Die abschließende Auswertung der zum Teil umfangreichen Stellungnahmen zum Regierungsentwurf eines Saarländischen Kinderschutzgesetzes steht noch aus. Eines aber wurde in der Anhörung aber auch so schon mehr als deutlich: Ein gutes, wirksames Kinderschutzgesetz muss zwingend drei Punkte enthalten, die in dem Regierungsentwurf noch nicht enthalten sind:
1.die Möglichkeit und Befugnis zu einem interkollegialen Ärzteaustausch für Kinder- und Jugendärzte bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung
2. eine Pflicht zu Schutzkonzepten über den Rechtsrahmen des SGB VIII hinaus u.a. auch für den medizinischen Bereich
3. stärkere Mitwirkungsrechte für Kinder und Jugendliche und konkrete und umfassende Beratungspflichten für die Jugendämter in allen Verfahren.
Es ist kein schlechter Entwurf eines Kinderschutzgesetzes, den die Landesregierung vorgelegt hat. Das mal vorneweg. Es ist das Bemühen erkennbar, nicht allzuweit hinter dem zurückzubleiben, was wir als CDU-Landtagsfraktion und ich als kinderschutzpolitischer Sprecher unserer Fraktion bereits vor mehr als einem Jahr im Landtag vorgelegt hatten und was damals noch von der SPD mit ihrer absoluten Mehrheit abgelehnt wurde.
Ich begrüße es zunächst einmal ausdrücklich, dass aus unserem Entwurf die Netzwerke Kinderschutz übernommen wurden. Aber wenn diese Netzwerke wirksam und erfolgreich zum Schutz unserer Kinder arbeiten sollen, müssen sie verpflichtend monatlich tagen. Das sieht der SPD-Entwurf jedoch bislang nicht vor.
Gleich mehrere der angehörten Institutionen, von der Kinderschutzgruppe des Universitätsklinikums Homburg über den Verband der Kinder- und Jugendärzte bis hin zu Rainer Becker von der Deutschen Kinderhilfe e.V. und den Verein RISKID e,V. plädierten eindringlich, den Kinder- und Jugendärzten im Heilberufekammergesetz die Befugnis zum interkollegialen Austausch zu geben. Sie unterstützten damit eine dringende Forderung, die wir als CDU bereits im Juli vergangenen Jahres als Antrag in den Landtag eingebracht hatten.
Wir sind von dieser sinnvollen Forderung, die in Nordrhein-Westfalen, in Bayern und im benachbarten Rheinland-Pfalz längst geltende Rechtslage ist, nach wie vor ebenfalls zutiefst überzeugt und werden deshalb keinem Kinderschutzgesetz zustimmen, in dem die Befugnis zum interkollegialen Ärzteaustausch nicht enthalten ist.
Als CDU wollen wir den möglichst besten gesetzlichen Schutz für die Kinder und Jugendlichen im Saarland.
Deshalb wollen wir ein Gesetz, das mit dem "Goldstandard" des nordrhein-westfälischen Kinderschutzgesetzes nicht nur mithalten kann, sondern mit dem wir bundesweit Maßstäbe setzen werden.
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