Ich habe deshalb als agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt: Wie weit ist die Ausbreitung im Saarland fortgeschritten? Was wird dagegen getan? Welche Rolle spielt das eigene Mähregime an Straßenrändern und Böschungen? Und: Wie schützt die Landesregierung unsere Tiere?
🟥 Die Antwort der Landesregierung ist ernüchternd – und verantwortungslos
Die Landesregierung gibt unumwunden zu: Es gibt keine Bestandsaufnahmen. Kein Monitoring. Keine Daten. Es existiert keine Strategie zur Eindämmung – weder auf öffentlichen Flächen noch im Rahmen von Förderprogrammen. Stattdessen beruft man sich auf die ökologische Bedeutung der Pflanze – und überlässt das Problem den Landwirten.
Dabei ist das Jakobskreuzkraut auf dem Vormarsch – auch im Saarland. Es breitet sich vor allem dort aus, wo nicht regelmäßig gepflegt oder gemäht wird:
📍 an Straßenrändern,
📍 auf Brachflächen,
📍 auf extensiv genutztem Grünland.
Statt zu handeln, verweist die Landesregierung auf ein altes Informationsblatt und gibt Allgemeinplätze als „Empfehlungen“ aus. Besonders peinlich: Um den Eindruck zu erwecken, längst tätig zu sein, wird eine alte Broschüre auf die Schnelle durch ein Vorwort der Umweltministerin Berg aufgehübscht um aktuell zu wirken - jedoch vergessen, dass zwei Seiten weiter noch "de Joschd" als alter Umweltminister freundlich grüßt.
Im Saarland nennt man das: Geknaubt.
🐴 Tiere, Landwirte und auch Imker bleiben allein
Wer Verantwortung für Tierwohl, Lebensmittelsicherheit und die Landwirtschaft übernimmt, darf nicht tatenlos zusehen, wie sich ein giftiges Kraut ungehindert ausbreitet – besonders nicht auf Flächen, die in staatlicher oder kommunaler Pflege liegen. Dass im Saarland kein Forschungsprojekt, keine gezielte Bekämpfung, kein Monitoring erfolgt, zeigt: Die Sorgen der Landwirtschaft zählen für diese Landesregierung offenbar wenig.
Dabei könnte man durchaus etwas tun: Mögliche Maßnahmen (die in anderen Bundesländern zum Teil längst angewandt werden) sind
- die Einführung flächendeckender Regelungen (z. B. Schnittmaßnahme vor der Blüte)
- Monitoringprogramme und Schaffung einer Datenbasis
- die Förderung oder Ermöglichung gemeinde- bzw. verbandsbasierter Bekämpfungsaktionen
- die Prüfung naturbasierter Steuerungsmöglichkeiten (z. B. Blutbär-Larven) unter Berücksichtigung von § 40 NatSchG
Ich werde dieses Thema im Blick behalten – im Landtag und in der Öffentlichkeit. Denn unsere Betriebe verdienen klare Regeln, verlässliche Unterstützung und ein klares Bekenntnis zum ländlichen Raum. Und unsere Tiere verdienen Schutz – nicht nur warme Worte.
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