Sonntag, 24. Januar 2021

Saarländisches Covid-19-Maßnahmen-Gesetz im Landtag beschlossen!

Der Landtag des Saarlandes hat am vergangenen Freitag mit Zustimmung aller Fraktionen ein Gesetz in zweiter Lesung und damit abschließend beschlossen, das die parlamentarische Kontrolle aller Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nachhaltig sichert. Damit haben wir eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die bundesweit für für Aufmerksamkeit sorgt. Zielorientiert ergänzen wir durch das Saarländische Covid-19-Maßnahmen-Gesetz die Regelungen des Bundes. Wir stellen eine frühzeitige Information unseres Parlamentes vor jeder neuen Rechtsverordnung sicher. Wir regeln die grundsätzliche Befristung von Maßnahmen und den Datenschutz bei der Kontaktnachverfolgung und wir haben gesetzlich verankert, dass der Landtag Rechtsverordnungen der Landesregierung, zu denen er diese gemäß § 2 Absatz 1 des neuen Gesetzes ermächtigt hat, jederzeit durch Gesetz aufheben kann.

Es ist ein Gesetz von Bedeutung, das wir nun verabschiedet haben. Denn es zeigt, dass über allen schweren Entscheidungen, die in diesen Tagen von unserer Landesregierung getroffen werden müssen, um die Menschen im Saarland zu schützen und die Ausbreitung der gefährlichen Corona-Pandemie einzudämmen, letztlich immer auch die Kontrolle durch unser demokratisch gewähltes Parlament und seine Abgeordneten steht. 
Mit der fraktionsübergreifenden Gesetzesinitiative erfüllen wir eine Forderung, die uns auch der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit auf den Weg gegeben hat. Bereits der erste Entwurf des Gesetzes sendete wichtige Impulse  nach Berlin, die schließlich sogar in eine Novelle des Bundesinfektionsschutzgesetzes mit eingeflossen sind.

Weil Bundesrecht in der Regel Landesrecht bricht, mutmaßte der Saarländische Rundfunk deshalb, dass durch die nun ausgeübte Gesetzgebungskompetenz des Bundes unser saarländischer Gesetzentwurf obsolet sei. Es sei womöglich nur "ein Gesetz für die Schublade" lautete die genaue Formulierung des SR noch Ende November. 

Doch der SR irrte: Insbesondere im Justizausschuss beschäftigten wir uns weiter intensiv mit den Regelungen und ließen in einer Anhörung auch Experten zu Wort kommen. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass es ungeachtet des geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes trotzdem auch weiterhin wichtig ist, landesrechtliche Grundlagen zu schaffen, um der Pandemie wirksam entgegentreten zu können. Wir haben an unserem Gesetzesvorhaben deshalb festgehalten und es mit wichtigen Änderungen auch über die Ziellinie gebracht. Denn bei aller Notwendigkeit einschneidender Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie und für den Schutz der Menschen im Saarland, muss die parlamentarische Kontrolle stets umfassend und transparent gewährleistet sein. 

Und auch wenn wir im Landtag alle Maßnahmen, die die Landesregierung im Kampf gegen die Pandemie treffen musste, ohnehin bereits von Anfang an eng begleiteten, uns wöchentlich in den Ausschüssen mit allen gesundheitspolitischen, sozialpolitischen, bildungs-, wirtschafts- und finanzpolitischen Aspekten der Thematik und auch mit allen juristischen und verfassungsrechtlichen Fragen beschäftigten und darüber hinaus in mehreren Sonder-Plenarsitzungen intensiv über alle Maßnahmen debattiert und diskutiert haben, so ist das Covid-19-Maßnahmen-Gesetz trotzdem umso mehr auch ein Fundament und ein Symbol, dass das Vertrauen der Menschen in unsere parlamentarische Demokratie stärken und festigen soll. Dass auch zum Schluss alle Fraktionen mit an Bord geblieben sind und dem Gesetz in zweiter und letzter Lesung zugestimmt haben, ist ein weiteres wichtiges Signal!


Ich danke von Herzen allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt haben: den Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten und den Mitarbeitern in den Fraktionen, den Experten die uns in den Anhörungen ihre Argumente und Sichtweisen erläuterten, Justizstaatssekretär Roland Theis und den Mitarbeitern des Ministeriums der Justiz und vor allem auch unserem Landtagspräsidenten Stephan Toscani und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Landtagsverwaltung, die uns mit großem Engagement auf dem Weg des gesamtem Gesetzgebungsverfahrens begleitet haben.




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