Nachdem mit Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen gleich drei landwirtschaftlich geprägte, große Bundesländer für ihre landwirtschaftlichen Betriebe sinnvolle und umweltfreundliche Ausnahmen von der neuen Gülleverordnung möglich machen, fordern wir als CDU-Landtagsfraktion dies auch für die Betriebe im Saarland.
Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum ausgerechnet unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe im Saarland mit immer neuen Vorschriften und bürokratischen Hürden drangsaliert werden, während andere Bundesländer pragmatische Lösungen finden, die dazu auch noch Verbesserungen für den Umweltschutz bedeuten.
Das Festhalten an der aktuellen Düngeverordnung bedeutet eine klare Wettbewerbsverzerrung und zeigt mangelndes Interesse der Landesregierung an dem wichtigen Wirtschaftszweig Landwirtschaft. Die Landesregierung hätte längst handeln müssen!
Nach Erkenntnissen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ist die Ausbringung verdünnter Gülle mit dem sogenannten Breitverteiler deutlich emissionsärmer als die ab Februar vorgeschriebene Ausbringung in Streifenform. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wird der Breitverteiler in Bayern als emissionsminderndes Verfahren anerkannt. Bis zu einem Trockensubstanz-Gehalt (TS-Gehalt) von 4,6 Prozent bleibt so die Ausbringung von Rindergülle mit Breitverteilertechnik zulässig. Der TS-Gehalt liegt üblicherweise zwischen sechs bis zehn Prozent und kann durch die Zugabe von Wasser verringert werden.
Durch die neue emissionsarme Breitverteilung haben Betriebe die Betriebe in Bayern nun die Möglichkeit, ganzjährig den Breitverteiler bei der Ausbringung von verdünnter Rindergülle auf Grünland und auch auf bestelltem Ackerland einzusetzen - ganz ohne zusätzliche Bürokratie.
Im Saarland hingegen werden hunderte von Güllefässern wertlos, wenn die Landesregierung weiterhin wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert und an den sinnlosen und bürokratisiert an Schreibtischen erdachten Regelungen ihrer Düngeverordnung festhält. Das bedeutet einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden für unsere Landwirte.
Als CDU-Fraktion im saarländischen Landtag fordern wir deshalb die gleichen Erleichterungen für die saarländische Landwirtschaft, wie sie bereits beispielgebend in Bayern, zwischenzeitlich aber auch in Baden-Württemberg und Niedersachsen gelten. Darüber hinaus fordern wir, dass wie bereits in Hessen auch die Ausbringung von Gülle auf angefrorenen Boden zugelassen wird. Das würde Rechtssicherheit schaffen und die wichtige Arbeit unserer saarländischen Landwirtinnen und Landwirte noch einmal erheblich erleichtern.
Hintergrund:
Die neue Düngeverordnung sieht für Grünlandbetriebe ab 2025 grundsätzlich eine bestimmte Ausbringungsmethode vor. Allerdings haben die Bundesländer einen gewissen Spielraum, um alternative Verfahren zu erlauben, sofern diese ebenfalls zu einer Verringerung der Emissionen führen.
Das LfL Bayern hat die Ammoniak-Ausgasungen von Gülle bei der Ausbringung mit dem Breitverteiler untersucht und ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass durch die Verdünnung der Rindergülle bei dieser Ausbringungsart weniger Ammoniak-Emissionen die Folge waren als bei der streifenförmigen Ausbringung.
Damit ist diese Methode nicht nur für den Erhalt kleiner und mittelständischer landwirtschaftlicher Betriebe von Bedeutung, sondern aufgrund der geringen Ammoniak-Emissionen auch umweltfreundlich.
Aus diesem Grunde folgen auch bereits die Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen dem Beispiel Bayerns und erlauben die Ausbringung verdünnter Gülle.
Auch in Hessen wird die Ausbringung verdünnter Gülle bereits diskutiert, darüber hinaus ist in Hessen das Ausbringen von Gülle auf angefrorenem Boden zugelassen, was ebenfalls eine ganz erhebliche Erleichterung für die landwirtschaftlichen Betriebe einerseits und einen Schutz des Bodens andererseits bedeutet.
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