Sonntag, 18. April 2021

Neuer Bußgeldkatalog: Es wird teuer. Aber noch nicht sofort.

Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister haben sich nach einer einjährigen Hängepartie auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt, über den man zusammenfassend sagen könnte: Es wird richtig teuer. Aber anderes als in dem Entwurf, der letztes Jahr im April nach kurzer Dauer wieder gestoppt wurde, sind die völlig überzogenen Regeln für den Führerschein-Entzug vom Tisch. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat sich damit durchgesetzt und einen fairen Kompromiss erreicht: "Es geht an den Geldbeutel, aber nicht an den Führerschein. Die Verhältnismäßigkeit ist gewahrt", so Scheuer. 
Trotz der Einigung tritt der neue Bußgeldkatalog allerdings noch nicht sofort in Kraft. Voraussichtlich erst im September wird der Bundesrat abschließend das neue Regelwerk beschließen. 


Eigentlich gab es ja letztes Jahr im April schon einen neuen Bußgeldkatalog. Aber die Regeln dort waren extrem scharf. Hätte man beispielsweise als Ortsunkundiger irgendwo ein Tempo-30-Schild übersehen und wäre mit den innerorts auf Hauptstraßen gängigen 50 Stundenkilometern weitergefahren, hätte dies den Verlust des Führerscheins zur Folge gehabt und wurde von vielen Seiten heftigst kritisiert.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer nutzte einen juristischen Formfehler als Gelegenheit, das Gesetzt wieder zu stoppen.
Nun scheint es so, dass ein Fahrverbot weiterhin erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und ab 41 km/h außerorts fällig wird. 
Aber Achtung: leistet man sich zweimal innerhalb eines Jahres eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h, greift - wie bisher - der Warnschuss und man erhält ein Fahrverbot für einen Monat.

Während also bei Strafpunkten und Fahrverboten die Regeln so bleiben wie sie bisher, werden sich die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen zum ursprünglichen Bußgeldkatalog nahezu verdoppeln.
Schon bei ganz leichten Geschwindigkeitsübertretungen innerorts werden 30 € fällig, fährt man 11-15 km/h zu schnell sind es bereits 50 €.
Fährt man statt vorgeschriebenen 50 Stundenkilometern 66 km/h werden es 70 € und bereits ab einer Geschwindigkeitsübertretung von innerorts 21 km/h gibt es einen Strafpunkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von 115 €.

Auch das Falschparken und das Blockieren von Einsatzkräften wird richtig teuer:


Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie bisher bis zu 15 € mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 € geahndet. Das finde ich schon sehr happig.
Wer hingegen unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, ist mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 € sicherlich nicht zu hoch bestraft.
Parkt man eine Feuerwehrzufahrt zu oder behindert ein Rettungsfahrzeug, ist man künftig mit schmerzhafte 100 € noch gut bedient und wer meint, keine Rettungsgasse bilden zu müssen oder dreist eine Rettungsgasse sogar dazu nutzt, damit er schneller als andere vorankommt, muss künftig zu recht mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Ganz neu ist folgende Regelung: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.

Wenn ihr mehr erfahren wollt:

Die "Südwest Presse" hat das in ihrem Bericht alles und noch mehr sehr ausführlich und übersichtlich dargestellt. (einfach klicken)



 






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