Freitag, 11. Dezember 2020

Doppelhaushalt ist Meilenstein auch für die saarländische Justiz

Der Rechtswissenschaftler Rudolf von Jhering hat im 19. Jahrhundert einmal festgestellt: „Das Recht ist nicht ein bloßer Gedanke, sondern eine lebendige Kraft.“ Doch ist dieser Satz alleine für sich genommen bereits richtig und universell gültig?  Ich finde, das Recht braucht, um seine lebendige Kraft auch tatsächlich zum Wohle der Menschen in unserem Land entfalten zu können, ein starkes, ein tragfähiges Fundament. Der Haushalt, den wir in dieser Woche im Landtag des Saarlandes beschlossen haben, ist ein solches Fundament. Wir sorgen als Regierungskoalition dafür, dass unsere Justiz auch weiterhin gut aufgestellt bleibt und dass sie - wo immer möglich und nötig - sowohl personell, als auch finanziell und baulich noch besser ausgestattet wird. 

Unser wichtigstes Pfund für eine zukunfts- und handlungsfähige Justiz sind dabei unsere engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sind es, die einer hohen Arbeitsbelastung zum Trotz dafür sorgen, dass unabhängig Recht gesprochen und dem Recht auch zuverlässig Geltung verschafft werden kann. Eines der wichtigsten Ziele für uns als Regierungskoalition war es deshalb, in dem nun vorliegenden Haushaltsentwurf ein weiteres Mal personell nachzusteuern um die Beschäftigten zu entlasten. Die Schaffung von 69 zusätzlichen Beamtenstellen ist eines, der ganz wichtigen Signale, die den festen Willen zur Erreichung dieses Zieles eindrucksvoll untermauern.

Ein ganz persönliches Anliegen - gerade auch von meiner Kollegin Dagmar Heib und von mir - war es,
auch im Haushalt 2021/2022 das Beförderungsbudget für die Bediensteten in der Justiz und im Justizvollzug noch einmal über den ursprünglichen Ansatz hinaus anzuheben. 
Die Menschen, die zuverlässig und hochmotiviert jeden Tag ihren Strang ziehen, brauchen eine realistische Aufstiegsperspektive. Dies gilt ganz besonders in so sensiblen und oft herausfordernden Tätigkeiten wie an unseren Gerichten und im Strafvollzug.
Den Mittelansatz, mit dem wir mehr Beförderungen möglich machen wollen, haben wir für das Jahr 2021 von ursprünglich 50.000 Euro um 30.000 auf insgesamt 80.000 Euro erhöht.  Und auch für 2022 haben wir den Mittelansatz um 60 Prozent auf dann ebenfalls 80.000 Euro hochgesetzt.

Ein hohes Maß an Wertschätzung wollen wir gerade auch als CDU-Fraktion gegenüber der Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, meiner Kolleginnen und Kollegen im Vollzug, zum Ausdruck bringen.  
Deshalb ist es unser Ziel, möglichst zeitnah in die Erhöhung der Zulage für den Justizvollzug und die Psychiatrie, die sogenannte "Gitterzulage" einzusteigen. Wir wollen und werden bereits im kommenden Jahr erste spürbare Schritte einleiten, um die Erschwerniszulagen für unsere Beamtinnen und Beamten in den kommenden Jahren an das Niveau anderer Bundesländer heranzuführen. 
Das vorhandene Delta zu anderen Berufsgruppen in Uniform soll Schritt für Schritt geschlossen werden. Ich denke, auch das ist ein wichtiges, ein notwendiges Signal!

Wegweisend ist der Haushalt 2021/2022 auch was die Bauinvestionen angeht - sowohl insgesamt als auch ganz besonderes im Bereich der Justiz. Sichere Gefängnisse sorgen dafür, dass die Menschen im Saarland ruhig schlafen können, weil verurteilte Verbrecher sicher hinter Schloss und Riegel untergebracht sind. Parallel sorgen die multiprofessionellen Team aus Sozialarbeitern, Psychologen und Justizvollzugsbeamten dafür, dass alles unternommen wird um die Gefangenen zu sozialisieren und zu resozialisieren. Sie sollen im Vollzug befähigt werden, nach ihrer Entlassung ein Leben in Verantwortung und ohne neue Straftaten zu führen.
Dabei steht der Opferschutz keineswegs hinten an, sondern ist und bleibt ebenfalls ganz deutlich und sichtbar im Blick.

Was ich in meiner Rede zum Haushalt der Justiz noch zu sagen und sowohl als Ziel als auch als Erfolg herausstellen konnte, seht und hört ihr in meiner Rede zum Einzelplan 10 - dem Haushaltsplan für den Geschäftsbereich der Justiz für die Jahre 2021 und 2022!






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