Als stellvertretender Vorsitzender und kinderschutzpolitischer Sprecher unserer CDU-Landtagsfraktion habe ich am 9. und 10. November 2025 an der bundesweiten Tagung der Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker der CDU und CSU in Wiesbaden teilgenommen. Zwei Tage lang haben wir intensiv und konstruktiv über aktuelle Herausforderungen im Kinderschutz beraten.
Im Mittelpunkt stand dabei ein Thema, das über das Leben vieler Kinder und Familien in entscheidender Weise bestimmt: die Qualität familiengerichtlicher Gutachten.
Am Ende dieser intensiven Beratungen haben wir die Wiesbadener Erklärung“ verabschiedet – ein wichtiges und gemeinsames Signal für besseren Kinderschutz in Deutschland.
Familiengerichte entscheiden oft über Fragen, die über Schicksale ganzer Lebenswege bestimmen:
Wo lebt ein Kind? Wie wird es geschützt? Welche Beziehungen bleiben bestehen?
Damit diese Entscheidungen gut und sicher getroffen werden können, braucht es verlässliche, wissenschaftlich fundierte und transparente Gutachten. Doch Studien zeigen: Nicht alle Gutachten erfüllen heute die fachlichen Mindeststandards. Fehlende Qualität kann schwerwiegende Folgen für Kinder haben. Genau hier setzen wir an.
Kinder gehören in den Mittelpunkt – nicht die Akten
Alle Teilnehmenden waren sich einig:
Gerichtsverfahren müssen kindgerecht gestaltet sein.
Kinder haben ein Recht darauf, gehört und ernst genommen zu werden. Sie dürfen nicht durch wiederholte Anhörungen belastet oder retraumatisiert werden. Kontinuität, Bindungen und gewachsene Beziehungen müssen Priorität haben.
Ein weiterer Schwerpunkt war die enge Verzahnung zwischen Straf- und Familiengerichten. Um Schutzlücken zu schließen, braucht es einen noch besseren Informationsfluss zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendämtern und Familiengerichten.
Hochwertige Gutachten – unser gemeinsames Ziel
Die Wiesbadener Erklärung fordert unter anderem:
-
Verbindliche Mindeststandards für familiengerichtliche Gutachten
-
Regelmäßige Fortbildungen für Sachverständige
-
Prüfung verpflichtender Weiterbildungen für Familienrichterinnen und Familienrichter, insbesondere zu Gewalt- und Traumadynamiken
-
Mehr Hochschulangebote, z. B. spezialisierte Masterstudiengänge zur Begutachtung
-
Stärkere Einbindung von Fachkräften aus Heimen und Pflegefamilien, die Kinder im Alltag eng begleiten und wichtige Einschätzungen geben können.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Entscheidungen nachvollziehbar, wissenschaftlich begründet und wirklich am Kindeswohl ausgerichtet sind.
Schutz vor Gewalt – klare Haltung, klare Konsequenzen
Besonders eindrücklich waren die Fachgespräche zum Umgang mit Gewalt und Gefährdungslagen. Wir stärken ausdrücklich Elternteile, die ihre Kinder vor Gewalt schützen – häufig sind es Mütter.
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Das sogenannte „Parental Alienation Syndrom“ (PAS) taugt nicht als Entscheidungsgrundlage. Gewalt – auch miterlebte Gewalt – ist immer eine Kindeswohlgefährdung und muss in Verfahren konsequent berücksichtigt werden. Eltern, die schützen, dürfen dafür nicht bestraft werden.
Die Tagung hat gezeigt:
Kinderschutz lebt von Verantwortung – und von Zusammenarbeit.
Der Austausch mit Expertinnen und Experten aus Justiz, Jugendhilfe und Medizin sowie mit engagierten Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland war wertvoll und motivierend.
Wir alle wollen dieselbe Richtung:
Ein Kinderschutzsystem, das Kinder schützt – wirksam, konsequent und verlässlich.
Hier finden Sie die "Wiesbadener Erklärung" zum Download.

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen