Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Bundesländer dürfen der Deutschen Fußballliga (DFL) die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Fußball-Bundesliga in Rechnung stellen. Dieses Urteil bringt Klarheit und lässt die bisherige Praxis des Landes Bremen höchstrichterlich bestätigen. Mein Kollege Raphael Schäfer MdL hat sich hierzu in einer Pressemitteilung klar und nachvollziehbar positioniert: „Ich habe immer gesagt: Spätestens wenn auch das Bundesverfassungsgericht die Gebührenpraxis bestätigt, wie sie das Land Bremen seit Jahren anwendet, sollte auch das Saarland die Kosten des Mehraufwandes für Hochrisikospiele im Profifußball erheben. Jetzt haben wir höchstrichterliche Klarheit.“
Schäfer erinnert daran, dass Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sich bereits als Wirtschaftsministerin für eine Kostenerstattung für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen ausgesprochen hat. Es sei nun an der Zeit, dass die Landesregierung dieses Thema konsequent angeht. Die Einnahmen aus diesen Gebühren sollten laut Schäfer dafür genutzt werden, mehr Polizistinnen und Polizisten einzustellen und die Polizei insgesamt besser zu bezahlen.
Bundesweite Regelung bevorzugt – Saarländische Lösung erforderlich
Idealerweise wäre eine bundesweit abgestimmte und einheitliche Regelung der beste Weg. Doch da diese nicht in Sicht ist, müsse das Saarland eine eigene Lösung anstoßen, so Schäfer weiter: „Gerade als Nehmerland können wir es uns nicht weiter leisten, unsere saarländische Sicherheit auf Kosten der Allgemeinheit zugunsten des Profifußballs zu belasten.“
Gebühren nur bei Hochrisikospielen!
Wichtig ist dabei eine differenzierte Herangehensweise: Die Gebühren sollten ausschließlich bei kommerziellen Großveranstaltungen mit einem erhöhten Ausschreitungsrisiko erhoben werden. Friedliche und nicht-kommerzielle Veranstaltungen sowie Fußballspiele ohne gesteigertes Gefahrenpotential müssen weiterhin gebührenfrei bleiben.
Schäfer betont: „Es ist schlichtweg ein Gebot der Lastengerechtigkeit, dass bei weit über das Normalmaß hinausgehenden Sicherungsmaßnahmen durch die Polizei auch die Nutznießer solcher Fußballspiele mit dafür aufkommen und nicht allein die Steuerzahler.“
Die durch die Gebühren vereinnahmten Gelder sollten zweckgebunden in die dringend notwendige Personalaufstockung und bessere Bezahlung der Polizei fließen. Dies sei umso wichtiger, da solche Einsätze häufig nur mit Unterstützung anderer Länderpolizeien möglich seien, was zusätzliche Kosten verursache.
Mit diesem Urteil liegt der Ball nun im Spielfeld der saarländischen Landesregierung. Eine entschlossene Umsetzung der Möglichkeiten, die dieses Urteil bietet, wäre ein klares Signal für eine gerechtere Verteilung der Kosten und eine Stärkung unserer Polizei.
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