Mittwoch, 8. Dezember 2021

Landtag beschließt Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz

Lohndumping, Ausbeutung der Beschäftigten und unfaires Unterbieten bei öffentlichen Aufträgen sollen im Saarland der Vergangenheit angehören, während wir gleichzeitig die Stellung unserer saarländischen Unternehmen stärken. Mit dem heute im Landtag beschlossenen Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz nehmen wir bundesweit eine Vorreiterrolle ein. 
Der abschließenden Zweiten Lesung heute im Plenum gingen dabei umfangreiche Anhörungen und intensive Diskussionen voraus, an deren Ende nunmehr ein - wie ich finde - sehr gelungener Kompromiss steht, an dem sich auch andere Bundesländer und der Bund ein Beispiel nehmen sollten. Insbesondere meine Kollegen und Freunde Sarah Gillen, Marc Speicher und Bernd Wegner waren bei der Entwicklung dieses Gesetzes Garanten dafür, dass die Interessen der saarländischen Wirtschaft und ihrer Beschäftigten gleichermaßen Berücksichtigung fanden. Auch die besondere Situation von Start-up-Unternehmen, Gründerinnen und Gründern fand Niederschlag in diesem wegweisenden Regelwerk.


"Das Gesetz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz) soll Unterschiede und Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge beseitigen, die durch unterschiedliche Löhne für die Beschäftigten verursacht werden", machte meine Kollegin Sarah Gillen deutlich. Als Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr brachte sie pflichtgemäß das Gesetz heute in die Zweite Lesung ein.

Damit die Ziele des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz erreicht werden können, solle ganz grundsätzlich die Einhaltung von tarifvertraglichen Bestimmungen die Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Aufträge sein, so Sarah Gillen. Erläuternd ergänzte sie: "Alle Bieter sollen die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben. Öffentliche Aufträge sollen also nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Ausführung der Leistung Arbeitsbedingungen gewähren, die durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr in Rechtsverordnungen vorgeschrieben werden. Diese werden auf Grundlage des Gesetzes erlassen und orientieren sich an gängigen Tarifverträgen."

Bernd Wegner, wirtschaftspolitischer Sprecher unserer Fraktion machte abschließend noch einmal deutlich, dass er die saarländischen Unternehmen vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes als gut aufgestellt sehe:  "Das Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz stärkt die Tarifpartnerschaft. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Arbeitgeber mittlerweile wissen, wie wertvoll Mitarbeiter sind. Wir brauchen die Fachkräfte!"

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