Donnerstag, 6. Januar 2022

Identitätsfeststellung ist unabdingbare Grundvoraussetzung für Einbürgerungen

Für uns als Innenpolitiker der CDU ist es ganz klar, dass an der Identität eines Menschen, der unsere Staatsbürgerschaft erlangen möchte, kein Zweifel bestehen darf.  Das staatliche Sicherheitsinteresse muss  unbedingt gewahrt bleiben. Das hat mein Freund und Kollege Raphael Schäfer, innenpolitischer Sprecher unserer Fraktion, heute nach der Sitzung des Innenausschusses noch einmal betont und klargestellt.

„Wir müssen bei der Frage der Einbürgerung ganz deutlich zwischen zwei Dingen unterscheiden: Einerseits ist völlig klar, dass Menschen, die in ihrem Land von Krieg bedroht sind, außerhalb des Krisengebiets, aus dem sie geflüchtet sind, ein temporärer Unterschlupf geboten werden muss. Auf der anderen Seite steht die Gewährung dauerhafter deutscher Staatsbürgerrechte“, erläutert Raphael Schäfer und ergänzt: „Die rechtlichen Gegebenheiten sind ganz klar geregelt. Nach mindestens sechs Jahren Aufenthalt in Deutschland und der Erfüllung weiterer Kriterien können Ausländer in Deutschland eingebürgert werden."

Natürlich müsse in diesem Prozess geklärt werden, um wen es sich genau handele: "Ja: in diesem Zuge kann man auch erwarten, dass ein Passdokument in der Botschaft des Herkunftslandes angefordert wird. Im Gegenzug bietet der deutsche Staat alle mit der deutschen Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte und Vorzüge“, so Schäfer. 

Unzumutbarkeiten bei der Passbeantragung würden in jedem Einzelfall geprüft und bei ausreichender Begründung auch berücksichtigt. Die stark ansteigende Zahl an Einbürgerungen, die auf den Flüchtlingsstrom der Jahre ab 2015 zurückgehen zeige, dass Einbürgerungen keine zu hohen Hürden hätten. 2021 wurden 106 Syrerinnen und Syrer im Saarland eingebürgert und lediglich 14 Anträge abgelehnt. 2020 waren es 78 Einbürgerungen und 6 abgelehnte Anträge von Syrerinnen und Syrern.

Als CDU kritisieren wir ausdrücklich die Pläne der Ampel-Regierung im Bund, die Mindestaufenthaltsdauer abzusenken. Eine Einbürgerung solle laut Koalitionsvertrag in der Regel nach fünf Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen sogar nach drei Jahren. Das sehen wir als CDU sehr kritisch. 
Entsprechend deutlich bekräftigt Raphael Schäfer: „Wir wollen am Status Quo festhalten!“


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen