Montag, 17. Juli 2023

Landtag debattiert über Kinderschutz - Gesetzentwurf der Regierung weist jedoch große Lücken auf

364 Tage nachdem der zuständige Minister im Landtag öffentlich verkündete, er werde einen eigenen Entwurf für ein Saarländisches Kinderschutzgesetz vorlegen, konnten wir in der vergangenen Woche endlich tatsächlich auch über einen Entwurf der Landesregierung diskutieren und feststellen: Es ist bislang bestenfalls ein Kinderschutzgesetz light.
Der Entwurf spiegelt noch nicht einmal ansatzweise wider, was in anderen Bundesländern längst Gesetzeslage ist. Das nun vorgelegte Kinderschutzgesetz bleibt weit hinter dem zurück, was möglich gewesen wäre und leider auch hinter dem, was nötig gewesen wäre. 
In der Landtagsdebatte machte ich deshalb noch einmal deutlich, welche vier Kernpunkte sich in einem Saarländischen Kinderschutzgesetz wiederfinden müssen, damit auch wir als CDU zustimmen können.
Ich machte dabei auch deutlich: Wenn der Minister und die SPD sich ehrlich bewegen und sich mit uns auf den Weg zu einem wirklichen guten und wirksamen Kinderschutzgesetz wollen, werden sie in mir ihren stärksten Mitstreiter finden - ein Etikettenschwindel aber wird weder mit mir noch mit unserer CDU-Landtagsfraktion zu machen sein.

Wenn wir ein gutes Kinderschutzgesetz im Saarland haben wollen, dann darf sich dieses nicht nur auf den bereits bestehenden Rechtsraum des SGB VIII beschränken und das wiederholen, was bereits Standard ist, sondern muss deutlich darüber hinaus gehen. Ich erwarte, dass wir einen wirklich großen Wurf für den Kinderschutz wagen und zumindest dorthin gelangen, wo andere Bundesländer längst sind.
Ich werde beispielsweise meine Hand nicht heben für ein Kinderschutzgesetz, in dem eine Regelung zum interkollegialen Ärzteaustausch beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung fehlt.
ermöglich. So wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz müssen Fälle von Kindesmisshandlung auch dann aufgedeckt werden können, wenn sie durch Ärzte-Hopping verschleiert werden sollen.
Ich werde meine Hand auch nicht heben für ein Gesetz, in dem sich nicht das Recht von Kindern und Jugendlichen und die Pflicht für die örtlichen Jugendämter auf wirkliche Beteiligung und Beratung vor Ort im Kinderschutzverfahren wiederfindet.
Und ich werde meine Hand auch nicht heben für ein Gesetz, in dem nicht ganz klar fachliche Mindest-Standards aufgezählt sind, die neben anderem als Maßstab für den Schutzauftrag bei Verfahren bei Kindeswohlgefährdung zu gelten haben.
Und der vierte Punkt, der für mich eine sogenannte conditio sine qua non ist, wird die Frage sein, ob das Landesjugendamt in seiner Wächterfunktion durch das Gesetz gestärkt wird.

Ich hoffe sehr, dass sich auch hier in diesem Falle das Struck`sche Gesetz bewahrheitet, wonach „Kein Gesetz so aus dem Parlament herauskommt, wie es eingebracht worden ist“. 
Noch in der gleichen Debatte bin ich deshalb ein zweites Mal ans Rednerpult getreten, um dem zuständigen Minister und den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktion eine Brücke zu bauen und deutlich zu machen, dass wir im Rahmen der Ausschussbehandlung und der Anhörung zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit sind.



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