Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter können Leben retten. Und zukünftig sollen sie, weit mehr als bisher, das auch rechtssicher tun können. Die Maßnahmen, die sie im Rahmen ihrer hochwertigen Ausbildung erlernt und eingeübt haben, sollen sie auch bereits vor dem Eintreffen des Notarztes anwenden dürfen, wenn dadurch Leben gerettet oder schwere Folgeschäden bei ihren Patienten verhindert werden können. Ich begrüße es ganz ausdrücklich, dass der Bundestag vor wenigen Tagen einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD mit großer Mehrheit gefolgt ist. Es ist eine wichtige, es ist eine notwendige Gesetzesänderung. Nur eine Fraktion stimmte dagegen.
In der Änderung des Notfallsanitätergesetzes ist vorgesehen, dass Notfallsanitäter bis zum Eintreffen eines Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung „heilkundliche Maßnahmen, einschließlich heilkundlicher Maßnahmen invasiver Art“, eigenverantwortlich durchführen dürfen. Voraussetzung ist, dass sie diese in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und darüber hinaus die Maßnahmen erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von Patienten abzuwenden.
Im Rahmen ihrer dreijährigen Ausbildung in Vollzeit wurden unsere Notfallsanitäter dazu ausgebildet, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen durchzuführen. Bislang aber gab es rechtliche Hürden, die dem notwendigen Tun vor Ort entgegenstanden. Das führte dazu, dass Notfallsanitäter immer wieder im Zweispalt standen zwischen Pflicht und Verbot. Damit soll nun Schluss sein.
Die Reform soll Notfallsanitätern ihre tägliche Arbeit erleichtern und ihnen Rechtssicherheit bringen.
Auch die Abgeordneten der Fraktionen die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dem Antrag von CDU/CSU und SPD zu, die FDP enthielt sich, die AfD stimmte dagegen.
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