Mittwoch, 26. Oktober 2022

Fraktion in der Region: CDU informierte in Eppelborn zum Thema Grundsteuer

Zurzeit sind wir mit unserer Veranstaltungsreihe "Fraktion in der Region" im ganzen Land unterwegs. Eines, der Formate, die aktuell am meisten nachgefragt werden, beschäftigt sich mit den aktuell von den Finanzbehörden geforderten Erklärungen zur Grundsteuer. Gestern Abend fand unsere Veranstaltung  zum Thema "Grundsteuer" im Koßmann-Forum des "big Eppel" in Eppelborn statt - und war entsprechend gut besucht. Als kompetenter Referent stand mir der Fachanwalt für Steuerrecht, Daniel Jung, zur Seite.


Das Ausfüllen der neuen Grundsteuererklärung ist für nicht wenige Haus- und Grundbesitzer eine Herausforderung, zumal die Finanzbehörden Wert darauf legen, dass sie nur online erfolgen soll.
"Normale" Formulare soll es nur nur im Rahmen einer "Härtefallregelung" geben.
Ich finde das anmaßend und unverschämt. Das habe ich gestern Abend auch deutlich gemacht.
Wenn man als älterer Mensch nicht über Internetzugang verfügt, weil man ihn eigentlich auch nicht braucht, oder wenn man sich PC und Internet vielleicht auch nicht leisten kann, ist man für uns als CDU noch lange kein "Härtefall". Hier hat sich der Amtsschimmel gehörig vergaloppiert!

Ungeachtet dessen führt aber kein Weg an der Neuberechnung der Grundsteuer vorbei, denn der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte geurteilt, dass die bisherige Bemessungsgrundlage nicht mehr verfassungsgemäß sei. Umso wichtiger ist es unserer CDU-Landtagsfraktion und auch mir, den Menschen möglichst umfassende Informationen und praktische Hinweise zur Grundsteuerreform zu geben.
Die Grundsteuerreform betrifft alle Immobilienbesitzer und die damit verbundenen bürokratischen Hürden verunsichern viele Menschen. Daher möchten wir einen Einblick in die komplexe Thematik geben und Licht in den bürokratischen Dschungel bringen.

Als wirklicher Fachmann in dem Gebiet stand mir gestern Abend der Fachanwalt für Steuerrecht, Daniel Jung zur Seite. Er beleuchtete in seinem Vortrag die Hintergründe der Reform und gab praktische Hinweise. Jung gab allerdings auch zu bedenken: „Es ist ein Bürokratiemonster und auch bis jetzt sind noch lange nicht alle Fragen geklärt.“

Die Grundstückseigentümer müssen zahlreiche Angaben zur ihren Grundstücken und insbesondere auch zu Gebäuden machen - vor allem Baujahr, Wohnfläche, Gemarkung und Nutzung werden abgefragt und sollten ursprünglich bis zum 31. Oktober in eine Steuererklärung eingetragen werden. Diese Frist wurde jedoch aktuell bis zum 31.1.2023 verlängert.
Die Eintragungen sind per Elsterformular in der Steuererklärung möglich, können auf Antrag im Einzelfall aber auch in Papierform erfolgen.
Dieses Formular ging Daniel Jung dann in einzelnen Schritten durch.

Die Grundsteuer wird schließlich in mehreren Schritten erhoben: Das Finanzamt ermittelt auf Basis des Bewertungsgesetzes den Einheitswert durch das Ertragswertverfahren und erlässt den Einheitswertbescheid. Mit dem Einheitswert wird der Grundsteuermessbetrag errechnet.
Die Wohnortgemeinde ermittelt dann die zu zahlende Steuer aus Grundsteuerhebesatz und Grundsteuermessbetrag.
Fällig wird die neu geregelte Steuerberechnung dann erstmals im Jahr 2025 werden.

Ich bedanke mich sehr herzlich bei Daniel Jung für die fachliche Unterstützung unserer Veranstaltung, bei unserem Mitarbeiter Jan Bubel für die technische Unterstützung sowie bei dem engagierten Team unseren Kultur- und Kongresszentrums big Eppel für den Auf- und Abbau sowie die Vorbereitung der Räumlichkeiten.


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