Donnerstag, 7. April 2022

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht: Kein Thema nur für Ältere

„Wer das Morgen nicht bedenkt, wird Kummer haben, bevor das Heute zu Ende geht“: Kaum ein anderer Hinweis könnte die Bedeutung rechtzeitiger Vorsorge treffender ausdrücken als dieser Satz des chinesischen Philosophen und Staatsmannes Konfuzius. Er war damit auch der perfekte Aufhänger meines gestrigen Vortrages zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Rahmen des Ehrenamtskurses des Hospizteams Illtal e.V.  


Schwer krank zu sein, das stellt sich niemand gerne vor. Doch immer wieder passieren jungen wie älteren Menschen Schicksalsschläge durch Unfälle oder Krankheiten, durch die sie eine Zeit lang oder auch für immer keine Entscheidungen mehr treffen können. Um sicher zu stellen, dass Angehörige und Ärzte dann trotzdem noch so für sie handeln, wie sie es sich selbst wünschen, kann man eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten zu Papier bringen.
Warum das wichtig ist, was es zu beachten gilt und warum es wichtig ist, auch genau hinzuschauen, wem man welche Vollmachten verleiht, war gestern Inhalt meines Vortrages zu diesem Thema beim Hospizteam Illtal. Zum zweiten Male bereits hatte ich damit die Ehre, den gemeinnützigen Verein und seine beiden engagierten Koordinatoren Peter Raber und Sabine Leinen bei ihren Ehrenamtskursen auch inhaltlich zu unterstützen. 

Die Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten sind - wie ich finde - wichtiger als beispielsweise ein Testament. In einem Testament steht, was mit Ihrem Vermögen passiert, wenn sie nicht mehr leben. Sie bekommen davon also vermutlich nichts mehr mit. Mit Patientenverfügung und Vollmachten entscheiden Sie jedoch über Dinge, die Sie schon zu Lebzeiten treffen und betreffen können.
Sie können damit bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen und Eingriffe Sie wollen oder welche Sie nicht wollen.
Sie bestimmen aber auch, wer sich um Ihr Geld, wer sich um Haus und Hof kümmern soll, wer Formalitäten mit Behörden erledigen soll oder auch wer Ihre Firma leiten darf, wenn Sie es aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder auch dauerhaft nicht selbst können.
Und man ist nie zu jung, um sich darüber Gedanken zu machen und diese dann vor allem auch schriftlich zu Papier zu bringen.
Mit Ihrer ganz persönlichen Vorsorge und Ihren Willenserklärungen geben Sie einen Rahmen vor, der nicht nur Ihre Wünsche und Vorstellungen für den Ernstfall zementiert, sondern der es vor allem auch ihrem Partner oder Ihren Kindern die schweren Entscheidungen abnimmt, ob zum Beispiel lebenserhaltende Maschinen im Krankenhaus abgestellt werden sollen oder nicht.
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Ihre Verfügungen und Vollmachten sind für Sie selbst natürlich nie in Stein gemeißelt: Sie können Ihre Wünsche jederzeit neu formulieren und Sie sollten es auch in bestimmten Abständen tun. Mit wachsender Lebenserfahrung verändern sich oft auch Einstellungen und auch die Menschen, denen man vertraut als anderen, können sich ändern.

Achten Sie nur darauf, dass diese Verfügungen für Angehörige oder Vertrauenspersonen im Ernstfall gut zu finden sind und dass diese wissen, dass es eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten gibt. Denn gerade bei Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen ist es wichtig, dass den Ärzten schnell bekannt ist, was Sie wollen.“

Ein wichtige Handreichung mit allen relevanten Vordrucken bietet in diesem Zusammenhang übrigens die "Notfallmappe" unseres Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sie steht digital für Sie im Internet zum Download bereit, kann aber auch als gedrucktes Exemplar beim Ministerium angefordert werden. 





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