gesetz muss novelliert werden. Der Missbrauchstatbestand muss immer ein Verbrechen sein und dadurch eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr nach sich ziehen. Ein Vergehen können solche Gräueltaten nicht sein“, so die Abgeordnete. 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2018 insgesamt 128 erfasste Fälle aus, in denen wegen sexuellem Missbrauch von Kindern ermittelt wurde. Das ist laut Statistik ein Plus von knapp 10% im Vergleich zum Vorjahr. Betroffen sind hier die Paragraphen 176, 176a und 176b. Die Organisiertheit der Täter du die Häufung der Taten, ob Missbrauchsabbildungen oder Kindesmissbrauch, die die Ermittlungsbehörden bei Fällen in ganz Deutschland feststellen, sei mehr als erschreckend – und die Fälle häuften sich. „Diese Menschen sind hochkriminell und ihnen muss Einhalt geboten werden. Deshalb ist auch die Erhöhung des Strafrahmens notwendig, um dem Unrechtsgehalt der Handlungen gerecht zu werden“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin Dagmar Heib.