Dienstag, 6. Dezember 2022

Roland Theis kritisiert Absage Commerçons zur PV-Pflicht im neuen saarländischen Klimaschutzgesetz

Die Absage der SPD an eine PV-Pflicht im neuen Klimaschutzgesetz des Landes lässt nichts Gutes erahnen, was das von Seiten der Landesregierung angekündigte Klimaschutzgesetz angeht. Bislang wissen wir in Sachen Klimaschutzgesetz nur, was die SPD alles nicht will", so der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Roland Theis.
Als CDU-Landtagsfraktion hatten wir vergangene Woche ein Eckpunktepapier zur saarländischen Klimagesetzgebung vorgelegt. Wesentliche Punkte für uns ist die Pflicht der Installation von PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und bei öffentlichen Parkplätzen und eine Pflicht bei privaten Gebäuden ab einer bestimmten Größe. "Wir wollen bei allen größeren Dachflächen zukünftig PV zur Pflicht machen. Das betrifft nicht das Einfamilienhaus aber Dächer beispielsweise auf Hallen von Gewerbeobjekten. Das Saarland hat zum Glück viel Sonne. Warum die SPD das nicht für die Bewältigung der Energiekrise nutzen will, ist für mich nicht nachvollziehbar", so Theis. 

Wir haben als CDU-Landtagsfraktion in unseren Eckpunkten auch weitere konkrete Vorschläge zur saarländischen Klimagesetzgebung gemacht. Diese sind: 

  • Das Gesetz soll sowohl dem Zweck der Netto-Treibhausgasneutralität (Klimaschutz) der Landes- und Kommunalverwaltung als auch der Klimaresilienz (Anpassung an die Klimawandelfolgen) des Landes dienen 

  • Gesetzliche Festschreibung der Vorbildfunktion von Land und Kommunen sowie des Gebots zur Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimawandelanpassung bei öffentlichem Handeln und Abwägungsgebot insbesondere mit weiteren ökologischen Zielen wie Artenschutz und Biodiversität

  • Gesetzliche Festlegung verbindlicher Klimaschutzziele für die Landesverwaltung und Unterstützung der Kommunen: Ziel ist die Netto-Treibhausgasneutralität bis 2035 für die Landesverwaltung und bis 2040 für die Kommunalverwaltungen 

  • Gesetzliche Verpflichtung zur Erarbeitung einer Klima-Anpassungsstrategie für das Saarland unter Einbeziehung einer um Vertreter von Landwirtschaft und Naturschutz erweiterten Saargemeinschaftsinitiative: die Saargemeinschaftsinitiative für Klimaresilienz 

  • Gesetzliche Festlegung der Überprüfung landeseigener Förderprogramme auf deren Beitrag zu den Zielen des Klimaschutzes und zur Klimawandelanpassung 

  • Grundsätzliche Verpflichtung zum Erhalt, Schutz und Aufbau natürlicher Kohlenstoffspeicher wie Wald, Grünland oder Humus

  • Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei öffentlichen Gebäuden und größeren Parkplätzen sowie an Verkehrswegen des Landes bei Neubau und Dachsanierung und Einführung einer generellen PV-Pflicht auf öffentlichen Gebäuden ab 2030 auch bei Bestandsgebäuden

  • Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen bei privaten Bauprojekten bei Projekten mit größerer Dachfläche (beispielsweise Gewerbehallen) sowie größeren Parkplätzen bei Neubau und Sanierung

  • Berechnung und Berücksichtigung des CO2-Schattenpreises über den gesamten Lebenszyklus bei Planung und Vergabe der jeweiligen öffentlichen Bau- oder Beschaffungsmaßnahme  

  • Verpflichtung der Landesverwaltung zur Erarbeitung verbindlicher Nachhaltigkeitskonzepte zu Energie, Wärme und Mobilität einschließlich eines Nachhaltigkeitsmonitorings in der Landesverwaltung 

Neben der landesgesetzlichen Verankerung dieser Ziele und Maßnahmen muss das Land stärker durch Handeln seiner Vorbildfunktion tatsächlich gerecht werden. Hierfür braucht es ambitioniertes Handeln aller Ressorts sowie einen klaren Schwerpunkt im Landeshaushalt.


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