Samstag, 23. Januar 2021

Landtag verabschiedet neues Bestattungsgesetz

In unserer gestrigen Plenarsitzung haben wir eine Novelle des saarländischen Bestattungsgesetzes verabschiedet - mit zahlreichen Änderungen, die auch mir persönlich sehr wichtig waren. So können beispielsweise Sternenkinder zukünftig im Saarland würdevoll bestattet werden, die Unterhaltung der Ehrengräber für unsere im Ausland gefallenen saarländischen Soldaten wurde neu geregelt und neue Bestattungsformen werden ermöglicht. Zudem dürfen im Saarland keine Grabsteine mehr verwandt werden, die durch Kinderarbeit hergestellt wurden.

Vor fünfzehn Jahren hat der Landtag das saarländische „Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen“ beschlossen und viele unterschiedliche Regelungen in einem umfassenden Gesamtwerk zusammengefasst und auf den neuesten Stand gebracht. Doch fünfzehn Jahre sind eine lange Zeit. Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen haben wir deshalb das Gesetz nun novelliert und wichtige Änderungen beschlossen. 
Den Änderungen voraus gegangen waren viele intensive Gespräche innerhalb der Koalition und im zuständigen Ausschuss und auch eine große Anhörung, bei der zahlreiche gesellschaftliche Gruppen, Interessenvertretungen, Verbände, Experten aus den Bereichen Anatomie, Pathologie und Gerichtsmedizin und auch die Kirchen zu Wort kamen und sich mit uns austauschen konnten.

Ein Kind zu verlieren gehört zu dem Schlimmsten, was einem Menschen, was einer Familie widerfahren kann. Eine Änderung, die insbesondere uns als CDU sehr am Herzen lag, war der Umgang mit den sogenannten Sternenkindern. Zukünftig können auch die Kinder, die viel zu früh geboren wurden und nicht lebensfähig waren, würdevoll bestattet werden, ihre Eltern und Geschwister haben einen Ort zum Trauern.
Zudem haben wir die Mindestruhezeit auf dem Friedhof auch für Kinder nach oben angepasst. Es gibt jetzt eine einheitliche Mindestruhezeit, die keinen Unterschied mehr macht, ob es ein Kindergrab oder das Grab eines Erwachsenen ist.

Dem Schutz der lebenden Kinder überall auf dieser Welt gilt eine weitere wichtige Änderung in unserem Bestattungsgesetz: Zukünftig dürfen im Saarland keine Grabsteine mehr verwendet werden, die in Kinderarbeit hergestellt wurden. Auch diese Regelung war uns als CDU-Fraktion ausgesprochen wichtig. Denn was viele nicht wissen: Weit mehr als die Hälfte der Grabsteine und Grabeinfassungen, die in Deutschland verwendet werden, stammt aus Kinderarbeit. Insbesondere für meinen lieben Kollegen Hermann Scharf war diese Gesetzänderung ein Herzensanliegen: Er setzt sich in besonderer Weise für Kinder in Indien ein und hat viele Male auch selbst den indischen Subkontinent bereist, um sich ein eigenes Bild der Situation vor Ort zu machen. Hilfsorganisationen gehen davon aus, dass alleine dort etwa 100.000 Kinder in Bergwerken schuften müssen, ohne Rücksicht auf ihre Gesundheit müssen sie schwere Steine schleppen und Sprengladungen an Granitblöcken befestigen. Statt in Schulen etwas lernen zu dürfen, sehen sie oft stundenlang kein Tageslicht und werden rücksichtslos ausgebeutet.
Nur eine Partei war sich - eigentlich mittlerweile schon nicht mehr überraschend - der Verantwortung, die wir auch hier im Saarland tragen, wieder einmal nicht bewusst: Der Vertreter der AfD bezeichnete das Verbot von Kinderarbeit in seinem Debattenbeitrag als "Fair-Trade-Humbug", der lediglich die Grabsteine in Deutschland unnötig verteuere.

Ein dritter wichtiger Punkt war uns als CDU bei der Gesetzesnovelle ebenfalls wichtig:  Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr, deren Tod bei oder in Folge einer Auslandsverwendung eingetreten ist, können mit Zustimmung der Angehörigen in sogenannten "Ehrengräbern der Bundeswehr" beigesetzt werden. Neben den Kosten der Überführung, der Anlage des Grabes, des Grabsteines, der Einfassung und Erstbepflanzung übernimmt der Bund während der ersten Liegezeit auch die Kosten der Grabpflege. 
In unserer Gesetzesnovelle haben wir nun festgelegt, dass das Saarland die Kosten der Grabnutzung und Unterhaltung zur Sicherstellung eines dauernden Ruherechts der Soldatin bzw. des Soldaten übernimmt, sobald der Bund diese Kosten nicht mehr trägt. So stellen wir ein dauerndes Ruherecht für unsere Gefallen sicher. Wir zeigen so, dass wir gerade auch im Saarland eng verbunden sind mit den Soldatinnen und Soldaten unserer Bundeswehr, die mit ihrem Dienst für die Sicherheit Deutschlands aber auch des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger einstehen und dafür auch ihre Gesundheit und ihr Leben einsetzen.

Weitere Änderungen betreffen die Bestattungsarten und eine Verbesserung der Qualität der Leichenschau. Unsere Gemeinden erhalten nun  die Möglichkeit, im Rahmen des kommunalen Satzungsrechts hinsichtlich festgelegter Bestattungsarten (Erd- bzw. Feuerbestattung) die Bestattungsformen wie Baumbestattungen am Baumbestand eines bestehenden Friedhofs, anonyme Bestattungen, Bestattungen in Memoriam-Gärten, sarglose Bestattungen, Beisetzungen in Kolumbarien, u.Ä. auf ihren Friedhöfen anzubieten und damit den Bedürfnissen ihrer Bürger Rechnung zu tragen und diesen auch weitgehend die Bestattung/Beisetzung auf ihren Heimatfriedhöfen zu ermöglichen.
Erhalten bleibt allerdings auch weiterhin der Friedhofszwang. Aus ganz grundsätzlichen ethischen und moralischen Erwägungen heraus haben wir uns entschlossen, dass die Urne mit den sterblichen Überresten eines Menschen auch zukünftig nicht mit nach Hause genommen werden und dort ein Dasein auf dem Kaminsims oder der Abstellkammer fristen soll.

Insgesamt bin ich mir sicher, dass wir mit unserem novellierten Bestattungsgesetz viele wichtige und richtige Weichen gestellt haben, wie wir als Menschen mit unseren Verstorbenen angemessen umgehen wollen. Doch wie auch immer wir alles das regeln, was mit dem Tot und dem Sterben zu tun hat, so ist doch gewiss, was Bertolt Brecht einmal formuliert hat: "Der Menschen ist es wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt."

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