Dienstag, 23. Dezember 2025

Naturwiederherstellungsverordnung: Viele offene Fragen – Landtag muss eingebunden werden

Die EU-Naturwiederherstellungsverordnung ist eines der weitreichendsten umweltpolitischen Regelwerke der vergangenen Jahre. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, große Teile ihrer Land-, Forst-, Gewässer- und Siedlungsflächen nach verbindlichen Vorgaben zu erfassen, zu bewerten und langfristig wiederherzustellen. Bis spätestens September 2026 muss Deutschland hierzu einen nationalen Wiederherstellungsplan bei der EU-Kommission vorlegen.
Was auf europäischer Ebene als Beitrag zum Biodiversitäts- und Klimaschutz gedacht ist, hat ganz konkrete Folgen vor Ort – auch im Saarland.

Mit der EU-Naturwiederherstellungsverordnung greift Europa tief in die Nutzung von Flächen ein – auch dort, wo heute Lebensmittel erzeugt, Wälder bewirtschaftet und Kulturlandschaften erhalten werden. Was als Beitrag zum Biodiversitäts- und Klimaschutz gedacht ist, kann für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Saarland erhebliche Konsequenzen haben.

Gerade in Zeiten wachsender globaler Krisen, unsicherer Lieferketten und steigender Produktionskosten stellt sich eine zentrale Frage: Wie passt eine flächenintensive Naturwiederherstellung zu dem Ziel, die Ernährungssicherheit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit unserer Landwirtschaft zu sichern?

Landwirtschaft darf nicht zum nachgelagerten Thema werden

Im Umweltausschuss des Saarländischen Landtages wurde deutlich, dass die Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung bislang vor allem aus fachlich-administrativer Perspektive betrachtet wird. Was dabei bislang zu kurz kommt, ist die agrarpolitische Dimension.
Landwirtschaftliche Flächen machen einen erheblichen Teil der potenziell betroffenen Gebiete aus. Wenn Lebensräume wiederhergestellt, Nutzungen eingeschränkt oder Bewirtschaftungsauflagen verschärft werden, betrifft das unmittelbar die Betriebe vor Ort – Familienbetriebe ebenso wie genossenschaftliche Strukturen.

Umso problematischer ist, dass bislang offen bleibt,

  • welche landwirtschaftlichen Flächen konkret gemeldet werden sollen,

  • welche Bewirtschaftungsauflagen daraus entstehen könnten,

  • ob es praktikable Übergangsregelungen geben wird und

  • wie Einkommensverluste ausgeglichen werden sollen.

Ohne Akzeptanz der Betriebe wird es nicht funktionieren

Naturschutz lässt sich nicht gegen die Landwirtschaft durchsetzen. Er kann nur gemeinsam mit ihr gelingen. Das setzt voraus, dass Betriebe frühzeitig eingebunden werden und Planungssicherheit erhalten.

Wenn Flächen gemeldet werden, ohne dass Eigentümer und Bewirtschafter wissen, was das konkret für sie bedeutet, entsteht Verunsicherung – und genau diese Verunsicherung gefährdet die Bereitschaft zur Mitwirkung.

Deshalb habe ich eine parlamentarische Anfrage gestellt, um unter anderem zu klären,

  • wie Landwirte informiert und beteiligt werden,

  • ob freiwillige Maßnahmen Vorrang haben,

  • und welche Entschädigungs- oder Ausgleichsregelungen vorgesehen sind.

Ernährungssicherheit ist Teil von Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit endet nicht beim Artenschutz. Sie umfasst auch die Fähigkeit, die eigene Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen. Gerade regionale Landwirtschaft ist ein zentraler Baustein von Klima- und Umweltschutz – kurze Wege, gepflegte Kulturlandschaften und hohe Standards.

Wer Natur schützen will, darf die Landwirtschaft nicht schwächen. 
Die Naturwiederherstellungsverordnung darf nicht zu einem bürokratischen Flächenprogramm werden, dessen Folgen erst Jahre später sichtbar werden. Das Saarland braucht eine Umsetzung, die Naturschutz, Landwirtschaft und Eigentumsrechte in Einklang bringt.

Dafür ist Transparenz notwendig – und dafür ist parlamentarische Kontrolle unverzichtbar.
Hier könnt ihr meine entsprechende Parlamentarische Anfrage finden. Sobald die Regierung geantwortet hat, werde ich euch ebenfalls hier in meinem Blog informieren. Sie hat für ihre Antwort Zeit bis Mitte Januar 2026 - also ungefähr einen Monat.


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