Freitag, 8. Mai 2020

Corona-Update: Ab dem 18. Mai dürfen Restaurants, Cafés, Hotels und Gaststätten wieder öffnen!

Es ist der nächste Schritt in Richtung Normalität: Ab dem 18. Mai dürfen Hotels, Restaurants und Gaststätten, Cafés und Bistros wieder öffnen. Auch die kleine Kneipe an der Ecke und die Dorfwirtschaft gehören dazu. Allerdings gelten Auflagen, strengere Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Die Öffnungszeiten sind zunächst freigegeben für die Zeit zwischen sechs Uhr am Morgen und 22 Uhr abends. 

Nachdem es mehr als eine Woche lang an keinen Tag mehr als 10 Neuinfizierte gab, wagt die Landesregierung den nächsten wohlbedachten Schritt, um das öffentliche Leben weiter in Gang zu setzen. Die meisten Gastromische Betriebe und das Übernachtungsgewerbe dürfen wieder öffnen.  Das "letzte Bier im Stehen", wie es von Reinhard Mey besungen wurde, wird es allerdings vorläufig noch nicht geben: Bedient werden darf nur an Tischen, die Theke bleibt bis auf weiteres noch tabu.
Auch wer gemeinsam am Tisch sitzen darf, ist reglementiert: Die Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie ersten Grades sowie Personen aus einem weiteren Haushalt können gemeinsam an einem Tisch sitzen. Zum Nachbartisch muss mindestens 1,50 Meter Platz sein, um das Ansteckungsrisiko weiterhin möglichst gering zu halten und am besten ganz auszuschließen.


Ganz elementar wird sein, dass mögliche Infektionsketten lückenlos nachverfolgt werden können. Deshalb sollten Tische am besten rechtzeitig vorher reserviert werden. Bei spontanen Besuchen von Gästen kann dann immer noch eine Besucherliste helfen, in die sich die Gäste vor dem Betreten mit Name und Anschrift eintragen können.

Hotels, Pensionen, Campingplätze, Jugendherbergen und auch Ferienwohnungen dürfen ebenfalls wieder in Betrieb gehen, sie dürfen allerdings zunächst nur die Hälfte der Betten belegen, ab dem 25. Mai soll dann eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich werden.
Sind auch eine Woche später keine erneut erhöhten Infektionszahlen zu verzeichnen, dürfen die Betriebe wieder die volle Belegungszahl anstreben.

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