Der Bundestag hat in der zurückliegenden Woche den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ bereits zum dritten Mal abgelehnt. Als Vorsitzender des Innenausschusses im saarländischen Landtag und insbesondere auch als kinderschutzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Saar halte ich diese Verweigerungshaltung schlichtweg für verantwortungslos.
Die wiederholte Ablehnung der rechtssicheren Speicherung von IP-Adressen durch die Ampel ist ein tiefer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, denen Kinderschutz am Herzen liegt. Für mich und auch länderübergreifend für die kinderschutzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Union in den anderen Bundesländern und im Bund ist diese ideologisch geprägte Entscheidung völlig inakzeptabel und unverständlich, da sie an der Lebenswirklichkeit völlig vorbeigeht.
Vor mehr als einem Jahr schon hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Speicherung von IP-Adressen zulässig ist. Dennoch legt die Ampel keine eigene Regelung hierzu vor und lehnt alle anderen Vorschläge dahingehend ab. Damit ignoriert die Ampel auch die flehentlichen Forderungen aus der Praxis.
Meine Besuche bei den Ermittlerinnen und Ermittlern bei unserer saarländischen Polizei, in Nordrhein-Westfalen und auch in Hessen waren allzu eindeutig und auch prägend für mich, denn es wurde in allen Fälle mehr als deutlich: Es ist die leider die allzu traurige Wahrheit in der Ermittlungspraxis gegen Kindesmissbrauchsabbildungen im Internet und die Täterinnen und Täter, dass aufgrund der fehlenden Speicherpflicht allzu oft Daten nicht mehr greifbar sind, wenn erste Hinweise auf Missbrauchstaten ermittelt werden.
Dennoch bremst die Ampel die Ermittlungsbehörden weiter in ihrer wichtigen Arbeit aus und schützt somit die Falschen, während der Schutz unserer Kinder mal wieder auf der Strecke bleibt.
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