Donnerstag, 13. August 2026

NVG-Untersuchungsausschuss: CDU bringt sechs neue Beweisanträge ein

Zweimal vertagt, wochenlang gewartet – und noch immer ist der Untersuchungsausschuss zur Affäre um die Neunkircher Verkehrsgesellschaft nicht dort, wo er längst sein müsste: bei der eigentlichen Aufklärungsarbeit. Damit muss jetzt Schluss sein.

Zur ersten Sitzung nach der Sommerpause am kommenden Dienstag, 18. August, erhöht die CDU-Landtagsfraktion deshalb den Druck. Neben unserem ursprünglichen umfassenden Beweisantrag bringen wir sechs weitere, thematisch getrennte Beweisanträge ein.

Der Hintergrund: Bereits zu Beginn des Untersuchungsausschusses hatten wir beantragt, die für eine umfassende Aufklärung notwendigen Akten und Unterlagen beizuziehen. Die SPD hat eine Entscheidung darüber bislang zweimal vertagt. Begründet wurde dies mit zwei angekündigten Rechtsgutachten, die zunächst den zulässigen Untersuchungsumfang klären sollen.

Eine juristische Prüfung ist legitim. Sie darf aber nicht zur Dauerbegründung dafür werden, dass ein Untersuchungsausschuss seine eigentliche Arbeit nicht aufnimmt.

Unser Obmann im Untersuchungsausschuss, Dr. Christopher Salm, bringt es auf den Punkt:

„Unser Ziel ist und bleibt eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge rund um die NVG. Deshalb bringen wir unseren ursprünglichen Beweisantrag erneut ein. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass dieser sowohl rechtlich tragfähig als auch inhaltlich erforderlich ist. Vielleicht hat die SPD die Sommerpause genutzt, ihre bisherige Blockadehaltung zu überdenken und sich nun ebenfalls dieser Einschätzung anzuschließen.“

Gleichzeitig haben wir aus den bisherigen Verzögerungen Konsequenzen gezogen. Die einzelnen Themenkomplexe unseres ursprünglichen Antrags werden zusätzlich in sechs gesonderten Beweisanträgen zur Abstimmung gestellt.

Salm erklärt dazu:

„Unabhängig davon sorgen wir dafür, dass der Untersuchungsausschuss endlich arbeitsfähig wird. Deshalb haben wir unseren bisherigen Antrag zusätzlich in sechs thematisch abgegrenzte Beweisanträge aufgeteilt. Damit kann über jeden einzelnen Themenkomplex gesondert entschieden werden. Wer tatsächlich Aufklärung will, kann sich dann nicht länger hinter einer pauschalen Ablehnung oder Vertagung des Gesamtpakets verstecken.“

Damit gibt es keine Ausrede mehr, das gesamte Paket immer wieder auf die lange Bank zu schieben.

Sollte eines der angekündigten Gutachten bei einem einzelnen Teilaspekt tatsächlich rechtliche Grenzen sehen, können die übrigen Untersuchungsbereiche trotzdem bearbeitet werden. Genau das ist der entscheidende Punkt: Der Ausschuss muss handlungsfähig sein.


Auch mein Kollege Timo P. Gros, ordentliches Mitglied unserer Fraktion im Untersuchungsausschuss, formuliert unsere Erwartung klar:

„Wir gehen weiterhin davon aus, dass die angekündigten Rechtsgutachten den Untersuchungsauftrag des Ausschusses bestätigen werden. Wir erwarten nicht, dass relevante Untersuchungsbereiche grundsätzlich ausgeschlossen werden. Mit der Aufteilung unserer Anträge stellen wir zugleich sicher, dass der Ausschuss selbst dann handlungsfähig bleibt, wenn die Gutachter bei einzelnen Teilaspekten Einschränkungen sehen sollten.“

Bei der NVG stehen schwerwiegende Vorgänge im Raum. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist aber kein Debattierclub und auch kein Instrument, um unangenehme Fragen möglichst lange zu vertagen. Seine Aufgabe besteht darin, Sachverhalte aufzuklären, Verantwortlichkeiten festzustellen und dafür die notwendigen Beweise zu erheben.

Dazu braucht es Akten, Unterlagen und anschließend die Befragung von Zeugen.

Nicht irgendwann. Sondern jetzt.

Denn die Menschen im Landkreis Neunkirchen und im gesamten Saarland haben ein Recht darauf zu erfahren, was bei der NVG passiert ist, wer davon wusste, wer wann welche Entscheidungen getroffen hat und welche politischen und organisatorischen Konsequenzen daraus gezogen werden müssen.

Aufklärung darf dabei nicht davon abhängen, ob ihr Ergebnis politisch angenehm ist.

Timo P. Gros sagt deshalb zu Recht:

„Nach zwei Vertagungen und wochenlangem Stillstand muss der Untersuchungsausschuss jetzt endlich seine eigentliche Arbeit aufnehmen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht Aufklärung und keine weiteren Verzögerungen. Der 18. August muss deshalb der Tag sein, an dem die notwendigen Beweise endlich erhoben werden. Wir als CDU werden dafür alle parlamentarischen Möglichkeiten ausschöpfen. Wir erwarten, dass die SPD die dringend notwendige Aufklärung nicht länger blockiert.“

Dem ist wenig hinzuzufügen.

Der 18. August muss der Startschuss für die tatsächliche Aufklärungsarbeit sein. Nach zwei Vertagungen sollte auch die SPD ein Interesse daran haben, jeden weiteren Eindruck zu vermeiden, die Untersuchung werde ausgebremst.

Unsere Haltung ist klar:

Wir wollen vollständige Aufklärung. Wir wollen die notwendigen Beweise erheben. Und wir werden dafür alle parlamentarischen Möglichkeiten nutzen.

Jetzt müssen die Akten auf den Tisch.

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