Mittwoch, 6. Mai 2020

Upskirting und Fotografieren in den Ausschnitt sind keine Kavaliersdelikte: Diese Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung werden endlich strafbewehrt

Nadine Schön MdB begrüßt es, dass nun endlich ein Gesetzentwurf im
Bundestag diskutiert wird, der Upskirting genauso wie das heimliche
Fotografieren in den Ausschnitt unter Strafe stellen soll. (Foto: Tobias Koch)
Es ist nicht zu glauben, womit sich Politik beschäftigen muss - aber nichtsdestotrotz leider dringend notwendig: Denn wo Respektlosigkeit und Verrohung der Sitten auf die Möglichkeiten neuer Medien treffen, wird auch das Unglaubliche, uns sei es noch so widerlich, leider Gottes nicht selten alltäglich und der Gesetzgeber muss Missbrauch und Fehlverhalten einen strafbewehrten Riegel vorschieben. So ist es auch beim sogenannten Upskirting und Downblousing.
Nach einer entsprechenden Bundesratsinitiative, an der sich auch das Saarland beteiligt hat, debattiert an diesem Mittwoch nun der Deutschen Bundestag in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen.


"Seit vielen Monaten bewegt uns das Thema Upskirting genauso wie das heimliche Fotografieren in den Ausschnitt. Es ist gut, dass beide Taten nun endlich unter Strafe gestellt werden und damit den Tätern deutlich gemacht wird, dass ihr Verhalten absolut inakzeptabel ist", macht Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vor der Sitzung des Bundestages noch einmal deutlich. 
"Solche Übergriffe in die Intimsphäre einer Frau sind demütigend und verletzend. Es ist traurig, aber leider notwendig, dass wir einen Straftatbestand brauchen, der sicherstellen soll, dass sich Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum frei bewegen und selbstbestimmt kleiden können“, so die Bundestagsabgeordnete aus unserer Nachbargemeinde Tholey.

Heimliches Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt seine keine Kavaliersdelikte, sie verletzten Frauen und hätten oft psychische Folgen, ergänzt Yvonne Magwas,Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. "Darum gehören diese Taten ins Strafgesetzbuch. Das setzen wir jetzt um. Bislang galt dies nur als Ordnungswidrigkeit. Betroffene Frauen und Mädchen mussten ihren Belästiger auffordern, Bilder und Videos zu löschen. Erst wenn er der Aufforderung nicht nachkam, konnte ein Zivilverfahren angestrebt werden. Diese Demütigung wird den Betroffenen zukünftig erspart.“


Ergänzung am 06. Juli 2020:

Der Bundestag hat vergangene Woche nun abschließend das Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen verabschiedet:

Bereits im vergangenen Jahr haben die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD einen Antrag zum Verbot von Upskirting, also dem heimlichen Fotografieren unter Röcke oder Kleider von Frauen, im Saarländischen Landtag eingebracht. Nun hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder in den Ausschnitt, das sogenannte Upskirting bzw. Downblousing werden nun ebenso unter Strafe gestellt, wie voyeuristische, sensationsgeile und bloßstellende Aufnahmen von Unfallopfern.

Bis zu zwei Jahren Haft können die Gerichte nun verhängen.

Nicht nur aus Sicht der Opfer ist es wichtig, diese Eingriffe als Eingriff in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu werten. Auch den Tätern wird damit das Unrecht ihrer Tat besser vor Augen geführt. Solche Verhaltensweisen gehören nicht nur gesellschaftlich geächtet, sondern auch strafrechtlich sanktioniert.

„Es ist gut, dass der Bundestag das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet hat. Gerade in den Sommermonaten werden Frauen Opfer der feigen Attacken gegen ihre sexuelle Selbstbestimmung. Niemand darf in Deutschland auf diese Weise erniedrigt werden. Es ist jetzt nach dem deutschen Strafgesetzbuch endlich als Straftat einzuordnen, wenn es zu  solchen abstoßenden Aufnahmen kommt“, so Dagmar Heib, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion.