Die Frage nach einer eigenen Abschiebehaftanstalt im Saarland gewinnt weiter an Kontur. Der Bund Saarländischer Justizvollzugsbediensteter (BSJ), die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland sowie die Deutsche Justizgewerkschaft (DJG), Landesverband Saarland, sprechen sich gemeinsam für die Einrichtung einer Abschiebehaftanstalt im Saarland aus. Als geeigneten Standort nennen die drei Gewerkschaften die bisherige Jugendarrestanstalt in Lebach.
Hintergrund ist die angekündigte Schließung der Jugendarrestanstalt zum 30. April 2026. Sollte ein Umbau wirtschaftlich vertretbar sein, sehen die Gewerkschaften in Lebach eine sinnvolle Alternative zu den bislang genutzten Abschiebehaftplätzen außerhalb des Saarlandes, etwa in Ingelheim oder Darmstadt.
Klare Zuständigkeiten gefordert
Zugleich machen BSJ, DPolG und DJG deutlich, dass sie bislang nicht in konkrete Planungen eingebunden waren. Unabhängig davon sprechen aus ihrer Sicht zahlreiche sachliche und organisatorische Gründe für den Standort Lebach. Klar ist für die Gewerkschaften jedoch auch: Die Zuständigkeit für Abschiebungshaft liegt im Saarland beim Innenministerium – und daran dürfe sich nichts ändern. Eine zusätzliche dauerhafte Zuständigkeit des Justizvollzugs würde diesen angesichts der bereits bestehenden Belastungen überfordern.
Für die Beschäftigten am Standort Lebach hat die Diskussion besondere Bedeutung. Die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen seien eng mit dem Standort verbunden. Eine personelle Erstausstattung der Abschiebehaftanstalt könne übergangsweise aus dem Justizvollzug erfolgen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass daraus keine Nachteile für den laufenden Betrieb entstehen.
Entlastung für die Polizei
Auch aus Sicht der Polizei sprechen gewichtige Gründe für eine Abschiebehaftanstalt im Saarland. Derzeit binden lange Transporte zu Haftanstalten in anderen Bundesländern erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen. Eine Lösung im Saarland könnte hier sowohl Arbeitszeit als auch finanzielle Mittel einsparen. Gleichzeitig betont die DPolG, dass auch die Polizei an der Belastungsgrenze arbeite. Eine nachhaltige Personallösung sei daher zwingend erforderlich und müsse klar im Innenministerium verortet werden.
Justizielle Vorteile durch Standort Lebach
Die Deutsche Justizgewerkschaft verweist zudem auf die justiziellen Vorteile einer Abschiebehaftanstalt in Lebach. Im Zuge der Gerichtsstrukturreform 2018 wurden Zuständigkeiten gebündelt, um fachliche Expertise zu stärken. Vor diesem Hintergrund sei es sachgerecht, dem unmittelbar angebundenen Amtsgericht Lebach die landesweite Zuständigkeit für Abschiebehaftsachen zu übertragen. Dies würde nicht nur Verfahren bündeln, sondern auch den Gerichtsstandort Lebach nachhaltig stärken.
Kein Schnellschuss, sondern tragfähiges Gesamtkonzept
In ihrem gemeinsamen Fazit betonen BSJ, DPolG und DJG, dass eine Abschiebehaftanstalt in Lebach eine sachlich sinnvolle, organisatorisch effiziente und landespolitisch verantwortungsvolle Lösung für das Saarland sein kann. Voraussetzung sei jedoch ein tragfähiges, ressortübergreifendes Gesamtkonzept, das bauliche, personelle, organisatorische und rechtliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.
Ein politischer Schnellschuss wäre aus Sicht der Gewerkschaften der falsche Weg. Ziel müsse eine dauerhaft funktionsfähige und rechtsstaatlich saubere Lösung sein, die weder Justizvollzug noch Polizei zusätzlich strukturell überlastet.

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