Vergangene Woche fand der Werkstätten:Tag, der Bundeskongress der BAG WfbM im Saarland statt. Neben dem Bereich Digitalisierung war auch die Entlohnung behinderter Menschen ein Schwerpunktthema des Kongresses. Und auch im zuständigen Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen im Landtag des Saarlandes wurde vergangene Woche die Arbeit der saarländischen Behindertenwerkstätten ausführlich thematisiert.
Dabei ist unserer Ansicht nach mehr als deutlich geworden, dass die Bezahlung behinderter Menschen nicht mehr zeitgemäß ist und dringend reformiert werden muss. Es ist eine Frage von Respekt, von Wertschätzung und Würde.
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe am Arbeitsmarkt. Dazu gehören nicht nur diejenigen, die den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt geschafft haben, sondern selbstverständlich auch die 3.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den saarländischen Behindertenwerkstätten und die aktuell mehr als 320.000 Beschäftigten, die bundesweit in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten. Die Werkstätten leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Betreuung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
Aus Sicht meines Kollegen Hermann Scharf, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen im Landtag des Saarlandes, ist in der Ausschusssitzung erneut deutlich artikuliert worden, dass die Bezahlung behinderter Menschen antiquiert und reformbedürftig ist: „Der Bund ist hier in der Pflicht. Wir fordern daher die Landesregierung auf, über den Bundesrat aktiv zu werden und auch den Bundesarbeitsminister verstärkt in die Pflicht zu nehmen. Die Ampelkoalition im Bund muss diesem Thema mit Effizienz, Sorgfalt und Schnelligkeit begegnen und darf dabei den Inklusionsgedanken nicht aus dem Blick verlieren.“
Die Novellierung der Entgelte ist allerdings nur ein Teilaspekt, denn unser Ziel ist ein transparentes und durchschaubares System aus einem Guss, das auch für die Betroffenen verständlich ist. Hermann Schraf macht zu recht deutlich: "Behinderte Menschen sind keine Bittsteller, sondern feste Mitglieder unserer Gesellschaft. Das Wunsch- und Wahlrecht bei der Wahl der Tätigkeit ist ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt.“
Als CDU-Fraktion fordern wir daher die Landesregierung auf, die zur Verfügung gestellten Plätze in saarländischen Behinderteneinrichtungen zu überprüfen und ggf. auszuweiten.
Dazu gehört aus Sicht unserer CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes auch, die soziale Dimension der Behindertenwerkstätten nicht zu unterschätzen. Die Werkstätten sind für viele ein Lebensmittelpunkt und deswegen ist neben der Arbeit die soziale Teilhabe ein ganz entscheidender Faktor.
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