Donnerstag, 3. Dezember 2020

Bundeskabinett beschließt Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Bundesfamilienministeriums für ein Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen gebilligt und damit den Weg frei gemacht für das entsprechende Gesetzgebungsverfahren im Bundestag. Das ist nichts weniger als ein Meilenstein, denn die Reform des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) wird seit Jahren diskutiert. Durch das Gesetz soll der Kinder- und Jugendschutz weiter verbessert werden, die Rechte von Kindern und Heimen und Pflegefamilien werden gestärkt, Hilfen für Kinder mit Behinderungen sollen gebündelt und auch die Prävention vor Ort soll gestärkt werden. Zudem soll es mehr Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen, Eltern und Familien geben.

Bereits während meiner beruflichen Tätigkeit im Landesjugendamt standen die Inhalte des neuen Gesetzes immer wieder auf der Tagesordnung. In der AG Jugendarbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter erarbeiteten wir länderübergreifend wichtige Diskussionsbeiträge und Stellungnahmen insbesondere auch aus Sicht der Kinder- und Jugendarbeit. Vieles von dem, was meine Kollegen aus den anderen Bundesländern und auch ich für wichtig hielten, ist nun auch tatsächlich in dem Entwurf zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) berücksichtigt. Deshalb kann ich auch in meiner jetzigen Funktion als kinderpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion diesen Gesetzentwurf und auch die breite und transparente Diskussion, die zu diesem Ergebnis geführt hat, nur begrüßen.

Zu einem ganz wichtigen Aspekt des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes bezog heute auch Nadine Schön Stellung, unsere stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
"Mit der Reform wollen wir für alle Kinder und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit sichern - vor allem für diejenigen, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Dazu gehören auch die 3 bis 4 Millionen Kinder, die in einer Familie mit einem psychisch- oder suchtkranken Elternteil leben." Diese Kinder und Jugendliche sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, sich selbst beim Jugendamt beraten zu lassen, wenn ein Problem besteht, erläutert Nadine Schön. Ziel sei es, dass die betroffenen Familien viel früher und unkomplizierter erzieherische Hilfen erhalten können - und zwar bevor die Situation außer Kontrolle gerate. Ärzte - die der Kinder und die der Eltern - sowie das Jugendamt sollen künftig enger zusammenarbeiten. So seien zum Beispiel Fallbesprechungen möglich, die nicht nur einen einzelnen, sondern die ganze Familie adressieren. "Mit diesen Maßnahmen gehen wir beim Zusammenspiel von Jugendhilfe und Gesundheitssystem einen großen Schritt voran," so Nadine Schön abschließend.

Ihr Kollege im Bundestag, der kinder- und jugendpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Marcus Weinberg, bekräftigt: "Wir als CDU/CSU stehen für starke und bestmöglich geschützte Kinder und starke Eltern, die wir in ihrer Erziehungskompetenz stärken wollen. Der Staat hat außerhalb seines Wächteramts die elterliche Erziehungshoheit zu respektieren und diese bei Problemen gezielt und bestmöglich zu unterstützen." Nur dann, wenn das Wohl der Kinder gefährdet sei, könne und müsse der Staat selbst eingreifen, so Weinberg. Er ergänzt: "Kinderrechte und Elternrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden."

Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf sei deshalb eine gute Diskussionsgrundlage für das weitere parlamentarische Verfahren, sagt Marcus Weinberg. "Wir als CDU/CSU sind überzeugt davon, dass mit weiteren Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren ein Gesetz gemeinsam auch mit den Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht wird, welches eine echte weitere Stärkung für Kinder und Eltern bedeutet."

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