Donnerstag, 9. Oktober 2025

CDU fordert Aufklärung über mögliches institutionelles Wegsehen im Bildungsministerium

In dieser Woche sorgt ein Fall aus dem saarländischen Bildungsministerium für erhebliches Aufsehen: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Lehrkraft in Kirkel wurde offenbar nach monatelanger Verzögerung aus formalen Gründen abgelehnt – trotz schwerwiegender Vorwürfe. Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist klar: Solche Vorgänge dürfen nicht unter den Teppich gekehrt werden. Wir fordern volle Transparenz und Aufklärung – auch im Bildungsausschuss des Landtags.

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und bildungspolitische Sprecherin, Jutta Schmitt-Lang, erklärt dazu:

„Die jüngsten Berichte zur abgelehnten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Lehrkraft in Kirkel werfen erschütternde Fragen auf. Hat die Spitze des Bildungsministeriums aus Unkenntnis oder Ignoranz gegenüber ihrer Fürsorgepflicht gehandelt? Oder war es bewusstes Wegsehen, weil möglicherweise Parteifreunde betroffen sind?“

Nach den vorliegenden Informationen sei eine schwerwiegende Beschwerde über rassistische und sexistische Entgleisungen, dokumentierte Social-Media-Aktivitäten und pädagogisch fragwürdiges Verhalten über Monate hinweg unbearbeitet geblieben – um schließlich mit einem rein formalen Argument abgelehnt zu werden.

„Ministerin und Staatssekretärin haben offenbar mindestens zugelassen, wenn nicht gar befördert, dass eine Beschwerde über rassistische und sexistische Entgleisungen, dokumentierte Social-Media-Aktivitäten und pädagogisch fragwürdiges Verhalten monatelang unbearbeitet blieb, um sie schließlich mit einem formalen Argument abzulehnen“, so Schmitt-Lang. „Die beschwerdeführenden Elternvertreterinnen wurden nicht etwa wegen inhaltlicher Zweifel, sondern wegen angeblicher Nicht-Zuständigkeit zurückgewiesen. Dieses Vorgehen ist äußerst fragwürdig und fatal.“

Schmitt-Lang zeigt sich besonders irritiert angesichts der öffentlichen Bekenntnisse von Bildungsministerin und Staatssekretärin zu Demokratie, Menschenwürde und Antirassismus:

„Wer nach außen ‚Nie wieder schweigen‘ proklamiert, darf bei konkreten Fällen an Schulen nicht selbst schweigen, sonst verkommt der moralische Anspruch zur bloßen PR-Show.“

Die CDU-Abgeordnete spricht von einem neuen Tiefpunkt im Umgang des Bildungsministeriums mit sensiblen Vorgängen:

„Eine schwerwiegende Beschwerde fast ein Jahr liegenzulassen und dann aus rein formalen Gründen abzulehnen, zeigt ein besorgniserregendes Maß an Verantwortungslosigkeit.“

Dass der Fall erst im Zuge des SPD-Parteispenden-Skandals in Neunkirchen öffentlich wurde, werfe laut CDU-Fraktion zudem ein Schlaglicht auf ein strukturelles Problem innerhalb der SPD-geführten Landesregierung: Fehlverhalten werde nicht transparent aufgearbeitet, sondern vertuscht, bis öffentlicher Druck entsteht.

Die CDU-Landtagsfraktion kündigt an, das Thema in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses des Landtags auf die Tagesordnung zu setzen. Ziel sei es, nicht nur diesen konkreten Fall aufzuklären, sondern auch grundsätzlich zu prüfen, wie das Beschwerdemanagement und die Fürsorgepflicht an saarländischen Schulen tatsächlich umgesetzt werden.

„Wer Kinder schützen will, darf institutionelles Wegsehen nicht dulden“, betont Jutta Schmitt-Lang.

Ich unterstütze die Forderung meiner Kollegin ausdrücklich. Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss oberste Priorität haben – und das bedeutet auch, hinzusehen, wenn etwas schiefläuft. Transparenz, Verantwortung und Konsequenz dürfen keine leeren Worte bleiben.

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