Donnerstag, 28. November 2024

Verkehrsdatenspeicherung muss kommen – Täter dürfen nicht ungestraft davonkommen!

17.000 Fälle von Kindesmissbrauch konnten im vergangenen Jahr nicht aufgeklärt werden, weil sich die Täter hinter einem angeblichen Datenschutz verstecken können. DAS MUSS EIN ENDE HABEN!
Sowohl als CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes als auch über Landesgrenzen hinaus in den Arbeitsgemeinschaften sowohl der innenpolitischen als auch der kinderschutzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen von CDU und CSU in den Länderparlamenten und im Bundestag fordern wir die schnelle Einführung einer rechtskonformen Verkehrsdatenspeicherung, um schwere Verbrechen wie Kindesmissbrauch und Kinderpornografie wirksam bekämpfen zu können.
Die unvorstellbare Zahl von 17.000 Fällen von Kindesmissbrauchsabbildungen, die in Deutschland nicht aufgeklärt werden konnten, weil die nötigen IP-Daten aufgrund fehlender gesetzlicher Regelungen nicht verfügbar waren, muss selbst für die extremsten Datenschutzfetischisten der ehemaligen Ampelparteien ein unüberhörbarer Weckruf sein.

Gemeinsam mit unserer stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und innenpolitische Sprecherin Anja Wagner-Scheid bin ich heute als Vorsitzender des Innenausschusses des Landtags und Beauftragter für Kinderschutz unserer Fraktion nochmals mit einer entsprechenden Forderung an die Presse und Öffentlichkeit gegangen.
Diese erschreckende Bilanz zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es ist unerträglich, dass Verbrechen wie Kinderpornografie in tausenden Fällen nicht aufgeklärt werden können, weil ein rechtssicherer Rahmen für die Verkehrsdatenspeicherung fehlt. Die Täter dürfen nicht weiter ungestraft davonkommen! Es ist die Pflicht des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, vor allem unsere Kinder. Dafür brauchen wir endlich klare gesetzliche Regelungen.

Der Europäische Gerichtshof hat längst anerkannt, dass eine zeitlich begrenzte Speicherung personenbezogener Daten unter strengen Bedingungen zulässig ist, insbesondere für den Schutz der nationalen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. Eine vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen ist ausdrücklich erlaubt, wenn sie auf das Notwendigste beschränkt wird.

Deshalb fordern wir endlich einen klaren und EU-rechtskonformen Rechtsrahmen für die Verkehrsdatenspeicherung in Deutschland. Die vorsorgliche, befristete Speicherung von IP-Adressen und Portnummern muss dabei im Zentrum stehen, um den Ermittlungsbehörden die notwendigen Werkzeuge zur Bekämpfung von Kinderpornografie, Terrorismus und Cyberkriminalität an die Hand zu geben.
Sicherheit und Datenschutz müssen dabei in Einklang gebracht werden. Eine zeitlich begrenzte und anlassbezogene Speicherung von Verkehrsdaten bietet einen ausgewogenen Kompromiss, der den Schutz der Privatsphäre sicherstellt und zugleich effektive Strafverfolgung ermöglicht. Die Verkehrsdatenspeicherung muss endlich kommen – für die Sicherheit unseres Landes und den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft.


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