Freitag, 18. Februar 2022

CDU unterstützt Petitionsforderung nach Mutterschutz nach Fehlgeburt

„Bereits in der 6. Schwangerschaftswoche kann die Mutter die Herztöne ihres ungeborenen Kindes beim Ultraschall hören. Das löst wahnsinnige Emotionen und Muttergefühle aus. Umso stärker ist leider auch der emotionale Schock, wenn diese Töne verstummen“, sagt Dagmar Heib, stellvertretende Fraktionsvorsitzende unserer CDU-Landtagsfraktion. Als familienpolitische Sprecherin unterstützt meine Kollegin Dagmar Heib deshalb eine Online-Petition von Natascha Sagorski, die sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages richtet. Auch ich habe die Petition bereits unterzeichnet und würde mich über jede weitere Unterschrift freuen, die die Petition zum Erfolg führt. Den Link zu der Petition finden Sie in meinem Blogpost.

Es ist für uns ein wichtiges Thema, mit dem wir uns intensiv auch in unserem Arbeitskreis für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie der CDU-Landtagsfraktion auseinandergesetzt und das wir in mehreren Gesprächsrunden gerade auch mit dem Verein SternenEltern Saarland e.V. vertieft haben. 
Wir haben es in den zurückliegenden Monaten geschafft, Verbesserungen für Sterneneltern und für den pietätvollen Umgang mit ihren Kindern durchzusetzen, doch wir sind noch nicht am Ende unseres Weges.
Gerade auch das Thema Mutterschutz nach einer Fehl- oder Totgeburt erfordert unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung. Deshalb ist es für uns als CDU selbstverständlich, einen Beitrag zum Erfolg dieser wichtigen Petition zu  leisten.

Dagmar Heib: „Auch ich habe diese Petition direkt unterstützt. Es muss nicht jede Frau nach einer Fehlgeburt ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot erhalten, zumal auch jede Mutter eines Sternenkindes den Verlust anders verarbeitet. Ein gesetzlicher Mindestschutz ab mindestens zwei Wochen wäre jedoch definitiv angebracht.“
Die Frauen kämen so auch nicht in die Position nach einem Krankenschein zu fragen, denn krank seien die meisten ja auch nicht. Durch die Einführung eines Mutterschutzes nach Fehlgeburt sei der emotionalen Belastung der Mütter Rechnung getragen.

„Wir haben die Bestattung jedes menschlichen Lebens ungeachtet von Gewicht oder der Schwangerschaftswoche der Fehlgeburt gesetzlich im vergangenen Jahr im Saarland ermöglicht. Es wäre nur konsequent, der Mutter eine gewisse Zeit zur Erholung von diesem Schicksalsschlag zu gewähren, ohne direkt wieder in den Alltag durchstarten zu müssen. Auch die Seele muss heilen“, betont Heib.

Die genaue Ausgestaltung des gestaffelten Mutterschutzes solle, wie in der Petition vorgeschlagen, von einer Expertenkommission auf Bundesebene festgelegt werden. „Und der müssen dann auch zwingend Sterneneltern angehören“, fordert Dagmar Heib.

Meine Bitte: Nehmen Sie an der Online-Petition teil! Sie finden die Petition über den folgenden Link: 
https://www.openpetition.de/petition/online/gestaffelter-mutterschutz-nach-fehlgeburten





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