Freitag, 4. Dezember 2020

Verträge auch mit einem Klick beenden: Justizminister wollen Verbraucherschutz weiter stärken

Die Justizministerkonferenz fordert elektronische Schaltflächen für die Beendigung von Verbraucherverträgen im Internet. Der saarländische Justizstaatssekretär Roland Theis (CDU) sieht das als notwendige Konsequenz im Verbraucherschutz: „Wer A sagt, muss auch B sagen: Verträge, die man per Knopfdruck im Internet schließen kann, muss man auf gleiche Weise beenden können“

Kaum etwas ist einfacher, als im Internet einen Vertrag abzuschließen. Mehr als paar wenige Angaben und ein Klick sind nicht erforderlich. Gänzlich anders sieht es jedoch aus, wenn man das Vertragsverhältnis dann wieder kündigen möchte. Selbst innerhalb von Widerspruchsfristen geht das meist nur schriftlich und mit deutlich mehr Aufwand als beim Vertragsabschluss. Von den regulären Kündigungsfristen sprechen oder von automatischen Vertragsverlängerungen sprechen wir dabei erst garnicht.

Möglich sei dies, so erläutert Roland Theis, Staatssekretär im Ministerium der Justiz, weil bereits 2012 eine europarechtlich begründete Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten ist, die den Abschluss von Verbraucherverträgen über entgeltliche Leistungen im Wege des elektronischen Geschäftsverkehrs die sogenannte „Buttonlösung“ normiert, also vorgibt, dass bei Bestellungen über eine Schaltfläche diese gut lesbar sein und allein mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung versehen sein muss. 

Die Justizminister vertreten nun gemeinschaftlich die Ansicht, dass Unternehmen, die für den Vertragsschluss eine elektronische Schaltfläche einrichten, künftig verpflichtet sein sollen, den Verbrauchern eine ebenso einfache Möglichkeit zur Vertragsbeendigung zur Verfügung zu stellen. Dafür solle sich die Bundesregierung nun auf EU-Ebene einsetzen, so die Runde der Justizminister.

"Wer A sagt, muss auch B sagen. Die Vorschriften im BGB zum Vertragsschluss im Internet haben sich im alltäglichen Geschäftsverkehr bewährt und gut etabliert. Sie haben zu Rechtssicherheit und Verbraucherschutz im Interesse sowohl der seriösen Unternehmen als auch der Verbraucher geführt.  Nun ist es an der Zeit, das, was sich für den Vertragsschluss bewährt hat, auch auf die Vertragsbeendigung zu übertragen," macht Staatssekretär Theis deutlich.

Diese Ansicht teile auch ich. Eine Online-Kündigung muss ganz genauso einfach sein wie ein Online-Vertragsabschluss. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Justizminister hier eine klare rechtliche Regelung anstreben. Dabei sollte es für seriöse Unternehmen eigentlich schon heute und ganz ohne gesetzliche Regelung eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein: Wer von seinen Produkten und seinen Dienstleistungen überzeugt ist, hat es nicht nötig, seinen Kundinnen und Kunden den Weg der Vertragskündigung unnötig schwer zu machen. Vertrauen muss ein Geschäft auf Gegenseitigkeit sein. Ohne jedes Wenn und Aber. Und ohne lange Kündigungsschreiben per Post oder E-Mail. Und auch ohne Faxen.


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