Die kommunale Selbstverwaltung, so wie wir sie verstehen, umfasst nicht nur das Recht unserer Städte und Gemeinden, örtliche Angelegenheiten selbst zu entscheiden, sondern auch eigene Finanzierungsquellen zu erschließen.
Das Grundgesetz garantiert den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
Von diesem Geist getragen waren im Grundsatz auch die Änderungen im Kommunalabgabengesetz (KAG) sowie im Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG), die der Landtag am Mittwoch in zweiter Lesung beschlossen hat.
Parallel zu den Erleichterungen die der Saarlandpakt und die Übernahme eines großen Batzens kommunaler Kassenkredite für unsere Städte und Gemeinden mit sich bringen, haben wir mit diesen Änderungen den Städten und Gemeinden weitere Werkzeuge an die Hand gegeben, mit denen sie gut arbeiten und den Verhältnissen vor Ort punktgenau gerecht werden können - und zwar ohne dass wir ihnen ein Korsett überstülpen, das sie allzu sehr einengt.
Wir wollen, dass die Finanzverantwortung und die Zuständigkeit für gute Straßen in unseren Dörfern und Stadtteilen in einer Hand liegen, und zwar auf der kommunalen Ebene.
Dort, wo unsere Bürgerinnen und Bürger unmittelbar sehen und erleben können, was mit ihrem Geld gemacht wird und wie sich durch kosteneffizientes kommunales Engagement das eigene Wohnumfeld verbessert.
Die Gemeinden können ab sofort eine Tourismusabgabe einführen sowie entweder einmalige oder wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erheben, aber sie müssen nicht.
Wieso eine Tourismusabgabe für Gäste von außerhalb in bestimmten Gemeinden des Saarlandes sinnvoll sein könnte und warum ich denke, dass wiederkehrende Straßenausbaubeiträge letztlich besser und verträglicher sind, als einmalige Ausbaubeiträge, sehen sie in der Videoaufzeichnung meines Debattenbeitrages.