Montag, 4. Oktober 2021

Kampf gegen Cyber-Kriminelle: Staatsanwaltschaft richtet Spezial-Abteilung für Internet-Verbrechen ein

So viele Vorteile die fortschreitende Digitalisierung auch mit sich bringen mag: Sie bietet auch Kriminellen neue Möglichkeiten. Mit all seinen Nutzungsmöglichkeiten bietet das Internet auch eine Plattform für die widerlichsten Verbrechen. Alleine schon die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornographischer Inhalte stellt Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen. Hinzu kommen Cyber-Grooming, Aufrufe zu Haß und Gewalt, Betrug und vieles andere. Diesen Herausforderungen stellt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nun eine Spezialabteilung entgegen: Die neue Abteilung XII wird sich mit 4 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten um Straftaten im Internet kümmern.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Bernd Weidig hat vergangene Woche im Beisein von Staatssekretär Roland Theis und Generalstaatsanwalt Günter Matschiner die neue Abteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken für Cyberkriminalität vorgestellt. 

„Die Fälle der sogenannten Cyberkriminalität haben in den letzten Jahren aufgrund der Digitalisierung der Gesellschaft und verschärfter Rechtslage stetig zugenommen. Hierauf muss der Rechtsstaat reagieren. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken tut dies mit der neuen Abteilung für Cyberkriminalität, der vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälte angehören. Sie werden zukünftig zuständig sein insbesondere für Verfahren aus den Bereichen Hasskriminalität, Fake Shops, Cybergrooming und Kinderpornographie, Ausspähen von informationstechnischen Systemen sowie Straftaten im Darknet“, so der Leitende Oberstaatsanwalt Bernd Weidig.

Justizstaatssekretär Roland Theis (CDU) macht deutlich: „Straftäter dürfen sich auch im Internet nicht sicher fühlen; das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein. Mit der neu geschaffenen Abteilung werden wir die Expertise in diesem Bereich bündeln und ausbauen, um die Strafverfolgung noch effizienter zu betreiben. Hierbei arbeiten die Strafverfolgungsbehörden engmaschig mit dem zuständigen Dezernat beim Landespolizeipräsidium zusammen.“


Hintergrund:

Gerade auch als kinderschutzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion begrüße ich es ausdrücklich und bin dankbar, dass Roland Theis diese Spezialisierung der Staatsanwaltschaft vorangetrieben hat. Der Verfolgungsdruck und die Verfahrenszahlen im Bereich der internetbasierten Kriminalität haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Diese Entwicklung wird anhalten.

Auf Initiative der Landesmedienanstalt wurde im Jahr 2020 das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ in Angriff genommen. Neben weiteren Ministerien der Landesregierung nimmt das Ministerium der Justiz, vertreten durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, daran teil. Hierbei sollen strafbare Äußerungen (auch außerhalb der Ebene des NetzDG) konsequent verfolgt und ihnen für die Zukunft durch Sensibilisierung und Aufklärung sukzessive der Raum genommen werden.

Weiterhin müssen Anbieter eines sozialen Netzwerks auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten künftig strafbare Inhalte melden.

Auch die Verfolgung der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) stellt die Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen. Zum einen zieht die Ausgestaltung als Verbrechen in § 184b Abs. 3 StGB einen erhöhten Ermittlungsaufwand mit sich. Hinzu kommt ein erhöhtes Fallaufkommen durch Meldungen des „National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC)“.


 


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