Der Landtag hat heute mit den Stimmen von CDU und SPD ein unglaublich wichtiges Gesetz auf den Weg gebracht und ich bin froh, dass damit ein Stein, den ich als kinderschutzpolitischer Sprecher unserer CDU-Landtagsfraktion gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen im vergangenen Jahr ins Rollen gebracht habe, sein Ziel erreicht hat: Bestmöglichen Kinderschutz im Saarland!
Das Saarland hat nun ein eigenes Kinderschutzgesetz;
ein Gesetz, dass es zum Ziel hat, Kinder und Jugendliche so gut wie möglich vor Gewalt, vor sexualisierter Gewalt, vor psychischer Gewalt, vor Missbrauch und vor Vernachlässigung zu schützen; ein Gesetz, dass helfen soll, alle Fälle von Kindeswohlgefährdung so früh wie möglich aufzudecken und das so viele Menschen, so viele Institutionen wie möglich befähigen soll, Kindeswohlgefährdung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen zu erkennen.
Und das ist auch bitter nötig, denn alleine im zurückliegenden Jahr 2022 wurden im Saarland alleine 238 Fälle von sexuellem Missbrauch nach den Paragrafen 176-176e, 182, 183 und 183a des Strafgesetzbuches erfasst, in 116 dieser Fälle handelte es sich um den Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren.
Bundesweit wurden nach dem aktuellen Lagebild des BKA mehr als 18.400 Kinder und Jugendliche im vergangenen Jahr Opfer sexualisierter Gewalt. Das sind im Schnitt täglich mindestens 45 Betroffene, und in fast jedem siebten Fall hatte das Kind dabei sein sechstes Lebensjahr noch nicht erreicht.
Selbst kleinsten Kindern wurde Gewalt angetan, sie wurden entwürdigt, ihnen wurden körperliche und seelische Schäden zugefügt, die sie in vielen Fällen ein Leben lang begleiten werden.
Und diese Zahlen, die ich auch in der Landtagsdebatte noch einmal genannt habe, beinhalten nur die Taten, die aufgedeckt und zur Anzeige gebracht wurden.
Wie viele Taten aber bleiben unentdeckt, werden oft auch aus Scham verschwiegen?
Wie viele Taten bleiben auch unentdeckt, weil Kinder ihre Eltern selbst dann noch lieben, wenn sie Ihnen Schlimmstes angetan haben?
In wie vielen Fällen wurde weggesehen und in wie vielen Fällen zu wenig hingesehen, weil die, die hätten handeln können, die hätten helfen können, sich nicht sicher waren, dass ihr Bauchgefühl nicht doch trügt und sie niemanden etwas derart Schlimmes zutrauen, gar unterstellen wollten?
Wir wissen es nicht.
Und gerade deshalb ist es so unendlich wichtig, dass wir als Politik all denen, die eine Kindeswohlgefährdung erkennen könnten, die Gelegenheit, die Möglichkeit und die Fähigkeit geben, das bloße Bauchgefühl vielleicht zu entkräften – oder aber einen Verdacht zu erhärten und alles in die Wege leiten zu können, damit ein Kind aus seiner Not gerettet werden kann.
Mit genau dieser Zielrichtung waren wir 2007 das erste Bundesland, das unter Ministerin Monika Bachmann mit dem Programm „Keiner fällt durchs Netz“ ein flächendeckendes Angebot Früher Hilfen geschaffen hat um dort anzusetzen, wo es bereits in frühester Kindheit hakt und genau dort zu helfen – und nahezu alle anderen Bundesländer haben es uns seither gleichgetan.
Und genau diese Zielrichtung haben wir als CDU-Landtagsfraktion auch verfolgt, als wir am 13. Juli des vergangenen Jahres durch eine Änderung des Heilberufekammergesetzes einen interkollegialen Austausch von Kinder- und Jugendärzten ermöglichen wollten.
- die anzustrebende Zusammenarbeit der beteiligten Akteure in Netzwerken für Kinderschutz
- den interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht zur Vermeidung von „Ärzte-Hopping“
- die fachlichen Standards bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung einschließlich der Qualitätsberatung und Qualitätsentwicklung
- Leitlinien für Kinderschutzkonzepte, die in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zur Anwendung gelangen und deren Zielsetzung darin bestehen, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen sowie ihnen angemessen zu begegnen
- Die Einführung des Amtes eines oder einer Landesbeauftragten zum Schutz und für die Belange von Kindern
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen