Dienstag, 18. August 2026

Hitzeschutz gehört in Pflegeheime, Kliniken und Schulen – nicht erst ins Grundgesetz

Manchmal habe ich den Eindruck, dass Teile der Politik - auch in der saarländischen Staatskanzlei - besonders gerne über die Dinge diskutieren, die möglichst weit weg von der konkreten Umsetzung liegen.
Das jüngste Beispiel ist der Hitzeschutz.

Angesichts der extremen Temperaturen dieses Sommers wird nun darüber diskutiert, Hitzeschutz stärker im Grundgesetz zu verankern. Auch aus dem Saarland kommt dafür Unterstützung.

Ich halte das für die falsche Priorität.

Nicht, weil Hitzeschutz unwichtig wäre. Ganz im Gegenteil.
Gerade weil Hitzeschutz längst eine ganz konkrete gesundheitspolitische Aufgabe ist, sollten wir endlich handeln, statt zunächst das Grundgesetz ändern zu wollen.

Eine neue Formulierung in unserer Verfassung senkt die Temperatur in keinem einzigen Bewohnerzimmer eines Pflegeheims. Sie kühlt kein Patientenzimmer im Krankenhaus. Sie verschattet keinen Schulhof und keinen Kindergarten. Und sie hilft auch keiner 85-Jährigen, deren Wohnung sich während einer mehrtägigen Hitzewelle auf über 30 Grad aufheizt.

Andere Bundesländer zeigen längst, was heute schon möglich ist

Man muss dafür nur über die saarländische Landesgrenze schauen.

Hessen beschäftigt sich beispielsweise schon seit vielen Jahren systematisch mit dem Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen. Der dortige Hitzeschutz-Leitfaden wurde erstmals bereits 2009 veröffentlicht und inzwischen mehrfach weiterentwickelt. Die aktuelle Fassung von 2026 gibt Pflegeeinrichtungen einen konkreten zeitlichen Maßnahmenplan an die Hand. Besonders bemerkenswert: Der Leitfaden dient den regionalen Betreuungs- und Pflegeaufsichten auch als Beratungs- und Prüfungsgrundlage. Hitzeschutz ist dort also nicht nur ein gut gemeinter Flyer für heiße Sommertage.

Berlin ist ebenfalls erheblich weiter. Dort gibt es inzwischen einen landesweiten Hitzeaktionsplan mit 72 Maßnahmen. Bereits seit 2022 arbeitet ein Aktionsbündnis Hitzeschutz, in dem Gesundheitsverwaltung, Ärzteschaft, Pflege, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und weitere Akteure zusammenarbeiten. Für Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen und andere Einrichtungen existieren konkrete Musterhitzeschutzpläne.
Und diese Pläne gehen weit über den Hinweis hinaus, bei Hitze ausreichend Wasser zu trinken. Für Pflegeeinrichtungen geht es beispielsweise um Verantwortlichkeiten, Kommunikationsketten, Schulungen des Personals, die Erfassung besonders belasteter Gebäudebereiche und die Einrichtung kühler Rückzugsräume.

Auch Baden-Württemberg wartet nicht auf eine Änderung des Grundgesetzes. Dort wurde im Juli eine eigene Taskforce für gesundheitlichen Hitzeschutz eingerichtet. Sie untersucht ausdrücklich, welche Probleme Krankenhäuser und Pflegeheime während der Hitzewelle hatten. Daraus sollen konkrete Maßnahmen entstehen. Und das Land weist schon jetzt darauf hin, welche baulichen Hitzeschutzmaßnahmen über bestehende Krankenhausförderprogramme ermöglicht werden können.

Hamburg wiederum hat in seinem Hitzeaktionsplan eigene Handlungsfelder für Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflege, Kitas, Schulen, Spielplätze und hitzebelastete Beschäftigte festgelegt.

Das alles geschieht – Überraschung – ohne vorherige Änderung des Grundgesetzes.

Und was macht das Saarland?

Auch das Saarland hat das Problem durchaus erkannt. Im saarländischen Klimaschutzkonzept wird ausdrücklich beschrieben, dass Hitze insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen gefährdet. Vorgesehen sind Koordinierung, Information, vorbereitende und langfristige Schutzmaßnahmen sowie Monitoring und Evaluation.

Das Gesundheitsministerium veröffentlicht zudem Verhaltenstipps für heiße Tage. Das ist sinnvoll und richtig.
Aber zwischen „Trinken Sie genug und vermeiden Sie die Mittagshitze“ und einer strukturellen Hitzeschutzpolitik liegt ein ziemlich großer Unterschied. Genau darüber sollten Ministerpräsidentin Anke Rehlinger und Gesundheitsminister Magnus Jung reden.
Wichtig ist nicht, welche zusätzliche Formulierung wir irgendwann ins Grundgesetz schreiben könnten, sondern viel mehr, was die saarländische Landesregierung mit ihren heutigen Kompetenzen und Förderinstrumenten jetzt schon ganz konkret tun kann.

Was Rehlinger und Jung jetzt schon tun könnten

Aus meiner Sicht brauchen wir einen konkreten saarländischen Investitions- und Maßnahmenplan für gesundheitlichen Hitzeschutz.

An erster Stelle müssen die Einrichtungen stehen, in denen sich Menschen der Hitze nicht einfach entziehen können: Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Krankenhäuser, Kitas und Schulen.
Dabei geht es nicht darum, morgen jedes Gebäude im Saarland mit stromfressenden Klimaanlagen vollzustellen: Moderner Hitzeschutz beginnt bei Verschattung, Sonnenschutz, Begrünung, Dämmung, Nachtlüftung und intelligenten Lüftungskonzepten. Wo diese Maßnahmen nicht ausreichen – insbesondere in Bewohner- und Patientenzimmern –, muss aber auch über eine effiziente aktive Kühlung gesprochen werden dürfen.

Und genau hier könnte das Saarland einen eigenen Weg gehen.

Warum prüfen wir beispielsweise nicht Contracting-Modelle, bei dem Photovoltaikanlagen und moderne Klimatisierung beziehungsweise Kühlung gemeinsam gedacht werden? Eine öffentliche Finanzierungspartnerin könnte Investitionen vorfinanzieren; ein Teil der Kosten könnte sich langfristig über selbst erzeugten Strom, geringere Energiekosten und Einspeisung refinanzieren.

Auch der Bund stellt bereits Förderinstrumente zur Verfügung. Über die Kälte-Klima-Richtlinie können unter bestimmten Voraussetzungen energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen gefördert werden; antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Krankenhäuser, Schulen und gemeinnützige Organisationen. Daneben gibt es die Bundesförderung „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“, die gerade besonders schutzbedürftige Menschen in Pflegeheimen, Kitas, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in den Blick nimmt.

Die Aufgabe einer Landesregierung wäre deshalb nicht, auf Berlin zu zeigen und auf eine Grundgesetzänderung zu warten. Sie müsste vorhandene Fördermöglichkeiten bündeln, Finanzierungslücken identifizieren und dort mit eigenen Instrumenten einspringen, wo Einrichtungen die notwendigen Investitionen allein nicht stemmen können.

Hitzeschutz darf nicht vom Geldbeutel einer Einrichtung abhängen

Das ist für mich der entscheidende Punkt.

Ein pflegebedürftiger Mensch kann sich nicht aussuchen, ob sein Zimmer auf der Nord- oder Südseite liegt. Ein Patient kann sein Krankenzimmer nicht verlassen, weil es dort zu heiß wird. Und ein Kind kann sich seine Schule nicht danach auswählen, ob deren Klassenräume im Sommer erträglich bleiben.

Deshalb ist Hitzeschutz in solchen Einrichtungen keine Komfortfrage. Er ist Gesundheitsschutz.

Natürlich kostet das Geld. Aber genau deshalb brauchen wir Prioritäten und intelligente Finanzierung statt Symbolpolitik.

Wir sollten erfassen:

Welche Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sind besonders hitzebelastet?

Welche Zimmer erreichen an heißen Tagen gesundheitlich problematische Temperaturen?

Wo fehlen Außenverschattung, Sonnenschutz oder geeignete Lüftungsmöglichkeiten?

Welche Einrichtungen könnten Photovoltaik und Kühlung miteinander verbinden?

Welche Maßnahmen können über bestehende Bundes- und Landesprogramme finanziert werden?

Und wo braucht es ein eigenes saarländisches Förder- oder Contractingmodell?

Das wären konkrete Fragen für eine Landesregierung.

Grundgesetzänderung? Kann man diskutieren.
Aber bitte nicht als Ausrede.

Man kann darüber diskutieren, ob die langfristige Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen beim Klimaanpassungs- und Hitzeschutz verbessert werden sollte.

Aber diese Diskussion darf nicht zum wohlfeilen Placebo werden.

Denn das Entscheidende ist: Sehr vieles von dem, was wir heute zum Schutz gefährdeter Menschen brauchen, kann bereits heute getan werden.

Hessen brauchte keine Grundgesetzänderung für seine Hitzeschutzstandards in der Pflege.

Berlin brauchte sie nicht für seinen Hitzeaktionsplan und seine Musterpläne für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Baden-Württemberg brauchte sie nicht, um eine Taskforce einzurichten, den tatsächlichen Investitionsbedarf von Kliniken und Pflegeheimen zu untersuchen und bestehende Krankenhausförderung für baulichen Hitzeschutz in den Blick zu nehmen.

Und auch das Saarland braucht keine Grundgesetzänderung, um endlich einen konkreten Investitionsplan vorzulegen.

Deshalb lautet meine Forderung an Anke Rehlinger und Magnus Jung:

Nicht auf eine Grundgesetzänderung warten. Handeln.

Ermittelt den tatsächlichen Investitionsbedarf in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Schulen und Kitas.

Legt konkrete Mindeststandards für den Hitzeschutz fest.

Bündelt bestehende Förderprogramme.

Prüft saarländische Investitions- und Contractingmodelle für Photovoltaik und effiziente Kühlung.

Und legt einen verbindlichen Zeitplan vor, wie besonders belastete Einrichtungen hitzefest gemacht werden.

Denn am Ende ist die Sache ziemlich einfach:

Eine Grundgesetzänderung kühlt kein einziges Pflegezimmer. Eine vernünftige Investition schon.

Samstag, 15. August 2026

„Ein funktionierender Staat beginnt mit Sicherheit“ – Klausurtagung beschließt sicherheitspolitisches Positionspapier

Freiheit braucht Sicherheit. Und ein Staat, der das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger behalten will, muss in der Lage sein, Recht durchzusetzen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und diejenigen zu schützen, die sich an unsere Regeln halten.

Genau darüber haben wir am Sonntag bei der gemeinsamen Klausurtagung der CDU-Landtagsfraktion und des Landesvorstandes der CDU Saar in Karlsbrunn intensiv beraten. Mit Manuel Ostermann, dem Bundesvorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, hatten wir dabei einen ausgewiesenen Praktiker der Sicherheits- und Polizeiarbeit als externen Impulsgeber zu Gast.

Am Ende unserer Beratungen haben wir einstimmig ein umfassendes Positionspapier beschlossen. Sein Titel bringt unseren Anspruch auf den Punkt:

„Ein funktionierender Staat beginnt mit Sicherheit.“

Denn die Herausforderungen für unsere Sicherheitsbehörden haben sich verändert. Islamistischer Extremismus und Terrorismus, organisierte Kriminalität, gewaltbereite Extremisten, neue Formen digitaler Kriminalität und der missbräuchliche Einsatz moderner Technologien wie Drohnen stellen Polizei und Sicherheitsbehörden vor immer neue Aufgaben.

Darauf muss auch der Staat reagieren können.

Gefährder konsequenter in den Blick nehmen

Wer eine konkrete Gefahr für andere Menschen darstellt, darf nicht durch Zuständigkeitslücken oder mangelnden Informationsaustausch aus dem Blick der Behörden geraten.

Deshalb wollen wir unter anderem die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden verbessern, den Umgang mit Gefährdern wirksamer gestalten und einen bundesweit verlässlichen Rechtsrahmen für Maßnahmen wie präventiven Gewahrsam und elektronische Fußfesseln schaffen.

Auch der Informationsaustausch zwischen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden muss dort verbessert werden, wo konkrete Gefahren für Leib und Leben bestehen. Datenschutz ist ein hohes Gut – er darf aber nicht dazu führen, dass relevante Informationen zwischen Behörden nicht rechtzeitig zusammengeführt werden können.

Ein Rechtsstaat muss Gefahren nicht nur verwalten. Er muss sie möglichst verhindern.

Wer kein Aufenthaltsrecht hat und schwere Straftaten begeht, muss unser Land verlassen

Zu einem handlungsfähigen Rechtsstaat gehört auch die konsequente Durchsetzung des Aufenthaltsrechts.

Besonders schwer vermittelbar ist es für viele Menschen, wenn ausreisepflichtige Personen trotz erheblicher Straftaten über lange Zeit in Deutschland bleiben.

Deshalb wollen wir im Saarland eine landesweite Taskforce für straffällige vollziehbar Ausreisepflichtige einrichten. Behördenwissen muss gebündelt, Verfahren müssen beschleunigt und bestehende rechtliche Möglichkeiten müssen konsequent genutzt werden.

Der Staat verliert Vertrauen, wenn er Regeln aufstellt, deren Einhaltung am Ende niemand durchsetzt.

Unsere Polizei braucht Personal, Technik und Rückendeckung

Sicherheit entsteht aber nicht durch Gesetze und Positionspapiere allein. Am Ende sind es Menschen, die unsere Sicherheit gewährleisten: Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die Tag und Nacht ihren Dienst leisten.

Deshalb wollen wir die saarländische Polizei nachhaltig stärken.

Dazu gehört für uns ein verbindlicher Fünf-Jahres-Plan für den Personalaufbau. Personalplanung darf nicht von Jahr zu Jahr erfolgen. Wir müssen heute dafür sorgen, dass auch in einigen Jahren ausreichend gut ausgebildete Polizeikräfte zur Verfügung stehen.

Ebenso wichtig sind eine moderne Aus- und Fortbildung, gute Arbeitsbedingungen und eine Ausstattung, die mit der technischen Entwicklung Schritt hält.

Wer von der Polizei verlangt, Kriminalität des 21. Jahrhunderts erfolgreich zu bekämpfen, kann sie nicht mit Instrumenten von gestern arbeiten lassen.

Neue Bedrohungen verlangen neue Fähigkeiten

Besonders deutlich wird das beim Einsatz von Drohnen.

Drohnen eröffnen enorme technische Möglichkeiten. In den falschen Händen können sie aber ebenso zu einem erheblichen Sicherheitsrisiko werden – zur Ausspähung kritischer Infrastruktur, zum Transport gefährlicher Gegenstände oder sogar als Tatmittel.

Unsere Sicherheitsbehörden müssen deshalb in der Lage sein, solche Gefahren frühzeitig zu erkennen und Drohnen im Ernstfall auch wirksam abzuwehren.

Wir wollen deshalb moderne Analysefähigkeiten und die Drohnenabwehr ausbauen und auch das saarländische Polizeigesetz dort weiterentwickeln, wo neue technische Entwicklungen neue rechtliche Befugnisse erforderlich machen.

Mehr Präsenz schafft Sicherheit und Vertrauen

Moderne Technik allein ersetzt allerdings keinen Polizisten auf der Straße.

Gerade im öffentlichen Raum ist sichtbare Polizeipräsenz entscheidend. Sie erhöht nicht nur objektiv die Sicherheit, sondern stärkt auch das Sicherheitsgefühl der Menschen.

Deshalb gehören für uns Personalaufbau, moderne Ausstattung und stärkere Präsenz unmittelbar zusammen. Gleichzeitig wollen wir die Kriminalprävention weiter stärken. Denn die beste Straftat ist immer noch diejenige, die gar nicht erst geschieht.

Sicherheit und Freiheit gehören zusammen

Mir ist dabei eines besonders wichtig: Einen starken Rechtsstaat darf man nicht als Gegensatz zu Freiheit verstehen.

Das Gegenteil ist richtig.

Nur ein Staat, der seine Bürger schützt und seine eigenen Regeln durchsetzt, schafft den Raum, in dem Freiheit gelebt werden kann.

Wer friedlich lebt, arbeitet, seine Familie großzieht, sich ehrenamtlich engagiert oder seine Meinung äußert, muss darauf vertrauen können, dass der Staat ihn schützt. Und wer unsere freiheitliche Ordnung angreift, Menschen bedroht oder schwere Straftaten begeht, muss wissen, dass dieser Staat handlungsfähig ist.

Mit unserem Positionspapier legen wir deshalb keinen abstrakten Forderungskatalog vor. Wir schlagen konkrete Schritte für ein sicheres Saarland vor: eine Taskforce für straffällige vollziehbar Ausreisepflichtige, einen langfristigen Personalaufbau bei der Polizei, bessere Aus- und Fortbildung, moderne Analyseinstrumente und Drohnenabwehr, mehr Prävention, mehr Präsenz und eine konsequentere Durchsetzung geltenden Rechts.

Ein Staat, der Sicherheit gewährleisten kann, schafft Vertrauen. Ein Staat, der Recht konsequent durchsetzt, stärkt seine Glaubwürdigkeit. Und ein Staat, der seine Polizei stärkt, stärkt am Ende die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger.

Genau dafür wollen wir im Saarland sorgen.


Kinder- und Jugendhilfe: Effizientere Strukturen sind kein Sozialabbau - im Gegenteil!

Der saarländische Sozialminister Magnus Jung kritisiert die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe des Bundes scharf. Zu sehr stünden Einsparungen im Vordergrund, notwendige fachliche Verbesserungen und die inklusive Weiterentwicklung kämen dagegen zu kurz. Besonders warnt Jung davor, strukturellen Angeboten einen Vorrang gegenüber individuellen Hilfen zur Erziehung einzuräumen.
Diese Kritik klingt zunächst nachvollziehbar. Wer möchte schon, dass bei Kindern und Familien gespart wird, die Unterstützung brauchen?
Schaut man aber mal genauer auf den Reformvorschlag ist die Sache nicht nur deutlich differenzierter, sondern auch ganz klar ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Der individuelle Bedarf bleibt entscheidend

Der wohl zunächst einmal wichtigste Punkt: Der Bund will individuelle Hilfen nicht einfach durch billigere Gruppen- oder Strukturangebote ersetzen. Vielmehr steht der vorgesehene Vorrang infrastruktureller Angebote unter einer entscheidenden Voraussetzung: Sie müssen dem Bedarf des einzelnen Kindes gleichermaßen oder besser entsprechen.
Auch künftig soll deshalb gelten: Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Ist eine individuelle Hilfe notwendig, muss sie auch gewährt werden.

Das ist für mich eine entscheidende Grenze: Effizienz darf niemals dazu führen, dass ein Kind die Hilfe nicht mehr erhält, die es tatsächlich braucht.

Aber umgekehrt muss die Frage erlaubt sein, ob jede Unterstützung zwingend über eine jeweils neu organisierte Einzelfallhilfe erbracht werden muss, wenn ein gutes, niedrigschwelliges Angebot denselben Bedarf mindestens genauso gut deckt.

Gute Jugendhilfe misst sich nicht an möglichst hohen Kosten

Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels halte ich diese Diskussion für notwendig.
Kinder- und Jugendhilfe wird nicht automatisch besser, je komplizierter ihre Strukturen und je höher ihre Kosten sind. Entscheidend ist vielmehr, wie schnell und wie wirksam die notwendige Unterstützung bei Kindern und Familien ankommt.

Wenn beispielsweise an einer Schule eine gut ausgestattete Assistenz mehrere Kinder bedarfsgerecht unterstützen kann, muss das nicht schlechter sein als mehrere parallel beantragte, verwaltete und organisierte Einzelfallhilfen.

Das gilt allerdings nur, solange der individuelle Bedarf tatsächlich gedeckt wird: Braucht ein Kind aufgrund seiner konkreten Situation eine persönliche Begleitung, soll nach dem vorliegenden Reformvorschlag auch weiterhin ein Anspruch auf eine individuelle Assistenz bestehen.

Milliarden an Einsparungen – darüber muss man offen reden

Ja . es stimmt: Mit der Reform sollen tatsächlich erhebliche Ausgaben eingespart werden. Die Berechnungen des Bundes gehen langfristig von Einsparungen in Milliardenhöhe aus. Das darf man nicht verschweigen – und deshalb sind kritische Nachfragen durchaus berechtigt.

Aber Einsparungen sind nicht automatisch Leistungskürzungen: Wenn unnötige Bürokratie reduziert, Zuständigkeitsstreitigkeiten vermieden, Doppelstrukturen abgebaut und Hilfen einfacher organisiert werden können, dann halte ich es sogar für geboten, diese Möglichkeiten zu nutzen.

Das eingesetzte Geld muss möglichst viel bei den Kindern bewirken – nicht möglichst viel Verwaltung produzieren.

Ausgerechnet fehlende Inklusion vorzuwerfen, überzeugt mich nicht

Besonders wenig überzeugt mich deshalb die Kritik von Magnus Jung, die Kinder- und Jugendhilfe werde mit der Reform nicht konsequent inklusiv weiterentwickelt. Denn ein zentraler Gedanke der Reform ist gerade die Überwindung der bisherigen Trennung bei den Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderung.

Hilfen sollen stärker unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden. Weniger Zuständigkeitsstreit, weniger Abgrenzungsprobleme und möglichst Hilfen aus einer Hand – das ist ein wichtiger und richtiger Fortschritt auf dem Weg zu einer inklusiveren Kinder- und Jugendhilfe.

Auch die geplante infrastrukturelle Bildungsassistenz kann dazu einen Beitrag leisten. Dass Magnus Jung diesen Punkt ausdrücklich begrüßt, ist richtig. Ebenso begrüßenswert sind die vorgesehenen Verbesserungen in der Pflegekinderhilfe.

Die entscheidende Frage lautet: Was kommt beim Kind an?

Ich halte deshalb wenig davon, die Reform auf die Formel „Bund spart bei Kindern und Familien“ zu reduzieren.
Natürlich muss genau darauf geachtet werden, dass aus dem Ziel effizienterer Strukturen kein schleichender Leistungsabbau entsteht. Auch die entsprechenden Bedenken von Fach- und Sozialverbänden müssen ernst genommen werden.
Die richtige Antwort darauf kann aber nicht sein, ineffiziente Strukturen allein deshalb zu erhalten, weil man denkt, "was viel kostet bringt auch viel." 

Und viel zu oft ist gut gemeint noch lange nicht gut gemacht - das zeigt die sozialdemokratische Bildungspolitik im Saarland gerade auch beim Thema Inklusion überdeutlich und da hätte ich mir vom Sozialminister schon des Öfteren klare Worte gegenüber seiner Kollegin im saarländischen Bildungsministerium erhofft.
(mehr dazu lesen Sie hier: https://cdu-fraktion-saar.de/meldungen/schulische-inklusion-im-saarland-gescheitert-cdu-legt-5-punkte-plan-fuer-neustart-vor/)


Ich würde mir wünschen, dass der Sozialminister mit am selben Strang zieht, wenn es darum geht, drei wichtige Ziele miteinander verbinden:

  • weniger Bürokratie, 
  • effizientere Strukturen und gleichzeitig
  • eine verlässliche individuelle Hilfe überall dort, wo ein Kind sie tatsächlich braucht.

Gerade angesichts knapper Fachkräfte und steigender Unterstützungsbedarfe müssen wir jeden verfügbaren Euro und jede verfügbare Fachkraft möglichst wirksam einsetzen.

Noch einmal zusammengefasst:
Eine gute Kinder- und Jugendhilfe bemisst sich weder an möglichst hohen noch an möglichst niedrigen Ausgaben. Sie bemisst sich daran, ob ein Kind rechtzeitig genau die Hilfe bekommt, die es braucht.

Und genau daran sollte am Ende auch die Reform gemessen werden.

Donnerstag, 13. August 2026

NVG-Untersuchungsausschuss: CDU bringt sechs neue Beweisanträge ein

Zweimal vertagt, wochenlang gewartet – und noch immer ist der Untersuchungsausschuss zur Affäre um die Neunkircher Verkehrsgesellschaft nicht dort, wo er längst sein müsste: bei der eigentlichen Aufklärungsarbeit. Damit muss jetzt Schluss sein.

Zur ersten Sitzung nach der Sommerpause am kommenden Dienstag, 18. August, erhöht die CDU-Landtagsfraktion deshalb den Druck. Neben unserem ursprünglichen umfassenden Beweisantrag bringen wir sechs weitere, thematisch getrennte Beweisanträge ein.

Der Hintergrund: Bereits zu Beginn des Untersuchungsausschusses hatten wir beantragt, die für eine umfassende Aufklärung notwendigen Akten und Unterlagen beizuziehen. Die SPD hat eine Entscheidung darüber bislang zweimal vertagt. Begründet wurde dies mit zwei angekündigten Rechtsgutachten, die zunächst den zulässigen Untersuchungsumfang klären sollen.

Eine juristische Prüfung ist legitim. Sie darf aber nicht zur Dauerbegründung dafür werden, dass ein Untersuchungsausschuss seine eigentliche Arbeit nicht aufnimmt.

Unser Obmann im Untersuchungsausschuss, Dr. Christopher Salm, bringt es auf den Punkt:

„Unser Ziel ist und bleibt eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge rund um die NVG. Deshalb bringen wir unseren ursprünglichen Beweisantrag erneut ein. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass dieser sowohl rechtlich tragfähig als auch inhaltlich erforderlich ist. Vielleicht hat die SPD die Sommerpause genutzt, ihre bisherige Blockadehaltung zu überdenken und sich nun ebenfalls dieser Einschätzung anzuschließen.“

Gleichzeitig haben wir aus den bisherigen Verzögerungen Konsequenzen gezogen. Die einzelnen Themenkomplexe unseres ursprünglichen Antrags werden zusätzlich in sechs gesonderten Beweisanträgen zur Abstimmung gestellt.

Salm erklärt dazu:

„Unabhängig davon sorgen wir dafür, dass der Untersuchungsausschuss endlich arbeitsfähig wird. Deshalb haben wir unseren bisherigen Antrag zusätzlich in sechs thematisch abgegrenzte Beweisanträge aufgeteilt. Damit kann über jeden einzelnen Themenkomplex gesondert entschieden werden. Wer tatsächlich Aufklärung will, kann sich dann nicht länger hinter einer pauschalen Ablehnung oder Vertagung des Gesamtpakets verstecken.“

Damit gibt es keine Ausrede mehr, das gesamte Paket immer wieder auf die lange Bank zu schieben.

Sollte eines der angekündigten Gutachten bei einem einzelnen Teilaspekt tatsächlich rechtliche Grenzen sehen, können die übrigen Untersuchungsbereiche trotzdem bearbeitet werden. Genau das ist der entscheidende Punkt: Der Ausschuss muss handlungsfähig sein.


Auch mein Kollege Timo P. Gros, ordentliches Mitglied unserer Fraktion im Untersuchungsausschuss, formuliert unsere Erwartung klar:

„Wir gehen weiterhin davon aus, dass die angekündigten Rechtsgutachten den Untersuchungsauftrag des Ausschusses bestätigen werden. Wir erwarten nicht, dass relevante Untersuchungsbereiche grundsätzlich ausgeschlossen werden. Mit der Aufteilung unserer Anträge stellen wir zugleich sicher, dass der Ausschuss selbst dann handlungsfähig bleibt, wenn die Gutachter bei einzelnen Teilaspekten Einschränkungen sehen sollten.“

Bei der NVG stehen schwerwiegende Vorgänge im Raum. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist aber kein Debattierclub und auch kein Instrument, um unangenehme Fragen möglichst lange zu vertagen. Seine Aufgabe besteht darin, Sachverhalte aufzuklären, Verantwortlichkeiten festzustellen und dafür die notwendigen Beweise zu erheben.

Dazu braucht es Akten, Unterlagen und anschließend die Befragung von Zeugen.

Nicht irgendwann. Sondern jetzt.

Denn die Menschen im Landkreis Neunkirchen und im gesamten Saarland haben ein Recht darauf zu erfahren, was bei der NVG passiert ist, wer davon wusste, wer wann welche Entscheidungen getroffen hat und welche politischen und organisatorischen Konsequenzen daraus gezogen werden müssen.

Aufklärung darf dabei nicht davon abhängen, ob ihr Ergebnis politisch angenehm ist.

Timo P. Gros sagt deshalb zu Recht:

„Nach zwei Vertagungen und wochenlangem Stillstand muss der Untersuchungsausschuss jetzt endlich seine eigentliche Arbeit aufnehmen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht Aufklärung und keine weiteren Verzögerungen. Der 18. August muss deshalb der Tag sein, an dem die notwendigen Beweise endlich erhoben werden. Wir als CDU werden dafür alle parlamentarischen Möglichkeiten ausschöpfen. Wir erwarten, dass die SPD die dringend notwendige Aufklärung nicht länger blockiert.“

Dem ist wenig hinzuzufügen.

Der 18. August muss der Startschuss für die tatsächliche Aufklärungsarbeit sein. Nach zwei Vertagungen sollte auch die SPD ein Interesse daran haben, jeden weiteren Eindruck zu vermeiden, die Untersuchung werde ausgebremst.

Unsere Haltung ist klar:

Wir wollen vollständige Aufklärung. Wir wollen die notwendigen Beweise erheben. Und wir werden dafür alle parlamentarischen Möglichkeiten nutzen.

Jetzt müssen die Akten auf den Tisch.

Sonntag, 9. August 2026

Aus ehemaligen Kriegsgegnern wurden Freunde – Gedenken auf den Spicherer Höhen

Heute durfte ich als Landesvorsitzender des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge erneut an den Gedenkfeiern zur Schlacht um die Spicherer Höhen vom August 1870 teilnehmen. Auf Einladung des Souvenir Français und der Gemeinde Spicheren kamen Deutsche und Franzosen zusammen, um der Gefallenen zu gedenken – und zugleich ein starkes Zeichen für Frieden, Versöhnung und unsere deutsch-französische Freundschaft zu setzen.

Es sind Orte, an denen Geschichte plötzlich sehr unmittelbar wird.

Das markante Hochkreuz auf den Spicherer Höhen und der deutsch-französische Soldatenfriedhof Giffertwald Spichern erinnern an die schweren Kämpfe des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71. Auf dem Soldatenfriedhof haben 1.092 gefallene Soldaten ihre letzte Ruhe gefunden.

Auch in diesem Jahr hatte ich die besondere Ehre, dort Kränze niederlegen zu dürfen – im Gedenken an die Gefallenen und zugleich als sichtbares Zeichen der deutsch-französischen Freundschaft.

Hinter jeder Zahl steht ein Mensch

1.092 Gefallene – eine solche Zahl lässt sich schnell aussprechen. Aber hinter ihr stehen 1.092 einzelne Schicksale.

Junge Männer, die Familien hatten. Söhne, Brüder, Ehemänner und Väter. Menschen mit Hoffnungen und Zukunftsplänen, deren Leben durch einen Krieg beendet wurde.

Genau deshalb sind Kriegsgräberstätten weit mehr als historische Orte. Sie machen deutlich, welchen Preis Krieg tatsächlich fordert. Und sie erinnern uns daran, dass Frieden niemals selbstverständlich ist.

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge steht deshalb nicht allein für die Pflege von Gräbern. Seine Arbeit ist immer auch Friedensarbeit und Bildungsarbeit. Die Gräber der Toten mahnen die Lebenden.

Vom Schlachtfeld zum Ort der Freundschaft

Gerade Spicheren hat dabei eine besondere Symbolkraft.

Vor mehr als 150 Jahren standen sich hier Deutsche und Franzosen als Feinde gegenüber. Heute stehen Deutsche und Franzosen gemeinsam an den Gräbern der Gefallenen, legen gemeinsam Kränze nieder und erinnern gemeinsam an die Opfer des Krieges.

Kaum etwas könnte eindrücklicher zeigen, was Versöhnung bewirken kann.

Aus ehemaligen Kriegsgegnern sind enge Freunde und Partner geworden. Die deutsch-französische Freundschaft gehört heute zu den tragenden Säulen eines friedlichen Europas. Sie ist jedoch nicht vom Himmel gefallen. Generationen vor uns haben nach zwei Weltkriegen den Mut aufgebracht, aufeinander zuzugehen, miteinander zu sprechen und aus Feindschaft Freundschaft werden zu lassen.

Dieses Erbe verpflichtet uns.

Erinnerung braucht Begegnung

Deshalb halte ich solche gemeinsamen Gedenkveranstaltungen für so wichtig.

Erinnerung darf nicht allein aus Jahreszahlen und Geschichtsbüchern bestehen. Sie braucht Orte, Begegnungen und Menschen, die bereit sind, Verantwortung für die Erinnerung zu übernehmen.

Wenn Deutsche und Franzosen gemeinsam der Toten gedenken, halten wir nicht alte Feindschaften lebendig. Im Gegenteil: Wir erinnern an die Folgen von Krieg, um unsere gemeinsame Verantwortung für den Frieden zu bekräftigen.

Gerade in einer Zeit, in der Krieg wieder mitten in Europa Realität geworden ist und internationale Spannungen zunehmen, erhält diese Botschaft eine besondere Aktualität.

Ein Auftrag an uns Lebende

Für mich war die heutige Kranzniederlegung deshalb erneut ein bewegender Moment.

Wir können das Leid der Vergangenheit nicht rückgängig machen. Aber wir können dafür sorgen, dass die Toten nicht vergessen werden. Und wir können aus ihrer Geschichte Konsequenzen für unser eigenes Handeln ziehen.

Kriegsgräber erinnern uns daran, wohin Nationalismus, Hass, Feindschaft und Krieg führen können. Gleichzeitig zeigt gerade die deutsch-französische Geschichte, dass selbst nach schlimmsten Konflikten Versöhnung möglich ist.

Mein herzlicher Dank gilt dem Souvenir Français, der Gemeinde Spicheren und allen, die dieses gemeinsame Gedenken Jahr für Jahr ermöglichen.

Dass an einem Ort, an dem einst Deutsche und Franzosen gegeneinander kämpften und starben, heute ihre Nachkommen gemeinsam für Frieden und Freundschaft eintreten, ist vielleicht die stärkste Botschaft, die von den Spicherer Höhen ausgehen kann:

Erinnern, um zu verstehen. Versöhnen, um miteinander zu leben. Und gemeinsam dafür arbeiten, den Frieden zu bewahren. 




Montag, 3. August 2026

Aus den Waldbränden in Frankreich lernen: Deutschlands A400M können mehr

Die Bilder aus Südfrankreich, Spanien und jetzt auch Griechenland sind erschütternd: Kilometerlange Feuerfronten, zerstörte Wälder, bedrohte Ortschaften und Einsatzkräfte, die rund um die Uhr gegen die Flammen kämpfen. Solche Extremereignisse werden in Europa leider immer häufiger. Auch Deutschland bleibt davon nicht verschont. Deshalb müssen wir heute die richtigen Lehren für morgen ziehen.

Eine dieser Lehren heißt: Wir müssen vorhandene Fähigkeiten intelligenter nutzen.

Frankreich setzt derzeit erstmals ein Airbus A400M mit einem modularen Löschsystem bei realen Waldbränden ein. Das Besondere daran: Das Flugzeug muss dafür nicht dauerhaft umgebaut werden. Stattdessen wird innerhalb kurzer Zeit ein Löschmodul in den Frachtraum eingesetzt. Nach dem Einsatz kann die Maschine wieder uneingeschränkt ihre eigentliche Aufgabe als militärisches Transportflugzeug wahrnehmen.

Genau dieser Ansatz verdient auch in Deutschland eine ernsthafte Prüfung.

Die Bundeswehr verfügt inzwischen über 53 Transportflugzeuge des Typs A400M. Niemand fordert deshalb eine neue Flotte von Löschflugzeugen oder möchte die hervorragende Arbeit unserer Feuerwehren ersetzen. Aber gerade bei außergewöhnlichen Großschadenslagen kann jede zusätzliche Luftlöschkapazität entscheidend sein. Wenn Menschenleben, Wohngebiete, kritische Infrastruktur oder große Waldflächen bedroht sind, zählt jede Möglichkeit, schnell und wirksam helfen zu können.

Vorsorge statt Nachsorge

Katastrophenschutz bedeutet, sich auf Ereignisse vorzubereiten, bevor sie eintreten. Wer erst handelt, wenn der nächste Großbrand bereits wütet, kommt zu spät.

Deshalb sollte die Bundesregierung schon heute prüfen, ob nach Abschluss der Entwicklung und Zertifizierung der modularen Löschsysteme auch die deutschen A400M entsprechend ausgerüstet werden können. Ebenso wichtig ist ein gemeinsames Einsatzkonzept von Bundeswehr, Ländern und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, damit diese Fähigkeiten im Ernstfall schnell und effektiv zur Verfügung stehen.

Sicherheit neu denken

Moderne Sicherheitspolitik umfasst heute weit mehr als die klassische Landes- und Bündnisverteidigung. Sie bedeutet auch, unsere Gesellschaft widerstandsfähiger gegenüber Naturkatastrophen und anderen außergewöhnlichen Gefahrenlagen zu machen.

Die A400M zeigt, wie sich militärische Fähigkeiten und ziviler Bevölkerungsschutz sinnvoll miteinander verbinden lassen. Das stärkt nicht nur unsere eigene Krisenvorsorge, sondern auch die Fähigkeit Deutschlands, im europäischen Katastrophenschutz Verantwortung zu übernehmen und Partnerstaaten zu unterstützen.

Wir sollten deshalb nicht warten, bis die nächste Katastrophe uns zum Handeln zwingt. Vorausschauende Politik erkennt Chancen frühzeitig und nutzt sie. Die modulare Nutzung der A400M für die Waldbrandbekämpfung ist eine solche Chance. Sie verdient eine ernsthafte politische Debatte – und eine sorgfältige Prüfung.


