Sozialminister Jung lobte heute die Debatte im Saarländischen Landtag als sehr sachlich und freute sich, dass unsere CDU-Landtagsfraktion dem Antrag seiner Partei zur Änderung des Ersten Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (1. AG KJHG) in erster Lesung zustimmte.
Für uns war das selbstverständlich, denn es geht um Verbesserungen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen und die beratende Unterstützung von Familien.
Und ich sag mal so: Minister Jung hätte für sich selbst vor diesem Hintergrund auch ganz selbstkritisch feststellen können, dass Kinderschutz eben nicht an Partei- und Fraktionsgrenzen enden muss. Was uns als CDU wichtig ist, bleibt uns auch dann wichtig, wenn der Vorschlag von jemand anderes kommt.
Im Gegenteil: Wir begrüßen die Initiative sogar ausdrücklich, denn die Ombudsstelle war auch schon in unserem eigenen Gesetzentwurf für ein Saarländisches Kinderschutzgesetz verankert.
Es gab für uns also keinen Grund, heute dagegen zu stimmen. Anders als bei der Partei von Magnus Jung stehen bei uns auch in der Opposition nicht Parteitaktik, sondern Inhalte und Ziele im Vordergrund - und das gilt umso mehr wenn zum einen durch die Änderung des 1. AG KJHG eine wichtige Pflicht des noch zu Zeiten der GRoKo in Berlin beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes umzusetzen sondern auf der anderen Seite auch ein wichtiger Punkt aus unserem eigenen (und von der SPD vor vier Wochen abgelehnten) Entwurf eines Saarländischen Kinder- und Jugendschutzgesetzes umgesetzt wird.
Der mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingeführte neue § 9a im 8. Sozialgesetzbuch gibt vor, was nun auch im Saarland umgesetzt werden soll:
"In den Ländern wird sichergestellt, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. Die hierzu dem Bedarf von jungen Menschen und ihren Familien entsprechend errichteten Ombudsstellen arbeiten unabhängig und sind fachlich nicht weisungsgebunden. § 17 Absatz 1 bis 2a des Ersten Buches gilt für die Beratung sowie die Vermittlung und Klärung von Konflikten durch die Ombudsstellen entsprechend. Das Nähere regelt das Landesrecht."
Das will die SPD nun umsetzen, in dem sie unser saarländisches Ausführungsgesetz entsprechend ergänzen und damit auch auf Landesebene die Rechtsgrundlage für diese Ombudsstellen schaffen will.
Wir haben heute in erster Lesung der Gesetzesänderung zugestimmt und ermöglichen diesem Gesetzentwurf so, im zuständigen Ausschuss und in der Anhörung noch verbessert zu werden. Und dazu werden wir unseren Beitrag leisten - auch dadurch, dass wir Kinder und Jugendliche als eigene Rechtsperson weiter stärken.
Ich darf abschließend aber auch zitieren, was Magnus Jung zu unserem Gesetzentwurf zum interkollegialen Ärzteaustausch bei Kindeswohlgefährdung gesagt hat: "Das ist nicht die Lösung".
Das gilt auch hier. Aber es ist, wie Rainer Becker von der Deutschen Kinderhilfe gesagt hat: "Im Kinderschutz ist nichts DIE Lösung". Jeder Mosaikstein zählt!
Ein Kinderschutzgesetz bleibt trotzdem weiterhin dringend notwendig.
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