Freitag, 7. Mai 2021

Neues Gesetz beschleunigt Netz-Ausbau und verbessert Verbraucherschutz

Mal ganz ehrlich: Wer ist nicht genervt von den Mobilfunklöchern, die es auch bei uns im Saarland leider noch zuhauf gibt? Das soll nun ein Ende haben: Der Bundesrat hat heute der Novelle des Telekommunikationsgesetzes zugestimmt. Damit ändert die Politik ganz gravierend die Spielregeln auf dem Parkett der Mobilfunkfunkversorgung: Neue Frequenzen gibt es nur noch gegen Flächenversorgung!
Gerade für uns im ländlichen Raum kann das zu einem Meilenstein werden. Auch beim Verbraucherschutz im Bereich Telekommunikation wird kräftig nachgebessert.


Bislang haben sich die Mobilfunkanbieter haben beim Ausbautempo ihren Fokus auf die Ballungszentren konzentriert, denn dort werden die größten Umsätze generiert. Bei uns auf dem Land wurde nur das Nötigste getan - auch wenn sich die Situation zugegebenermaßen im Landkreis Neunkirchen gerade in den letzten Monaten zumindest ein wenig verbessert hat. Ich hatte ja hier schon darüber berichtet.

Flächendeckende Versorgung und Rechtsanspruch auf schnelles Internet

Mit der als Telekommunikationsmodernisierungsgesetz bezeichneten Novelle des Telekommunikationsgesetzes soll sich das nun deutlich ändern. Ulrich Lange, einer der stellvertretenden Vorsitzenden unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erläuterte heute in einer Pressemitteilung dazu, was sich hinter dem sperrigen Begriff verbirgt:

Die Gesetzesnovelle sei ein Riesenschritt für den flächendeckenden Mobilfunkausbau gerade im ländlichen Raum, betont Lange. "Wir ändern konsequent die Spielregeln: Zukünftig gibt es neue Frequenzen nur gegen Flächenversorgung. Das bedeutet mindestens 4G für alle Mobilfunkkunden durchgehend und unterbrechungsfrei an allen Bundes-, Land- und Kreisstraßen und an allen Schienenstrecken. Damit schaffen wir gleichzeitig die Basis für den zukünftigen 5G-Ausbau in der Fläche." Das Ganze solle bis 2026 abgeschlossen sein. Deutlicher kann man den Funklöchern den Kampf nun wirklich kaum noch ansagen.
Für die Internetversorgung zu Hause werde darüber hinaus ein Rechtsanspruch auf schnelles Internet zukünftig eine Grundversorgung sicherstellen, sagt Lange und bekräftigt: "Homeoffice und Homeschooling auch mit Videokonferenzen müssen über stabile Verbindungen zum Standard gehören.“

Schnellere Genehmigungsverfahren für den Glasfaserausbau und Wahlmöglichkeit bei der Laufzeit Mobilfunkverträgen

Alleine der Ausbau des Mobilfunknetzes alleine aber wäre noch zu kurz gesprungen. Deshalb hat die CDU zudem Regelungen zum besseren Verbraucherschutz durchgesetzt und will den Glasfaserausbau beschleunigen. Die Genehmigungsverfahren für den Ausbau der TK-Infrastruktur werden entschlackt und die Verbindlichkeit bei Markterkundungsverfahren eingeführt. Gerade die Verbindlichkeit der Markterkundungsverfahren stärke ganz besonders die Kommunen vor Ort beim Glasfaser-Ausbau, heißt es aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Darüber hinaus werden Verbraucher auch in Zukunft bei Mobilfunkverträgen die Wahl zwischen Vertragslaufzeiten von ein oder zwei Jahren haben. "Als Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft lehnen wir Preisvorgaben ab und setzen stattdessen auf den mündigen Verbraucher, der sich frei entscheiden kann, welches Angebot er wählen will. Insgesamt werden wir mit der TKG-Novelle einen weiteren großen Schritt in Richtung Gigabitgesellschaft gehen", macht der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski deutlich.

Sein Kollege, der CSU-Bundestagsabgeordnete Hansjörg Durz ergänzt: „Das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz weist den Weg in Richtung Gigabitgesellschaft. Im parlamentarischen Verfahren haben wir deutliche Änderungen vorgenommen, die Deutschland in die digitale Zukunft katapultieren werden.
Wir schaffen erstmals ein Förderinstrument für den Glasfaserausbau in Gebäuden. Die Umlagefähigkeit von Kabelnetzen - ein Relikt aus den 80er Jahren - bauen wir zu einer echten und modernen Glasfaserförderung um. Damit zünden wir den Glasfaser-Turbo für Deutschland. Viele Mieterinnen und Mieter werden bis 2027 mit einem Glasfaseranschluss in ihrer Wohnung versorgt werden. Durch das Auslaufen der bisherigen Umlagefähigkeit befeuern wir zudem den Wettbewerb der Netzanbieter um die Endkunden. Mit der neuen Glasfaserförderung ist hingegen Open-Access und freie Anbieterwahl garantiert."

Gleichzeitig machten CDU und CSU mit Änderungen im Kundenschutz deutlich, was ein Zugang zu Telekommunikationsdiensten in hoher Qualität im 21. Jahrhundert sein sollte: nämlich selbstverständlich. "Wenn Anbieter weniger leisten als sie Kunden vertraglich zusichern, haben die Verbraucher ein Recht auf eine deutliche Reduzierung des Preises. Kunden haben zudem einen Anspruch auf Entstörung ihres Anschlusses binnen zwei Kalendertagen. Der Anschluss an die digitale Welt wird damit von genauso großer Relevanz wie andere Bereiche der Daseinsvorsorge", so Durz abschließend.









Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen