Dienstag, 24. Januar 2023

Papier nicht wert: Saarländischer Klimaschutzgesetz-Entwurf bleibt weit hinter den Möglichkeiten und Notwendigkeiten zurück

Die saarländische Landesregierung hat heute ihre "Pläne" für ein saarländisches Klimaschutzgesetz vorgestellt. In unserer CDU-Landtagsfraktion stößt der Entwurf auf breite Kritik, wie Roland Theis, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher unserer Fraktion deutlich macht: „Der groß angekündigte Gesetzentwurf der Landesregierung bleibt leider selbst hinter vorsichtigen Erwartungen zurück. Was jetzt auf dem Tisch liegt, ist nicht mehr als ein grober Fahrplan, der weder konkret noch ambitioniert ist. Ziele formulieren, allgemeine Ankündigungen machen – ich dachte, wir wären da weiter. Von einer politischen Priorität kann keine Rede sein."  

Und in der Tat: Lediglich das hohle Gerippe eines Gesetzes wurde auf den Tisch gelegt: Konkrete Wege wie die Klimaziele ihres Entwurfs erreicht werden sollen, bleibt die Landesregierung schuldig und sie hat auch nicht vor, während des Gesetzgebungsverfahrens mehr Fleisch an diese fahlen Knochen kommen zu lassen. Stattdessen sollen diverse Hinterzimmergrüppchen hinterher und am Parlament vorbei beraten und entscheiden, wie es weitergehen könnte.
Von Koordinierungsstellen, Beiräten und einem Kommunalen Klima Klub (KKK) ist da die Rede.
Ganz nach dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, mach ich einen Arbeitskreis.

Das Saarland falle damit im Vergleich der Bundesländer immer weiter zurück, befürchtet Roland Theis (Foto) angesichts dieser Pläne nicht ohne Grund.
Der umweltpolitische Sprecher unserer Fraktion kündigt an: "Wir werden in das nun folgende Gesetzgebungsverfahren unsere konkreten Vorschläge für eine ambitionierte saarländische Klimaschutzgesetzgebung einbringen!"  

Vorschläge der CDU sind unter anderem:  

  • Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei öffentlichen Gebäuden und größeren Parkplätzen sowie an Verkehrswegen des Landes bei Neubau und Dachsanierung und Einführung einer generellen PV-Pflicht auf öffentlichen Gebäuden ab 2030 auch bei Bestandsgebäuden 

  • Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei privaten Bauprojekten mit größerer Dachfläche (beispielsweise Gewerbehallen) sowie größeren Parkplätzen bei Neubau und Sanierung 

  • Berechnung und Berücksichtigung des CO2-Schattenpreises über den gesamten Lebenszyklus bei Planung und Vergabe der jeweiligen öffentlichen Bau- oder Beschaffungsmaßnahme

  • Gesetzliche Festlegung der Überprüfung landeseigener Förderprogramme auf deren Beitrag zu den Zielen des Klimaschutzes und zur Klimawandelanpassung

  • Gesetzliche Verpflichtung zum Erhalt, Schutz und Aufbau natürlicher Kohlenstoffspeicher wie Wald, Grünland oder Humus 

"Die Landesregierung lässt sich offenbar Zeit beim Klimaschutz. Enttäuschend ist auch, dass sie keinerlei Aussagen zum Ziel der Klimafolgenanpassung unseres Landes trifft.
Ein saarländisches Gesetz zu Klimaschutz und Klimawandelfolgen ist sicher kein Allheilmittel, aber eine Chance für konkretes und ambitioniertes Handeln. Wenn es bei dem vorliegenden Entwurf bleibt, wird diese Chance jedoch leider vertan.“, so Roland Theis abschließend.




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