Mittwoch, 17. Dezember 2025

SVolt in Heusweiler: Schadensbegrenzung statt Erfolg

Mit der Ankündigung der Landesregierung, das Mietverhältnis mit dem Unternehmen SVolt für das Gebäude in Heusweiler vorzeitig zu beenden, endet ein weiteres Kapitel gescheiterter Wirtschaftspolitik der SPD-Alleinregierung. Von einem Erfolg kann dabei keine Rede sein.

Mein Kollege Dr. Christopher Salm bringt die Situation klar auf den Punkt:

„Die vorzeitige Entlassung von SVolt aus dem Mietvertrag ist der späte Versuch der SPD-Alleinregierung, ein selbst verursachtes wirtschaftliches und kommunikatives Desaster zu beenden.“

Besonders problematisch ist, dass sich SVolt aus einem auf 15 Jahre angelegten Mietvertrag lösen kann, obwohl das Unternehmen über Monate hinweg keine Miete gezahlt hat.

„Dass ein Unternehmen sich aus einem auf 15 Jahre angelegten Mietvertrag freikaufen kann, nachdem es monatelang keine Miete gezahlt hat, ist kein Erfolg kluger Standortpolitik, sondern ein weiteres Eingeständnis ihres Scheiterns“, so Salm.

Die nun vereinbarte Abgeltungszahlung von knapp 30 Millionen Euro wird von der Landesregierung als Schadensbegrenzung dargestellt. Tatsächlich entfallen jedoch rund 10 Millionen Euro allein auf die nachträgliche Begleichung ausstehender Mietzahlungen. Die übrigen 20 Millionen Euro, die bis 2028 gezahlt werden sollen, stehen Landesinvestitionen von fast 100 Millionen Euro gegenüber.

Unklar bleibt weiterhin, ob und wann der Standort erneut vermietet werden kann – und ob dies zu vergleichbaren Konditionen möglich sein wird. Daher fordert die CDU-Fraktion eine genaue Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Vorgehens:

„Wir wollen unter anderem wissen, ob und inwiefern die vorzeitige Entlassung von SVolt aus dem Mietvertrag und eine heute ungewisse Neuvermietung des Geländes aus Sicht des Landes wirtschaftlicher ist gegenüber dem Ziehen der Sicherheiten für den Ausfall der Mietzahlungen.“

Schwer wiegt zudem der Umgang der Landesregierung mit den Fakten. Über Monate hinweg wurden falsche Angaben zu den ausgebliebenen Mietzahlungen gemacht – bis hin zur Ministerpräsidentin selbst.

„Dieses Verhalten hat das Vertrauen in das Regierungshandeln massiv beschädigt.“

Für die CDU-Fraktion ist klar: Das Thema ist mit der Vertragsauflösung keineswegs erledigt.

„Viele Fragen sind noch offen, und wir verlangen jetzt belastbare, ehrliche Antworten.“

Die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag ist kein „gelungener Schadensausgleich“, sondern ein Anfang, weiter aufzuräumen – mit klaren Antworten, ehrlicher Analyse und echter strategischer Neuausrichtung.

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