Montag, 8. September 2025

Toscani macht deutlich: Saar-Kommunen brauchen mehr als projektbezogene Förderung!

Am Wochenende äußerte sich der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Stephan Toscani, deutlich zur aktuellen Entscheidung der saarländischen Landesregierung über die Verteilung der Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen (Transformationsfonds):

„Dieses Ergebnis zeigt: Die SPD-Alleinregierung ist nicht bereit, den saarländischen Kommunen die Unterstützung zu geben, die diese dringend brauchen. Das waren keine Verhandlungen auf Augenhöhe, … ein Veto-Recht haben die Kommunen jedoch nicht.“ 

Stephan moniert zu Recht, dass Kommunen de facto in einer schwachen Verhandlungsposition verharren – denn obwohl sie formal einbezogen werden sollen, liegt die Entscheidungsgewalt allein bei der Landesregierung. Das benachteiligt gerade diejenigen, die ohnehin zu den finanzschwächsten Kommunen bundesweit zählen und die Hauptlast bei der Infrastrukturarbeit tragen – von Schulen und Kitas über Straßen, Brücken, Feuerwehrgerätehäuser bis hin zu Schwimmbädern und Sporthallen.

Ein weiterer Kritikpunkt: Die ursprüngliche Planung von Ministerpräsidentin Rehlinger, ausschließlich projektbezogene Förderung zu realisieren, sei gescheitert. Doch gerade bei Schwimmbädern bleibe das drängendste Problem – der Unterhalt – weiter ungelöst. Dabei hatten die Kommunen dringend darauf gehofft, dass das Fördervolumen zumindest anteilig in laufende Instandhaltungen fließt und nicht nur in neue Projekte.

Unser Fraktionsvorsitzender hebt zudem hervor, dass mit dem Transformationsfonds zwar ein milliardenschweres Sondervermögen ins Leben gerufen wurde, dessen Mittel jedoch – so die Forderung der CDU – zu 100 Prozent in kommunale Infrastruktur fließen müssten. Nur so könne der belastete öffentlichen Infrastrukturbestand nachhaltig gestärkt werden.

Rechtlich stützt er sein Argument auf das Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG), das eine gezielte Berücksichtigung finanziell schwacher Kommunen bei der Verteilung der Bundesmittel vorsieht – mit dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse sicherzustellen und Überschuldung oder Investitionsstau zu vermeiden.

Hintergrund: Was steht auf dem Spiel – und wie viel kommt an?

  • Das Saarland erhält aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes insgesamt knapp 1,179 Milliarden Euro. Davon sollen etwa 60 Prozent direkt an die Kommunen fließen, während das Land 40 Prozent behält – etwa 707 Millionen Euro für Kommunen und 472 Millionen Euro für das Land.

  • Ein Teil dieser Mittel ist für die Städtebauförderung reserviert: 44 Millionen Euro, was weitere Bundesmittel in Höhe von 22 Millionen Euro mobilisiert.

  • Für Schwimmbäder ist ein Programm mit einer Finanzierung zu gleichen Teilen durch Land und Kommunen vorgesehen – insgesamt 113,5 Millionen Euro. Dennoch bleibt, so Toscani, unklar, ob ausreichende Mittel für den laufenden Betrieb und die Instandhaltung wirklich gesichert sind.

Stephan Toscani rückt zu Recht die dringenden Bedürfnisse der saarländischen Kommunen in den Fokus: Ohne verlässliche und flexible Mittelverteilung droht ein weiterer Investitionsstau – und Projekte wie der Erhalt von Schwimmbädern bleiben auf der Strecke. Die CDU fordert klar: Mittel müssen zu 100 Prozent in kommunale Infrastruktur fließen, und die Verteilungsverfahren müssen transparent, bedarfsorientiert und partnerschaftlich sein.

Das Signal ist eindeutig: Wenn das Ziel laut LuKIFG darin besteht, gleichwertige Lebensverhältnisse zu garantieren und strukturelle Unterfinanzierung abzubauen, dann müssen jetzt auch die entsprechenden Taten folgen – und nicht nur Projekte, sondern vor allem der permanente Erhalt der Infrastruktur angemessen gefördert werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen