Petitionen stellen eine niedrigschwellige Form der Partizipation, der Beteiligung dar. Sie sind ein wichtiger und anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger, und ein äußerst wirkungsvolles Instrument zur politischen Mitwirkung. Zum einen können die Bürgerinnen und Bürger sich mit ihrer Petition aktiv beteiligen und zum anderen geben Petitionen den Abgeordneten eine wertvolle Rückmeldung, wie verabschiedete Gesetze wirken.
Dieses Recht zu stärken und zu modernisieren ist ein Herzensanliegen meiner Kollegin Petra Fretter, die als Vorsitzende des Eingabenausschusses im Saarländischen Landtag in engem Austausch mit den Vorsitzenden der Petitionsausschüsse der anderen Bundesländer steht. Zehn Länder haben es bereits vorgemacht, wie man das Petitionsrecht stärken und besser machen kann - und Petra Fretter erarbeitete mit viel Engagement auch entsprechende Vorschläge für das Saarland. Schon früh versuchte sie dabei auch den stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, den Eppelborner Abgeordneten Stefan Löw einzubinden, um bei diesem Thema fraktionsübergreifend einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten. Löw aber zeigte leider weder Interesse noch überhaupt irgendeine Bereitschaft zur Diskussion - und auch im Plenum schmetterte die SPD mit ihrer absoluten Mehrheit alle Vorschläge für ein einfaches, modernes und bürgernahes Petitionsrecht ab.
Aufgrund seiner herausragenden Bedeutung ist das Grundrecht auf Eingaben und Beschwerden (Petitionsrecht) auch in der Saarländischen Verfassung - in Artikel 78 - verankert. Regelungen zur Arbeit des Ausschusses für Eingaben im Saarländischen Landtag, der sich mit den Petitionen der Bürgerinnern und Bürger beschäftigt, finden sich in der Geschäftsordnung des Saarländischen Landtages.
Darüber hinaus gibt es im Saarland jedoch aktuell keine umfassende gesetzliche Regelung. Dies wird der wachsenden Bedeutung sowie den gestiegenen Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger auch in Anbetracht unserer zunehmend digitalisierten Informationswelt an ein modernes Petitionsrecht nicht mehr gerecht.
Das Petitionsrecht und die Arbeit des Ausschusses für Eingaben im Saarländischen Landtag muss deshalb dringend zugänglicher, verständlicher und moderner gestaltet werden.
Hierzu erscheint es geboten, das Petitionsrecht neben seiner verfassungsrechtlichen Verankerung mit einem Parlamentsgesetz - einem eigenen Saarländischen Petitionsgesetz - näher auszugestalten und weiterzuentwickeln.
Durch ein eigenständiges Petitionsgesetz wollten wir als CDU-Landtagsfraktion und im besten Falle gemeinsam mit der SPD das Petitionsrecht in seiner Bedeutung als Grundrecht und als Instrument zur Kontrolle der Landesregierung sowie der Verwaltung stärken.
Wir wollen, dass zur einfacheren Zugänglichkeit ein eigenes Internetportal des Ausschusses für Eingaben eingerichtet wird, um so den Bürgern eine schnelle und einfache Möglichkeit zu bieten, sich über die Arbeit des Ausschusses für Eingaben zu informieren.
Ergänzend sollte der Ausschuss außerdem die Möglichkeit erhalten, eigene Pressemitteilungen abzusetzen.
Über das Internetportal des Ausschusses für Eingaben sollte ferner die Möglichkeit der einfachen elektronischen Einreichung von Petitionen sowie der Veröffentlichung von Petitionen geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund forderte der Antrag unserer CDU-Fraktion konkret, folgende Maßnahmen umsetzen:
- die Rechte und Pflichten des Ausschusses für Eingaben sowie Verfahrensvorschriften im Umgang mit Eingaben an den Saarländischen Landtag in einem Saarländischen Petitionsgesetz festschreiben,
- in diesem Gesetz das Petitionsrecht weiterentwickeln und moderner sowie digitaler gestalten, sodass es für alle Menschen transparenter und verständlicher wird und damit auch die Arbeit sowie Verfahrensweisen des Ausschusses.
Außerdem sollte die Landtagsverwaltung gebeten werden, auf Grundlage des neuen Petitionsgesetzes
- eine eigenes Internetportal für den Ausschuss für Eingaben einzurichten,
- das Absetzen von Pressemitteilungen des Ausschusses für Eingaben zu ermöglichen,
- eine Möglichkeit der einfachen digitalen Einreichung sowie der Veröffentlichung von Petitionen über die Homepage des Ausschusses zu schaffen,
- regelmäßige Bürgersprechstunden des oder der Ausschussvorsitzenden gemeinsam mit Mitgliedern des Ausschusses vor Ort in den Landkreisen und auch im Landtag anzubieten,
- die Einberufung von Runden Tischen sowie Ortsterminen mit Petentinnen und Petenten zu ermöglichen,
- ein bürgerfreundliches Verfahren auch für Menschen, die Sprachprobleme haben, anzubieten, indem Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sowie Übersetzerinnen und Übersetzer eingesetzt werden
Nur um es noch einmal zu betonen: Nichts davon ist eine Erfindung meiner Kollegin Petra Fretter sondern es sind vielmehr auf das Saarland angepasste Vorschläge, die in zehn anderen Bundesländern bereits umgesetzt wurden und sich zum Teil auch schon sehr gut bewährt haben.
Dass der Kollege Löw aus Wiesbach es als Mitglied des Petitionsausschusses nicht einmal für nötig befand, auf Gesprächsangebote der Ausschussvorsitzenden Petra Fretter einzugehen, in seiner Fraktion für Verbesserungen des Petitionsrechts auch im Saarland zu werben und gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen, ist wirklich enttäuschend. "Wir haben zurzeit kein Interesse," so Stefan Löw zur Ausschussvorsitzenden Petra Fretter.
Das Resümee, das man aus dem Votum der Sozialdemokraten also sowohl aktuell zum Petitionsrecht als auch in der vorhergehenden Plenarsitzung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene ziehen kann, ist eindeutig: Bürgernähe und Beteiligung als politischen Entscheidungsprozessen sind offenbar mit einer absolut regierenden SPD im Saarland nicht zu machen. Schade.
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