Donnerstag, 16. Januar 2020

Landtag fordert Verschärfung des Strafrahmens bei Kindesmissbrauch

Kindesmissbrauch soll nicht länger nur als bloßes Vergehen bestraft werden, sondern als das, was es wirklich ist: Ein Verbrechen! Das beschloss gestern der Saarländische Landtag auf Antrag von CDU und SPD mit großer Mehrheit. Lediglich die Fraktion DIE LINKE stimmte gegen eine Erhöhung des Strafrahmens.
Die rechtspolitische Sprecherin und Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zu den Missbrauchsverdachtsfällen am UKS, Dagmar Heib, machte für die CDU-Landtagsfraktion deutlich: „Das Strafgesetzbuch muss novelliert werden. Der Missbrauch von Kindern muss immer ein Verbrechen sein und dadurch eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr nach sich ziehen. Ein Vergehen können solche Gräueltaten nicht sein“, so die Abgeordnete.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2018 insgesamt 128 erfasste Fälle aus, in denen wegen sexuellem Missbrauch von Kindern ermittelt wurde. Das ist laut Statistik ein Plus von knapp 10% im Vergleich zum Vorjahr. Betroffen sind hier die Paragraphen 176, 176a und 176b. Die Organisiertheit der Täter und die Häufung der Taten, ob bei Missbrauchsabbildungen oder Kindesmissbrauch, die die Ermittlungsbehörden bei Fällen in ganz Deutschland feststellen, sei mehr als erschreckend – und die Fälle häuften sich. „Diese Menschen sind hoch kriminell und ihnen muss Einhalt geboten werden. Deshalb ist auch die Erhöhung des Strafrahmens notwendig, um dem Unrechtsgehalt der Handlungen gerecht zu werden“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin Dagmar Heib.

Die Faktion DIE LINKE teilte diese Ansicht bedauerlicherweise nicht, bezeichnete eine Erhöhung des Strafrahmens als "blinden Aktionismus".
Als kinderpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und auch als Vater von drei Kindern kann ich die Haltung der Linken nicht nachvollziehen: Wer Kinder missbraucht und so neben den körperlichen Verletzungen und dem Raub ihrer Menschenwürde von allem tiefe seelische und psychische Wunden zufügt, die nie mehr richtig verheilen, ist ein Verbrecher und sollte auch als solcher behandelt werden.