Donnerstag, 17. Februar 2022

Landtag hebt Verpflichtung zur Kontaktnachverfolgung auf


Die Kontaktnachverfolgung hat im Verlauf der Pandemie ihre Berechtigung gehabt. Das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs war beim Wildtyp und den ersten Mutationen des SarsCoV2-Virus' hoch, der Schutz großer gesellschaftlicher Gruppen ein Gebot der Menschlichkeit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. 
Nun aber hat sich die Situation geändert.
Sehr viele Saarländer sind voll geimpft, haben die Impfung sogar bereits aufgefrischt.

Es sind nicht mehr einzelne Cluster, es sind nicht mehr Infektionsketten, die sich durch die Isolierung und Quarantäne einzelner Personen oder kleiner Gruppen unterbrechen lassen. Damit wurde die Kontaktnachverfolgung zu einem stumpfen Schwert.
Zeit also, sie zu den Akten zu legen. Das haben wir als CDU gestern mit der Änderung des Saarländischen Covid-19-Maßnahmengesetz im Landtag getan. Wir haben die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung und zur Erfassung von Kontaktdaten abgeschafft.

Mit dieser Entscheidung eröffnen wir den Gesundheitsämtern als den zentralen Aufgabenträgern zur
Pandemiebekämpfung die wichtige Fokussierung ihrer personellen Ressourcen auf andere Aspekte der Pandemiebekämpfung. Und was nicht weniger wichtig ist: Unsere Gesundheitsämter können sich verstärkt auch wieder ihren anderen wichtigen Aufgaben mit Hochdruck widmen, die bislang ein Stück weit hinten angestellt werden mussten, beispielsweise die Schuleingangsuntersuchung für die neuen Erstklässler in den Grundschulen.
 
Und natürlich: Gleichzeitig werden auch alle die entlastet, die zur Erfassung von Kontaktdaten verpflichtet waren, wie etwa die Inhaber von Gaststätten oder Hotels und ihre Beschäftigten.
Ungeachtet dessen bleibt meine Empfehlung:
Nutzt die Corona-Warn-App! Sie hat sich bewährt. Es schafft einfach mehr Sicherheit, wenn man von Begegnungen erfährt, bei denen man sich hätte anstecken können
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