"Vor Nachtfrost du nie sicher bist, bis Sophie vorüber ist", sagt der Volksmund.
Nicht zu Unrecht tragen die Heiligen der zweiten Maiwoche den Namen "Eisheilige".
Erst wenn die Namenstage von Pankratius (12. Mai), Servatius (13. Mai), Bonifatius (14. Mai) sowie der (kalten) Sophie am 15. Mai hinter uns liegen, ist der Winter endgültig abgehakt.
Statt an mit Rauhreif bedeckten Windschutzscheiben dürfen wir uns dann wieder auf ein erfrischendes Nass in unseren Schwimmbädern freuen.
Auch im Gemeinderat Eppelborn werden wir den letzten Winter mit seiner überdurchschnittlich großen Menge an weißer Pracht endgültig abhaken und eine neue Straßenreinigungssatzung beschließen - eine Vorschrift, in dem auch die Räumpflicht deutlich bürgerfreundlicher und pragmatischer geregelt sein wird.
Über die Notwendigkeit einer neuen Satzung habe ich bereits in meinem BlogPost vom 12. Januar geschrieben.
Zwei unterschiedliche Vorlagen liegen den Ratsmitgliedern vor:
Zum einen eine modifizierte Fassung der alten Straßenreinigungssatzung als Entwurf der Verwaltung, zum zweiten aber auch ein Entwurf, der aus meiner Feder stammt, sich eng an einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW orientiert und meiner Meinung weniger Bürokratie enthält.
Doch egal welcher Entwurf beschlossen wird - eines ist klar:
Ein Räumen der Fahrbahnen bis zur Straßenmitte wird künftig nicht mehr vorgeschrieben.
Damit werden wir unser Versprechen aus den Monaten Dezember und Januar einlösen.
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