Musik verbindet – Festival- und Amateurmusikförderung dürfen nicht gekürzt werden


Musik ist weit mehr als Unterhaltung. Sie bringt Menschen zusammen, schafft Gemeinschaft und prägt das kulturelle Leben in unseren Städten und Gemeinden. Gerade im Saarland wissen wir, wie wichtig Musikvereine, Chöre, Orchester und Festivals für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind.
Umso besorgniserregender sind Medienberichte über mögliche Kürzungen bei der Musikförderung im Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2027. Demnach könnte der Festivalförderfonds von bislang vier auf zwei Millionen Euro halbiert werden. Auch beim Amateurmusikfonds steht offenbar eine Kürzung von 4,6 auf drei Millionen Euro im Raum.

Meine Kollegin Jutta Schmitt-Lang, stellvertretende Vorsitzende sowie bildungs- und kulturpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, warnt zu Recht vor den Folgen solcher Einschnitte:

„Die bekannt gewordenen Pläne geben Anlass zur Sorge. Sollte der Festivalförderfonds tatsächlich von vier auf zwei Millionen Euro halbiert und der Amateurmusikfonds von 4,6 auf drei Millionen Euro gekürzt werden, wäre das ein falsches Signal für die kulturelle Vielfalt in unserem Land.“

Die beiden Förderprogramme erreichen gerade jene Bereiche, die häufig nicht über große Budgets, professionelle Verwaltungsstrukturen oder finanzstarke Sponsoren verfügen. Sie ermöglichen Kultur dort, wo Menschen leben: in Dörfern und Stadtteilen, in Vereinsheimen, Bürgerhäusern, Kirchen, auf kleinen Bühnen und bei regionalen Festivals.

Jutta Schmitt-Lang bringt es auf den Punkt:

„Gerade diese Programme sorgen dafür, dass Kultur nicht nur in großen Konzerthäusern und Metropolen stattfindet, sondern auch in Vereinen, auf kleinen Bühnen und in ländlichen Räumen.“

Diese kulturelle Breite ist für das Saarland von besonderer Bedeutung. Zahlreiche Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Chören, Musikvereinen und Orchestern. Sie organisieren Proben, Konzerte und Veranstaltungen, bilden junge Musikerinnen und Musiker aus und sorgen dafür, dass musikalische Traditionen erhalten und zugleich weiterentwickelt werden.

Dieses Engagement ist unbezahlbar. Es stärkt nicht nur das kulturelle Leben, sondern auch den Zusammenhalt zwischen den Generationen. Kinder und Jugendliche lernen Verantwortung zu übernehmen, gemeinsam auf ein Ziel hinzuarbeiten und ihre Fähigkeiten vor Publikum zu präsentieren. Zugleich bieten Vereine und Ensembles Orte der Begegnung, an denen Herkunft, Beruf oder sozialer Status in den Hintergrund treten.

„Im Saarland erleben wir jeden Tag, welche Bedeutung Chöre, Musikvereine, Orchester und Festivals für unser kulturelles und gesellschaftliches Leben haben“, erklärt Jutta Schmitt-Lang. „Sie bringen Menschen zusammen, stärken das Ehrenamt, ermöglichen kulturelle Teilhabe und geben jungen Künstlerinnen und Künstlern eine Bühne.“

Wer solche Strukturen schwächt, spart daher nicht einfach bei einzelnen Veranstaltungen. Er gefährdet gewachsene Netzwerke, ehrenamtliches Engagement und kulturelle Angebote, die sich nach einem Wegfall der Förderung nicht ohne Weiteres wiederherstellen lassen.

Natürlich müssen auch im Bundeshaushalt Prioritäten gesetzt werden. Die finanziellen Spielräume sind begrenzt, und sämtliche Ausgaben müssen kritisch überprüft werden. Entscheidend ist jedoch, an welcher Stelle gespart wird und welche gesellschaftlichen Folgen damit verbunden sind.

Jutta Schmitt-Lang mahnt deshalb zu Recht:

„Wer ausgerechnet bei vergleichsweise kleinen, aber in der Breite besonders wirksamen Förderprogrammen kürzt, riskiert nachhaltige Schäden für die kulturelle Infrastruktur.“

Die Förderbeträge für Festivals und Amateurmusik sind im Verhältnis zum gesamten Bundeshaushalt überschaubar. Ihre Wirkung reicht jedoch weit über die unmittelbar unterstützten Projekte hinaus. Sie lösen zusätzliches ehrenamtliches Engagement aus, ermöglichen regionale Wertschöpfung und sichern kulturelle Angebote, die ohne öffentliche Unterstützung häufig nicht stattfinden könnten.

Spitzenkultur und kulturelle Breite dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides gehört zusammen. Große Orchester, professionelle Bühnen und international bekannte Künstler brauchen eine lebendige Basis, aus der Talente, Publikum und Begeisterung hervorgehen.

Oder, wie Jutta Schmitt-Lang es formuliert:

„Spitzenkultur braucht eine starke kulturelle Basis – und die entsteht in den Vereinen, Orchestern und Festivals vor Ort.“

Noch handelt es sich um einen Haushaltsentwurf. Im parlamentarischen Verfahren besteht deshalb die Möglichkeit, die vorgesehenen Kürzungen zu korrigieren. Diese Chance muss genutzt werden.

Die Mittel für den Festivalförderfonds und den Amateurmusikfonds sollten mindestens auf dem bisherigen Niveau gesichert werden. Denn kulturelle Vielfalt, ehrenamtliches Engagement und gesellschaftliche Teilhabe sind keine verzichtbaren Extras.

Sie gehören zum Fundament unseres Gemeinwesens.

Festival- und Amateurmusikförderung dürfen deshalb nicht zum Sparposten werden.