In den letzten Jahren ist vermehrt die Diskussion darüber aufgekommen, wie das Vermögen von Straftätern konsequent abgeschöpft werden kann, um den kriminellen Strukturen nachhaltig den finanziellen Rückhalt zu entziehen. Auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde bereits 2017 die dafür notwendige rechtliche Grundlage im §73 ff. des Strafgesetzbuches (StGB) geschaffen. Es gibt Bundesländer, in denen die Möglichkeiten der neuen Paragrafen mit Engagement und nachhaltigem Erfolg ausgeschöpft werden.
Aber wie sieht das im Saarland eigentlich aus?
Unsere justizpolitische Sprecherin, die Erste Landtagvizepräsidentin Dagmar Heib, hat gemeinsam mit meinem Kollegen Dr. Christopher Salm und mir nun eine Parlamentarische Anfrage auf den Weg gebracht, mit der wir uns als Arbeitskreis Justiz, Verfassung und Rechtsfragen genau dieser Frage widmen.
In diesem Blogbeitrag möchte ich die Notwendigkeit und die Ziele der Vermögensabschöpfung als Folge von Straftaten erläutern, die Position der CDU in diesem Kontext beleuchten und die Hintergründe sowie den Inhalt unserer Anfrage vorstellen.
Die Vermögensabschöpfung stellt ein wichtiges Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität, Steuerbetrug und andere Formen von Wirtschaftskriminalität dar. Oftmals dienen die erworbenen illegalen Gelder nicht nur der weiteren Finanzierung krimineller Aktivitäten, sondern auch als Indiz für systematische Verfehlungen innerhalb von Netzwerken, die sich weit über einzelne Delikte hinaus erstrecken. Die Abschöpfung des durch Straftaten erworbenen Vermögens soll daher:
Die wirtschaftliche Basis krimineller Organisationen entziehen: Ohne die finanziellen Ressourcen verlieren kriminelle Netzwerke ihre Schlagkraft.
Präventiv wirken: Durch die Aussicht auf eine finanzielle Rückabwicklung werden potenzielle Täter abgeschreckt.
Die Aufarbeitung und Entschädigung ermöglichen: Die Rückführung illegal erworbener Gelder kann dazu beitragen, Opfer zu entschädigen und staatliche Haushalte zu entlasten.
Durch unsere Anfrage wollen wir beleuchten, wie das bestehende rechtliche und operative Instrumentarium der Vermögensabschöpfung vor Ort bei uns im Saarland umgesetzt wird und ob bei dieser Umsetzung Unterschiede zu anderen Bundesländern gibt, Verbesserungsmöglichkeiten und auch ggf. einen Optimierungsbedarf.
Für uns als CDU ist die Vermögensabschöpfung als Folge von Straftaten ein bedeutendes Instrument im Arsenal der Strafverfolgungsbehörden – vorausgesetzt, sie wird konsequent, aber auch rechtsstaatlich fundiert angewendet.
Ich lade alle Interessierten herzlich dazu ein, in den Kommentaren oder über weitere Kommunikationswege ihre Ansichten zu diesem wichtigen Thema zu teilen. Nur im Dialog können wir nachhaltige Lösungen entwickeln und die Sicherheit unserer Gesellschaft stärken.
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